IDW-Stellungnahme zu E-DRS 32

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24.07.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber der DRSC Stellung zu E-DRS 32 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' genommen.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) verfolgt das DRSC das Ziel, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.

Das IDW regt in seiner Stellungnahme an, die in dem Standardentwurf vorgesehenen Ausführungen zur Aktivierung von nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie zur Behandlung unentgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände nochmals zu überdenken bzw. zu überarbeiten.

Sie können sich das Schreiben an das DRSC hier von der Internetseite des IDW herunterladen.

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