Juni

IFRS-Stiftung veröffentlicht weitere Lehrmaterialien im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildungsinitiative

17.06.2015

Die IFRS-Stiftung hat den dritten Teil ihrer umfassenden rahmenkonzeptbasierten Lehrmaterialien zu den IFRS veröffentlicht. Die Materialien stehen kostenfrei zur Verfügung und sollen IFRS-Lehrenden dabei helfen, ihren Studenten ein grundsatzorientiertes Wissen zu vermitteln, das eine sichere und gleichzeitig flexible Anwendung bei der Anwendung der IFRS und des IFRS für KMU erlaubt.

Die jetzt veröffentlichten Materialien decken die Bilanzierung von Schulden, die Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital, Termingeschäfte und finazielle Vermögenswerte und Schulden ab.

Die Materialien werden in drei Anforderungsstufen angeboten, um Lernenden in verschiedenen Phasen des Lernprozesses gerecht zu werden (die Lehrmaterialien orientieren sich am angelsächsischen Ausbildungssystem, in dem der Erwerb der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer als Studienfach möglich ist): 

  • Stufe 1 — Studenten im ersten Semester
  • Stufe 2 — Studenten, die etwa die Hälfte des Studiums absolviert haben
  • Stufe 3 — Studenten unmittelbar vor der Berufsqualifikation

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung veröffentlicht erste vorgeschlagene Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2015

17.06.2015

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer ersten Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2015 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Die regelmäßig herausgegebenen Ergänzungen enthält zusätzliche Taxonomiekonzepte, die vom IASB herausgegebene neue IFRS und Verbesserungen an bestehenden IFRS sowie fachliche Aktualisierungen und Korrekturen aufnehmen. In diesem Fall werden Taxonomiekonzepte für den im Mai 2015 in neuer Fassung veröffentlichten IFRS für KMU vorgeschlagen.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel Taxonomy Update 1 to the IFRS Taxonomy 2015: 2015 Amendments to the IFRS for SMEs kann bis 17. August 2015 Stellung genommen werden. Eine Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 ab

17.06.2015

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 abgeschlossen. Diese Überprüfung nach der Einführung ist die zweite nach der Überprüfung von IFRS 8, die im Juli 2013 abgeschlossen wurde und die gleichzeitig dazu benutzt wurde, einen entsprechenden Prozess auszuarbeiten. Im Rahmen der Überprüfung von IFRS 3 ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit dem Standard die gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht wurden, aber es wurden auch einige Bereiche identifiziert, in denen weitere Untersuchungen vorgenommen werden sollen - insbesondere im Bereich der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Der Umfang der Überprüfung erstreckte sich nicht nur auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse selbst, sondern bezog auch Folgeänderungen an anderen Standards wie beispielsweise IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten mit ein. Die drei wesentliche Quellen für die Überprüfung waren dabei eine kritische Durchsicht wissenschaftlicher Literatur zu dem Thema, Rückmeldungen von Anlegern und anderen Abschlussadressaten und Rückmeldungen von Erstellern, Prüfern und Regulierern. Im Januar 2014 war eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht worden.

Die Fragen in denen im Rahmen der Überprüfung nachgegangen wurde, waren den folgenden Themengebieten gewidmet:

  • Definition eines Unternehmens,
  • beizulegender Zeitwert,
  • separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Bilanzierung negativer Geschäfts- oder Firmenwerte,
  • Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer,
  • nicht beherrschende Beteiligungen,
  • Stufenerwerbe und Verlust von Beherrschung,
  • Angaben und
  • etwaige weitere Themen, die die Stellungnehmenden aufbringen wollen.

Die Literaturdurchsicht ergab, dass die Bilanzierungsvorschriften im Wesentlichen ihre Zielsetzung erfüllen. Das gelte besonders auch für die Entscheidungsnützlichkeit von berichteten Informationen über Geschäfts- oder Vermögenswerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte und Wertminderung von Geschäfts- oder Vermögenswerten.

Bei den Anlegern jedoch zeigte sich eine gemischte Sichtweise, da dort auch der Ruf laut geworden war, wieder zu planmäßiger Abschreibung von Geschäfts- oder Vermögenswerten zurückzukehren. Die Abschreibungsfrage wurde in letzter Zeit vermehrt diskutiert. Unter anderem widmet sich eine Forschungsgruppe von EFRAG/ASBJ/OIC sich dem Thema, und der ASBJ hat jüngst ein Forschungspapier dazu veröffentlicht.

Viele Ersteller, Prüfer und Regulierer identifizierten Herausforderungen bei der Umsetzung des Standards. Insbesondere ging es um die Definition eines Geschäftsbetriebs, die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von bedingten Gegenleistungen, Eventualschulden und immaterielle Vermögenswerte und die jährliche Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten. 

Als Ergebnis der Überprüfung hat der IASB in seiner neuen Abteilung 'Folgearbeiten aus der Überprüfung nach der Einführung' seines Arbeitsprogramms, die im Mai 2015 eingeführt wurde, zwei neue Forschungsprojekte ausgewiesen: Definition eines Geschäftsbetriebs und Geschäfts- oder Firmenwerte. Folgende Themen sollen im Rahmen dieser Projekte untersucht werden:

  • Wirksamkeit und Komplexität der Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Herausforderungen bei der Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs; und
  • Identifizierung und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von immateriellen Vermögenswerten wie beispielsweise Kundenbeziehungen  und Markennamen.

