Juli

Ergebnisse der Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

07.07.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC haben am 17., 18. und 19. Juni zum Teil miteinander getagt. Der Ergebnisbericht von diesen Sitzungen steht jetzt zur Verfügung..

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 39. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf von EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu IFRS 9 und zu Investmentgesellschaften
  • sonstiges

Die beiden Fachausschüsse haben während ihrer 7. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Konzernlagebericht
  • Abzinsungssatz HGB-Pensionsrückstellungen

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 19. Juni 2015 zur Verfügung gestellt.

Tagesordnung für die Julisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.07.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. und 31. Juli 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 40. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

07.07.2015

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vorgelegt, mit dem die europäischen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umgesetzt werden sollen.

Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht vor, insbesondere durch die Übertragung der Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) auf eine neu einzurichtende Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle). Sie finden eine entsprechende Presseerklärung und den Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das Insitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits kritisch Stellung zum APAReG genommen und sieht noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere sei im Entwurf noch nicht ausreichend angelegt, dass die Aufsicht auch in Zukunft frei von sachfremden Einflüssen ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Zur Presseerklärung auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

IFRS fokussiert-Newsletter zum aktuellen Stand beim Leasingstandard

06.07.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit dem Titel 'Leases – Stand der Dinge' erstellt.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat mit der finalen Abfassung des neuen Leasingstandards begonnen, dessen Veröffentlichung für das vierte Quartal 2015 geplant ist. Damit geht ein Projekt zu Ende, das bereits seit Juli 2006 auf der aktiven Agenda des IASB steht und dessen Ziel eine verbesserte Transparenz der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen insbesondere beim Leasingnehmer ist. Im Newsletter wird der - im Wesentlichen als gefestigt angesehene - Diskussionsstand zu den wichtigsten Themenbereichen steckbriefartig dargestellt.

Sie können sich den neuen Newsletter mit dem Titel Leases – Stand der Dinge hier herunterladen.

Wir nehmen Stellung zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkt des Inkraftretens von IFRS 15

06.07.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' eingereicht.

In unserer Stellungnahme stimmen wir der vorgeschlagenen Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkt des Inkraftretens um ein Jahr zu. Weiterhin ermutigen wir IASB und FASB, mit den gezielten Klarstellungen der neuen Erlöserfassungsvorschriften zügig fortzufahren, um sicherzustellen, dass den Erstellern ausreichend früh vor dem Zeitpunkt des Inkraftretens ein konvergierter, stabiler und umsetzbarer Standard zur Verfügung steht. Schließlich fordern wir den IASB auf, den Umsetzungsprozess weiter im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass der neue Zeitpunkt des Inkraftretens angemessen bleibt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

03.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat das 'EFRAG Update' für den Monat Juni herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni.

Wie bereits berichtet, waren die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ASBJ drängt den FASB, mit Änderungen am Erlöserfassungsstandard auf den IASB zu warten

03.07.2015

Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) hat Stellung zum FASB-Entwurf zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und zur Umsetzung des Erlöserfassungsstandards im Zusammenhang mit Lizenzen genommen, den dieser im Mai herausgegeben hat.

In seiner Stellungnahme führt der ASBJ aus, dass er einige der Vorschläge für nützlich hält und der Meinung ist, dass diese Unternehmen helfen können, bedeutende Umsetzungsschwierigkeiten in Bezug auf die neuen Vorschriften zu vermeiden, während gleichzeitig weiterhin entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der ASBJ betont jedoch, dass es wichtig ist, dass FASB und IASB versuchen, die erzielte Konvergenz zu erhalten. Deshalb drängt der ASBJ den FASB, mit den geplanten Änderungen nicht fortzufahren und diese zu finalisieren, bevor der FASB nicht "ausreichend mit dem IASB über den optimalen Umfang und den Inhalt möglicher Änderungen an den beiden Standards beraten hat". Die vorgeschlagenen Klarstellungen des IASB zu IFRS 15 werden derzeit im dritten Quartal 2015 erwartet.

