EFRAG veröffentlicht Konsultationspapier zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

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08.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zwecks öffentlicher Konsultation ein Papier zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den umfassenden Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung mit Vorschlägen für Themengebiete, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, am 28. Mai 2015 herausgegeben. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, eine grundlegende Ausbuchungskonzeption einzuführen, eine Diskussion über die beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahlkriterien einzuführen und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Mit dem Konsultationspapier von EFRAG soll die Meinung der Anwender zu Sachverhalten im Entwurf eingeholt werden. Es Enthält vorläufige Sichtweisen des EFRAG Board, um die Diskussion zu erleichtern.

Allgemein ist die Sichtweise, dass das Rahmenkonzept wie im Entwurf vorgestellt europäische Erwartungen nicht erfüllen würde. Angeführt werden in dem Zusammenhang ein Mangel an Leitlinien insbesondere zu strittigen Sachverhalten, die in der Vergangenheit wiederholt diskutiert wurden (Auswahl eines Bewertungsmaßstabs, Berichterstattung über Erfolge, Angrenzung der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses). EFRAG begrüßt die stärkere Betonung von verantwortlicher Unternehmensführung und die Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips; dennoch ist man der Meinung, dass in beiden Bereichen noch Nachbesserungen nötig sind. Schließlich wendet sich EFRAG explizit mit einer einfachen Veränderung der qualitativen Merkmale von Relevanz und Verlässlichkeit, ohne dass versucht wird, ein gemeinsames Verständnis mit den Anwendern dazu zu entwickeln, was eine verlässliche Bewertung darstellt.

Im Konsultationspapier wird auch festgehalten, dass EFRAG den IASB zu bitten beabsichtigt, die Kommentierungsfrist um zwei Monate zu verlängern. Das sei vor dem Hintergrund der entscheidenden Rolle, die das Rahmenkonzept in der Wirksamkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB künftig spielen soll, angemessen.

EFRAG bittet um Meinungsäußerungen bis zum 26. Oktober 2015 (ggf. bis zum 20. November, wenn der IASB einer Verlängerung der Kommentierungsfrist zustimmt).

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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