Juli

DRSC nimmt Stellung zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

10.07.2015

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie vorgelegt, zu dem das DRSC Stellung nimmt.

Mit der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten. Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Deloitte gibt neues e-Learning-Modul zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 heraus

10.07.2015

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat ein neues e-Learning-Modul zu IFRS 9 (Wertminderung) herausgegeben. Dieses Modul ergänzt den bereits umfassenden Katalog von e-Learning-Materialien zu IFRS, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Das neue Modul zu IFRS 9 deckt den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Prinzipien für die Wertminderung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 Finanzinstrumente ab.

Weitere Module zu IFRS 9 sind

Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

Gemeinsame Veranstaltung zum Rahmenkonzept

10.07.2015

Am 16. September 2015 bieten die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der norwegische Standardsetzer Norsk RegnskapsStiftelse (NRS) und der IASB gemeinsam eine Veranstaltung zum Rahmenkonzept in Oslo an.

Die Veranstaltung soll eine Möglichkeit bieten, die Vorschläge im IASB-Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung gemeinsam zu erörtern. Sie wird mit einer eröffnenden Erläuterung der wesentlichen Sachverhalte im Papier beginnen, der dann eine öffentliche Diskussion folgen wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des NRS.

Auf die Veranstaltung des DRSC gemeinsam mit den Standardsetzern aus Österreich und der Schweiz am 14. September 2015 in Frankfurt hatten wir bereits hingewiesen. Auch an der Veranstaltung werden Vertreter des IASB und von EFRAG teilnehmen.

FASB stimmt für Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Erlöserfassungsstandards

09.07.2015

In seiner heutigen Sitzung hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen für die Finalisierung seines Entwurfs gestimmt, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Der FASB hatte die Verschiebung im April 2015 vorgeschlagen; im Mai 2015 folgte der IASB mit einem entsprechenden Vorschlag für IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Stab des FASB ist jetzt angewiesen, ein entsprechendes Papier auszuarbeiten, dem die FASB-Mitglieder schriftlich zustimmen werden. Der IASB muss die entsprechenden Erörterungen noch vornehmen; die Stellungnahmefrist zu seinem Vorschlag endete am 3. Juli 2015. Allerdings zeigt sich auch in den Stellungnahmen zum IASB-Vorschlag eine deutliche Zustimmung zur Verschiebung.

Das Protokoll der heutigen FASB-Sitzung mit der Entscheidung zur Erlöserfassung finden Sie auf der Internetseite des FASB.

AOSSG warnt vor Verschiebungen von Zeitpunkten des Inkraftretens

09.07.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' eingereicht. Die AOSSG unterstützt in diesem Fall die Verschiebung, warnt des IASB aber davor, einen 'Präzedenzfall für Anwender zu schaffen, die Änderungen an den Zeitpunkten anderer Standards fordern, wenn die Umsetzung sich als Herausforderung herausstellt'.

Der IASB hatte im Mai 2015 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufzuschieben, um Unternehmen zusätzlich Zeit zu geben, gezielte Klarstellungen von IFRS 15, die der IASB demnächst in einem Entwurf vorschlagen will, umzusetzen. Außerdem wird mit der vorgeschlagene Verschiebung anerkannt, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Die AOSSG sieht zwar in diesem Fall die Validität der Argumente, sie ist aber der Meinung, dass der IASB versuchen sollte ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden:

Prinzipiell ist die AOSSG der Meinung, dass der IASB einen ausreichenden Konsultationsprozess durchführen sollte, bei dem jeder Aspekt eines Standards (einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens) sorgfältig erwogen wird, bevor der Standard finalisiert wird. Obwohl die AOSSG allgemein der Notwendigkeit zustimmt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens in diesem Fall zu verschieben, ermutigt die AOSSG den IASB, Verbesserungen seines Konsultationsprozesses vor dem Hintergrund der gezogenen Lehren zu eruieren, sodass das Risiko, den Zeitpunkt des Inkrafttretens künftiger Standards zu verzögern, minimiert wird.

