EFRAG empfiehlt Anwendung von IFRS 15 ab 2018

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29.07.2015

In Anknüpfung an ihre Übernahmeempfehlung vom 17. März 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) in einem Schreiben gegenüber der EU Kommission klargestellt, dass sie die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 auf den 1. Januar 2018 empfiehlt.

Der IASB hat am 22. Juli 2015 die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verabschiedet. In einem Schreiben an die EU Kommission hat EFRAG auf die bereits in der Übernahmeempfehlung vom 17. März 2015 enthaltene Position hingewiesen und klargestellt, dass EFRAG die Übernahme der Verschiebung auf den 1. Januar 2018 empfielt.

Das Schreiben an die EU Kommission sowie eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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