Juli

Zwei neue AFRAC-Stellungnahmen

15.07.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei neue Stellungnahmen, "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" und "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches", veröffentlicht.

Die Stellungnahme "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" behandelt die Frage, wann eine typische österreichische Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) in den Anwendungsbereich von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen fällt und wie sie zu klassifizieren ist, wenn IFRS 11 nicht anwendbar ist. Außerdem befasst sich die Stellungnahme mit der Frage, ob eine gemäß IFRS 11 darzustellende österreichische Bau-ARGE in ihrer typischen Ausprägung gemäß Bau-ARGE-Geschäftsordnung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist. Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Personalrückstellungen. In der Stellungnahme werden zunächst die wichtigsten Begriffe definiert. Anschließend wird auf die Bewertung von Rückstellungen für Pensionen, von Rückstellungen für Abfertigungen, von Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie von Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Rückstellungen eingegangen. Außerdem werden der Ausweis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben im Anhang thematisisert. Sie können sich die Stellungnahme hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

14.07.2015

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 17. Juni 2015 eine Sitzung in London abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • IFRS für KMU - Überprüfung der entsprechenden Taxonomie durch die ITCG — Die Mitglieder der Beratungsgruppe wurden über die jüngsten Entwicklungen bei der Überprüfung des IFRS für KMU informiert. Insbesondere ging es um die wesentlichen Datenmodellierungsentscheidungen im Zusammenhang mit Anlageimmobilien.
  • Leitfaden für Regulierer zur Anwendung der IFRS-Taxonomie — Die ITCG wurde darüber informiert, dass der Leitfaden jetzt öffentlich zur Verfügung steht und aktualisiert wird, wenn sich neue beste ausgeübte Praxis ergibt. Die ITCG drückte Bedenken darüber aus, dass Regulierer Änderungen an der Taxonomie vornehmen können. Es ist beabsichtigt, Änderungen in den künftigen Nutzungsbedingungen zu verbieten.
  • Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie: Analyse der eingegangenen Stellungnahmen — Die Mitglieder wurden über den gegenwärtigen Stand und über geplante Aktivitäten informiert. Offizielle Empfehlungen und eine Einladung zur Stellungnahme zum Konsultationsprozess für die Taxonomie werden im Oktober 2015 erwartet.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Neues Bulletin zum Rahmenkonzept

14.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine weitere Ausgabe der Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB herausgegeben. Sie geht der Frage nach, welche zusätzlichen Leitlinien aufgenommen werden sollten, um zwischen der Berichterstattung in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Berichterstattung im sonstigen Gesamtergebnis zu differenzieren.

Folgende Aspekte werden im Bulletin erörtert:

  • Verschiedenen Geschäftsmodelle
  • Wie Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis auf Grundlage des Geschäftsmodells berichtet werden
  • Mögliche Auswirkungen auf bestehende IFRS, wenn die Vorschläge von EFRAG übernommen werden

Anwender, die zu den im Bulletin vertretenen Positionen Stellung nehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum 26. Oktober 2015 zu tun.

Sie können sich das englischsprachige Bulletin hier herunterladen. Zu allen Publikationen der Reihe gelangen Sie hier.

Britische Umfrage zeigt, dass professionelle Anleger weitere Verbesserungsmöglichkeiten bei Abschlüssen sehen

14.07.2015

Die CFA Society of the UK (CFA UK), Teil des weltweiten Netzwerks von Mitgliedgesellschaften des CFA-Instituts, hat die Ergebnisse einer Umfrage unter mehr als 290 professionellen Anlegern zur Bedeutung des Jahresabschlusses und anderen Formen der Finanzberichterstattung sowie zu alternativen Finanzkennzahlen veröffentlicht.

