IASB entschließt sich vorläufig, IFRS 4 zu ändern

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22.07.2015

Bei seiner Sitzung am Montag ist der International Accounting Standards Board (IASB) einer Empfehlung seines Stabs gefolgt, IFRS 4 'Versicherungsverträge' zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen, der 2016 erwartet wird, zu adressieren.

Mit den Änderungen würde einem Unternehmen erlaubt, Unterschiede in den Beträgen, die nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, und den Beträgen, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, wenn das Unternehmen nach IFRS 4 bilanzierte Verträge begibt, IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 4 anwendet und finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert, wenn diese Vermögenswerte zuvor nach IAS 39 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden.

Der IASB beabsichtig, den Umfang der Änderungen an IFRS 4 und die Frage, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für die Versicherungsbranche aufgeschoben werden soll, bei seiner Sitzung im September zu erörtern. Auf unserer englischsprachigen Mutterseite finden Sie eine Sitzungsmitschrift von der gestrigen Sitzung.

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