Die AOSSG unterbreitet zwei Vorschläge, wie dies erreicht werden kann:

  • Der IASB könnte einen Protokollschritt einführen, der vorsieht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens neu erörtert wird, wenn ein Standard später als erwartet herausgegeben wird; bzw. es könnte auch vorgeschrieben werden, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst unmittelbar vor Veröffentlichung des Standards zu entscheiden.
  • Der IASB könnte eine Formel entwickeln, anhand derer die vorläufig benötigte Umsetzungszeit ermittelt wird, wenn über den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Standards entschieden wird.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juni 2015

08.07.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 18. bis 19. Juni 2015 in London stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder Die Treuhänder wurden gemeinsam mit dem Überwachungsgremium über folgende Themen unterrichtet: (1) Fortschritte in Bezug auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Führungsstruktur; (2) Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konsultationsprozess; (3) finanzielle Situation der IFRS-Stiftung; und (4) fachliche Aktivitäten des IASB und seine Mission. Darüber hinaus erörterten die Treuhänder bedeutende internationale IFRS-Entwicklungen in Europa, in Nord- und Südamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und im Nahen Osten. Des Weiteren ließen sich die Treuhänder über die Fortschritte bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung unterrichten und entschieden über die Neubesetzung von ASAF.
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden — Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst informierte über Fortschritte beim Rahmenkonzept, bei Leasingverhältnisse, bei der Angabeninitiative und beim Versicherungsprojekt.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung — Wie berichtet fand während der Sitzung fand auch die zweite Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung statt.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Juni 2015

08.07.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 18. Juni 2015 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Der DPOC ließ ich über folgende Bereiche informieren: (1) Sachverhalte, die von der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung diskutiert wurden und die dem IASB vorgelegt werden sollen; (2) aktueller Stand bei den Projekten zu Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen, dem Rahmenkonzept, Macro Hedge Accounting, preisregulierten Geschäftsvorfällen und Inflationsaspekten; und (3) Fortschritte bei der Agendakonsultation.
  • IFRS-Taxonomie — Der DPOC an­a­lysierten zwei Testläufe, die vom IASB vorgenommen worden sind, um vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie zu prüfen, und begrüßten die vom IASB eingeschlagene Richtung.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit der Beratungsgruppen und Beiräte, um zu beurteilen, ob sie wirksam arbeiten und weiterhin benötigt werden.
  • Protokoll für die Einhaltung des Konsultationsprozesses — Der DPOC setzte sich mit einem Bericht zur Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Agendapapieren sowie zur Zusammenarbeit mit Regulatoren auseinander.
  • Kor­re­spon­denz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

EFRAG veröffentlicht Konsultationspapier zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

08.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zwecks öffentlicher Konsultation ein Papier zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den umfassenden Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung mit Vorschlägen für Themengebiete, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, am 28. Mai 2015 herausgegeben. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, eine grundlegende Ausbuchungskonzeption einzuführen, eine Diskussion über die beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahlkriterien einzuführen und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Mit dem Konsultationspapier von EFRAG soll die Meinung der Anwender zu Sachverhalten im Entwurf eingeholt werden. Es Enthält vorläufige Sichtweisen des EFRAG Board, um die Diskussion zu erleichtern.

Allgemein ist die Sichtweise, dass das Rahmenkonzept wie im Entwurf vorgestellt europäische Erwartungen nicht erfüllen würde. Angeführt werden in dem Zusammenhang ein Mangel an Leitlinien insbesondere zu strittigen Sachverhalten, die in der Vergangenheit wiederholt diskutiert wurden (Auswahl eines Bewertungsmaßstabs, Berichterstattung über Erfolge, Angrenzung der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses). EFRAG begrüßt die stärkere Betonung von verantwortlicher Unternehmensführung und die Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips; dennoch ist man der Meinung, dass in beiden Bereichen noch Nachbesserungen nötig sind. Schließlich wendet sich EFRAG explizit mit einer einfachen Veränderung der qualitativen Merkmale von Relevanz und Verlässlichkeit, ohne dass versucht wird, ein gemeinsames Verständnis mit den Anwendern dazu zu entwickeln, was eine verlässliche Bewertung darstellt.

Im Konsultationspapier wird auch festgehalten, dass EFRAG den IASB zu bitten beabsichtigt, die Kommentierungsfrist um zwei Monate zu verlängern. Das sei vor dem Hintergrund der entscheidenden Rolle, die das Rahmenkonzept in der Wirksamkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB künftig spielen soll, angemessen.