An allgemeinen Ergebnissen brachte die Umfrage folgendes Meinungsbild zutage:

  • Die meisten Befragten (60%) waren der Meinung, das Abschlüsse zu viele irrelevante Informationen beinhalten.
  • Gleichzeitig war mehr als die Hälfte der Befragten (55%) der Ansicht, dass in Abschlüssen wichtige Informationen fehlen.
  • Ein Drittel der Befragten (36%) gab an, dass Abschlüsse ihre Hauptinformationsquelle für Finanzinformationen für die Analyse von Unternehmen seien.
  • Etwa die Hälfte der Befragten (47%) war der Meinung, dass der Bereich der Abschlüsse, der am nötigsten Verbesserungen erfahren müsste, die Angabe von wesentlichen Risiken und Unsicherheiten sei.
  • Insgesamt waren die meisten der Befragten (71%) der Ansicht, dass sich die Qualität der Finanzberichterstattung in den letzten zehn Jahren verbessert hat.

Die Fragen zu alternativen Finanzkennzahlen zeigten, dass dies weiterhin ein strittiges Thema ist:

  • Mehr als die Hälfte der Befragten (61%) gaben an, dass sie in ihren Analysen angepasste IFRS-Zahlen verwenden.
  • Allerdings sagte nur ein Drittel der Befragten (33%), dass sie die angepassten Kennzahlen den IFRS-Zahlen vorziehen; (56%) gaben an, den IFRS-Zahlen mehr zu vertrauen.
  • Auf die Frage welche Posten aus den IFRS-Zahlen herausgerechnet werden sollten, um den zugrunde liegenden Gewinn zu ermitteln, war die Mehrheit der Befragten (65%) dagegen, auch nur einen der vorgeschlagenen Posten wegzulassen.
  • Zwei Drittel der Befragten ziehen es nach eigener Aussage vor, sowohl die IFRS-Zahlen als auch die angepassten Werte zu berücksichtigen, da die Kombination der beiden noch tiefere Einblicke in Unternehmen und ihre Führung erlauben.

Die größten Bedenken, die die Befragten in Bezug auf die Finanzberichterstattung erhoben, waren der Missbrauch von alternativen/angepassten Kennzahlen zur Gewinnberichterstattung, übermäßige und redundante Informationen in Berichten, die Verschleierung von Gewinnmaßzahlen durch Veränderungen im beizulegenden Zeitwert, eine übermäßige Fokussierung auf die Gewinn- und Verlustrechnung und nicht ausreichende Angabe von Kapitalflüssen sowie mangelhafte Angaben zu außerbilanziellen Risiken.

CFA UK hat auch eine Positionspapier zur alternativen Finanzkennzahlen herausgegeben, das zum Teil auf den Ergebnissen der Studie aufbaut.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von CFA UK zur Verfügung:

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2015 mit Beitrag zur Niedrigzinsproblematik

13.07.2015

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2015, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentieren Beitrag stammt diesmal von Dr. Heinz Hermann Hense, früheres Mitglied im RIC des DRSC und seit April 2015 Mitglied von EFRAG TEG. Sein Kommentar ist dem Thema "Herausforderungen und Ansätze zur Lösung der Niedrig-/Negativzinsproblematik" gewidmet.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

13.07.2015

Der EFRAG-Board wird am 21. und 22. Juli 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Herausragende Themen auf der Tagesordnung sind die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 und die Konsultation zum Rahmenkonzept.

Genauere Informationen, die vollständige Tagesordnung, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IDW nimmt Stellung zum BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

13.07.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Stellung genommen.

Das IDW befasst sich in seiner Stellungnahme zur vorgeschlagenen Umsetzung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, mit den Überlegungen des BMJV zu Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffenden Informationen im Lagebericht.

