Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

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24.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/5 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)' veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/5 adressiert der IASB zwei Sachverhalte, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden:

  • die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und
  • die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Erstattungsrecht eines Arbeitgebers beeinflusst und daher im Einklang mit IFRIC 14 den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die Vorschläge im Entwurf, bitte aber die Anwender um Äußerungen in Bezug auf jegliche Einschränkungen, die die vorgeschlagenen begrenzte rückwirkende Anwendung  betreffen können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 9. Oktober 2015 erbeten.

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