EFRAG bittet um Meinungsäußerungen bis zum 26. Oktober 2015 (ggf. bis zum 20. November, wenn der IASB einer Verlängerung der Kommentierungsfrist zustimmt).

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Tagesordnung für die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

07.07.2015

Für die anstehende nächste Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 13. Juli 2015 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die fünfte Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Montag, 13. Juli 2015
(12:00h-20:00h Londoner Zeit, 7:00h-15:00h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Bemerkungen
  • Aktueller Stand des Projekts
  • An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
  • Kreditkarten
  • Praktische Hilfsmittel für Portfolien und Anwendung der Beschränkung in Bezug auf  variable Gegenleistungen
  • Bei Übergang erfüllte Verträge
  • Anwendung der Reihenvorschrift und Zuweisung bedingter Gegenleistungen
  • Praktische Hilfsmittel für Fortschrittsbemessung in Bezug auf die vollständige Erfüllung einer Leistungsverpflichtung
  • Bemessung der Fortschritts, wenn mehrere Güter oder Dienstleistungen in einer Leistungsverpflichtung zusammengefasst sind
  • Bestimmung wann Beherrschung einer Ware übergeht
  • Bilanzierung von Wiederauffüllungsgebühren und zugehörigen Kosten

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Treuhänder stoßen Überprüfung der Satzung 2015 an

07.07.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen veröffentlicht, die Vorschläge enthält, wie die Struktur und Wirksamkeit der Organisation weiter verbessert werden kann.

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt vor, dass die Treuhänder der Stiftung alle fünf Jahre eine Überprüfung der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durchzuführen haben. Wie letztes Jahr bekannt geworden sind die Treuhänder der Ansicht, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären. Deshalb beschränken die Treuhänder diese Überprüfung auf drei strategische Bereiche:

  • Relevanz der IFRS
    • Erwägung, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte - entweder weitere Arten von Unternehmen abdecken oder weitere Arten der Berichterstattung mit aufnehmen;
    • Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung in Bezug auf die IFRS-Taxonomie; und
    • Erwägung technischer Weiterentwicklungen und ihrer Auswirkung auf den Erhalt der Relevanz der IFRS;
  • Einheitliche Anwendung der IFRS
    • Erwägung, ob die IFRS-Stiftung bei der Unterstützung der einheitlichen Anwendung der IFRS den richtigen Weg geht und ob es mehr gibt, das sie in diesem Bereich tun könnte oder sollte;
  • Führung und Finanzierung der IFRS-Stiftung
    • Überprüfung der gegenwärtigen Führungsstruktur der Stiftung einschließlich der dreistufigen Struktur;
    • Überprüfung der Vorschriften in der Satzung zum geografischen Hintergrund der Treuhänder, zur ausgewogenen Balance der beruflichen Hintergründe und zu den Amtszeiten;
    • Erwägung des Schwerpunkts und der Häufigkeit der Überprüfungen von Struktur und Wirksamkeit wie in der Satzung vorgegeben;
    • Überprüfung der Vorschriften in der Satzung in Bezug auf den IASB - einschließlich der optimalen Größe und geografischen Besetzung, der Balance zwischen Voll- und Teilzeitmitgliedern und der beruflichen Hintergründe und der Amtszeiten; und
    • Überprüfung des Finanzierungsmodells der Stiftung und Erwägung möglicher Stärkungen.

Die Treuhänder sind der Meinung, dass es nicht notwendig ist, alle Aspekte der Stiftung einer Überprüfung zu unterziehen, und haben deshalb beschlossen, die folgenden Bereiche nicht mit einzubeziehen: Zielsetzung der IFRS Stiftung und die Prozesse und Prozeduren zu deren Unterstützung einschließlich des Konsultationsprozesses des IASB; Maßnahmen der IFRS-Stiftung und des IASB zur Förderung des langfristigen Ziels der globalen Übernahme der IFRS; und Tätigkeiten und Leistungen des IFRS-Beirats.

Um die Übermittlung von Sichtweisen wird bis 30. November 2015 gebeten. Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

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