Aus konzeptioneller Sicht setzt sich das IDW grundsätzlich für eine integrierte Berichterstattung ein. Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass in den Unternehmen die für Angaben zu nichtfinanziellen Informationen erforderlichen internen Berichtsprozesse und Systeme in der Regel noch nicht so ausgereift seien wie die Berichtsprozesse für Finanzinformationen. Vor diesem Hintergrund regt das IDW an, zu erwägen, derzeit von einer verpflichtenden Integration der Berichterstattung in die relevanten Stellen im (Konzern-)Lagebericht abzusehen, obschon dies auf lange Sicht sinnvoll erscheine. Gleiches gelte für eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Berichterstattung, die ansonsten im Interesse des Adressatenschutzes Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen werden könnte.

Sie können sich das Schreiben an das BMJV direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Das DRSC hatte letzte Woche in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMJV darauf hingewiesen, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten.

Tagesordnung für die Julisitzung des IASB

10.07.2015

Der IASB wird am 20., 22. und 23. Juli 2015 in seinen Räumen in London tagen. Der IASB wird die Themen Versicherungsverträge, IFRS-Taxonomie, IFRS-Umsetzungsfragen, preisregulierte Geschäftsvorfälle, dynamisches Risikomanagement, Erlöserfassung, Rückstellungen und Eventualschulden, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital und die Agendakonsultation erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 10. Juli 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Internationale IFRS-Konferenz mit Podiumsdiskussion zur Zukunft globaler Standards

10.07.2015

Am 25. Juni 2015 fand eine internationale Konferenz zur Evaluierung der IAS-Verordnung in Riga statt. Thema der Konferenz waren die möglichen Auswirkungen der Verordnung auf Wirtschaftsentwicklung und Globalisierung. Bei einer der Podiumsdiskussionen sprachen Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Russ Golden, Vorsitzender des US-amerikanischen FASB, und Yukio Ono, Vorsitzender des japanischen ASBJ über das Thema "Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?".

Am 19. Juni 2015 hatte die EU-Kommission hat einen abschließenden Bericht zur Evaluierung ihrer Verordnung in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die Konferenz zu den Auswirkungen der Ergebnisse wurde vom lettischen Finanzministerium im Rahmen der lettischen Ratspräsidentschaft organisiert.

Nach einleitenden Worten, einer Einführung in das Thema und einer Präsentation zu den wesentlichen Ergebnissen der Evaluierung bot die Konferenz drei Podiumsdiskussionen zu folgenden Themen:

  • Evaluierung der IAS-Verordnung
  • Umsetzung der Maystadtempfehlungen ein Jahr nach der EFRAG-Reform
  • Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?

Das lettische Finanzministerium hat Aufzeichnungen der Konferenz auf YouTube zur Verfügung gestellt:

Eine Überblick über alle Redner und Podiumsteilnehmer finden Sie im Konferenzprogramm.

Vereinigte Arabische Emirate schreiben IFRS-Anwendung vor

10.07.2015

Am 25. März 2015 wurde das neue Handelsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate verabschiedet, das eine verbindliche Anwendung der IFRS vorsieht.

Das kurz “New CCL” genannte Gesetz wurde am 31. März 2015 im Amtsblatt der Vereinigten Arabischen Emirate veröffentlicht und ist zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Es ersetzt das frühere Handelsgesetz von 1984. Das neue CCL stellt im Fall der Rechnungslegung eine Präzisierung der bisherigen Vorschriften zu, nach denen lediglich "internationale Standards" anzuwenden waren, was gemeinhin als IFRS interpretiert wurde. Jetzt wird expressis verbis vorgeschrieben, dass alle Unternehmen mit öffentlicher Rechenschaftspflicht die vollen IFRS anzuwenden haben, während kleine und mittelgroße Unternehmen zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen können. Alle Unternehmen müssen das neue Gesetz spätestens ab dem 1. Juli 2016 befolgen.

Das Amtsblatt steht Ihnen in arabischer und englischer Sprache auf der Internetseite der Regierung von Abu Dhabi zur Verfügung (die englischen Übersetzungen folgen allerdings erst einige Monate nach den arabischen Einträgen).

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