US-GAAP sind ein Satz von Rechnungslegungsstandards für Konzernabschlüsse in Japan. Die anderen sind die kürzlich herausgegebenen Japan's Modified International Standards (JMIS), designierte IFRS (IFRS wie vom IASB herausgegeben) und japanische Rechnungslegungsstandards.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des ASBJ zur Verfügung.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

03.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf Stellung genommen, mit dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 verschoben werden soll.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagene Verschiebung. Als Teil der Erwägungen im Zusammenhang mit der Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in Europa hatte EFRAG auch überlegt, ob ein Aufschub des Zeitpunkt des Inkrafttretens für die EU vorgeschlagen werden sollte, sich allerdings letztlich aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit dagegen entschieden. Da aber inzwischen auch der FASB vorgeschlagen hat, seinen Erlöserfassungsstandard aufzuschieben, stimmt EFRAG vom IASB vorgeschlagenen Verschiebung ebenfalls aus Gründen internationaler Vergleichbarkeit zu. Außerdem würden so auch einige Bedenken, die schon seinerzeit vorlagen, aber nicht als ausreichend für einen Aufschub galten, entkräftet. Die Übernahmeempfehlung von EFRAG gegenüber der EU-Kommission ist vom Aufschub nicht nachteilig betroffen - man hatte sich damals für die Formulierung "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" entschieden.

Sie können sich die englischsprachigen Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Neues vom IDW

03.07.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der EU-Komission eingereicht, die der Schaffung einer Kapitalmarktunion gilt. Außerdem wurden zwei Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet bzw. überarbeitet.

In der Stellungnahme zum Grünbuch zeigt sich das IDW nicht überzeugt, dass es notwendig ist, einen gemeinsamen EU-Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen zu schaffen. Das IDW verweist darauf, dass in Deutschland die meisten dieser Unternehmen eine Bankenfinanzierung vorziehen und dass auch diejenigen, die sich im Ausland finanzierten, nicht auf nennenswerte Probleme trafen, obwohl sie keinen internationalen Abschluss vorlegten. Sollte ein EU-Standard angestrebt werden, spricht sich das IDW für die vollen IFRS als Ausgangspunkt aus - sowohl den IFRS für KMU als auch die Rechnungslegungsrichtlinie hält das IDW als Ausgangspunkt für ungeeignet. Zur Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Des Weiteren hat das IDW Presseerklärungen zur Überarbeitung von IDW RS HFA 34 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen und zur Verabschiedung von IDW RS IFA 2 zur Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz herausgegeben. Beide sollen in den IDW Fachnachrichten 7/2015 und im Supplement 3/2015 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" abgedruckt werden.

Videoaufzeichnungen von der IFRS-Konferenz in Paris

02.07.2015

Die IFRS-Stiftung stellt Videoaufzeichnungen von den Reden zur Verfügung, die während ihrer IFRS-Konferenz in Paris am 29. und 30. Juni 2015 gehalten wurden.

Folgende Herren sprachen:

  • Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung;
  • Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB;
  • Patrick de Cambourg, Vorsitzender des französischen Standardsetzers Autorité des Normes Comptables (ANC);
  • Gérard Rameix, Vorsitzender der französischen Finanzmarktaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF); und
  • Steven Maijoor, Vorsitzender der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA).

Die Aufzeichnungen ihrer Reden sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Wir hatten bereits über die Reden von Hans Hoogervorst und Patrick de Cambourg berichtet, zu denen auch Manuskripte verfügbar sind.

Japanische Regierung will Anwendung der IFRS weiter fördern

01.07.2015

Am 30. Juni hat das Kabinett in Japan einen überarbeiteten 'Wiederbelebungsplan für Japan' beschlossen, in dem die Strategie und Ausrichtung des Wachstums für Japan zusammengefasst werden. Unter den vielen enthaltenen Maßnahmen ist auch eine Förderung der IFRS-Anwendung enthalten.

Im Dokument werden zwei Maßnahmen aufgeführt, die ergriffen werden sollen, um die weitere IFRS-Anwendung in Japan zu fördern:

  • Entwicklung/Verbesserung von Materialien, die für Unternehmen, die die IFRS übernehmen wollen, hilfreich sein können. Dies soll auf Grundlage jüngster Angabebeispiele erfolgen.
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Stand der IFRS-Übernahme in Japan. Dies soll durch eine Analyse der Angaben erreicht werden, die börsennotierte Unternehmen zu ihrer Wahl der angewendeten Rechnungslegungsstandards machen müssen (diese Angabe ist eine Vorschrift der Börse von Tokio).

Während die beiden Maßnahmen an sich nicht besonders wirkungsvoll sein mögen, schafft die fortgesetzte Unterstützung der IFRS durch höchste Regierungskreise eine ermutigendes Umfeld für Unternehmen, die die IFRS übernehmen wollen.

Der überarbeitete Wiederbelebungsplan steht Ihnen in japanischer Sprache auf der Internetseite der japanischen Regierung zur Verfügung.

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