Weiterführende Informationen:

Außerkraftsetzung von Swiss GAAP FER 14 bestätigt

17.06.2015

Auf der 66. Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER wurde die Außerkraftsetzung von Swiss GAAP FER 14 'Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen' bestätigt und die Einrichtung einer Projektgruppe für die Überarbeitung des Standards beschlossen.

Ein Zeitpunkt für die Außerkraftsetzung wurde noch nicht festgelegt und ist abhängig vom Projektverlauf. Vorläufig behält der Swiss GAAP FER 14 daher seine Gültigkeit. Auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung steht Ihnen eine Medienmitteilung zu den Ergebnissen der Sitzung zur Verfügung.

Tagesordnung für die kommende IASB-Sitzung aktualisiert

16.06.2015

Die Tagesordnung für die Junisitzung des IASB, die vom 22. bis 25. Juni 2015 in London stattfindet, wurde aktualisiert. Die Tagesordnungspunkte dynamisches Risikomanagement und Rückstellungen und Eventualschulden (IAS 37) wurden von der Agenda genommen und auf die Sitzung im Juli verschoben.

Die aktualisierte Tagesordnung mit Datum 16. Juni 2015 finden Sie hier. Sollten sich weitere Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

EFRAG schlägt öffentliche Fehlerüberprüfung des Leasingstandards vor

16.06.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Schreiben an den International Accounting Standards Board (IASB) gerichtet, in dem sie empfiehlt, eine öffentliche Fehlerüberprüfung des Ende des Jahres erwarteten Leasingstandards durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Anwender die Regelungen und ihren Anwendungsbereich verstehen.

Im September 2014 hatte EFRAG gefordert, den Konsultationsprozess des IASB zu ergänzen und vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards eine öffentliche Überprüfung auf grobe Fehler verpflichtend einzuführen. Diesmal geht es EFRAG allein darum, eine solche öffentliche Fehlerüberprüfung für den Leasingstandard durchzuführen. Der IASB nutzt bisweilen das Instrument der vorgängigen Fehlerüberprüfung (normalerweise durch ausgewählte externe Experten) und EFRAG ist der Meinung, dass eine solche Überprüfung – durch die gesamte Öffentlichkeit – dieses Mal ratsam ist, weil „der IASB bedeutende Neuformulierungsbemühungen in den endgültigen Standard, insbesondere im Hinblick auf die Definition, seit der letzten öffentlichen Konsultation investiert hat“. EFRAG befürchtet, dass die Ersteller als Ergebnis der umfassenden Änderungen der Definition verwirrt sein könnten und nicht notwendigerweise verstehen, was denn nun eigentlich von den Regelungen erfasst wird. EFRAG argumentiert:

[S]olange Unternehmen nicht in der Lage sind, die Definition eines Leasingverhältnisses und die anderen Vorschriften im Standard richtig zu verstehen, wird es zu einer bedeutenden und unnötigen Zeitverlust bei der Erörterung möglicher Interpretationen kommen, was zu einem wirklichen Risiko abweichender Anwendung führt.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Neue Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

16.06.2015

Bei der Global Reporting Initiative (GRI), dem Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) und dem Internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) haben sich neue Entwicklungen ergeben.

GRI hat bekanntgegeben, dass man den Aktivitätsradius ausweiten will, um als Katalysator in der nächsten Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung wirken zu können. Zu den Plänen gehört ein Fokus auf vier strategische Prioritäten und die Entwicklung einer neuen Marke. Die strategischen Prioritäten sollen sein: Ermöglichung intelligenter Strategien, mehr Berichterstatter und bessere Berichterstattung, mehr als nur Berichte und Innovation und Zusammenarbeit. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung und dem Strategiepapier Empowering Sustainable Decisions auf der Internetseite von GRI.

GRI hat außerdem eine Studie veröffentlicht, die Einblicke dazu bietet, wie verschiedene Anwender- und Adressatengruppen Nachhaltigkeitsinformationen verwenden. Verschiedene Weisen wie Daten genutzt werden, um Verhaltensänderungen zu bewirken, und ihre Auswirkungen werden dargestellt. Außerdem enthält der Bericht Fallstudien zu den Herausforderungen und zum künftigen Potenzial der Verwendung von Nachhaltigkeitsdaten. Die Studie schließt mit Empfehlungen für Bericht erstattende Unternehmen, Regierungen, Adressaten und GRI selbst. Zugang zur Presseerklärung und die Studie Informing Decisions, Driving Change haben Sie auf der Internetseite von GRI.

Der CDSB hat ein Rahmenkonzept veröffentlicht, das einen Ansatz für die Berichterstattung über Umweltinformationen und natürliches Kapital in gängigen Abschlüssen beschreibt. Der CDSB hofft, Analysen und Entscheidungsfindungen von Anlegern zu fördern, die die Abhängigkeit von wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität von natürlichem Kapital und ihre Auswirkungen darauf erkennen. Die Ziele des Rahmenkonzepts sind, Unternehmen zu helfen, den Anlegern klare, prägnanten und konsistente Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Verbindung zwischen der Umweltleistung eines Unternehmens und seiner Gesamtstrategie, -leistung und -aussicht aufzeigen, Anlegerentscheidungen im Hinblick auf die Zuweisung von Finanzkapital zu Aktivitäten zu ermöglichen und zu fördern, die Umweltschutz unterstützen, und den Wert eines bereits bestehenden gängigen Berichts eines Unternehmens auf eine Weise zu steigern, die die Berichterstattungslast verringert und den Berichtsprozess vereinfacht. Eine Presserklärung und das Rahmenkonzept stehen in englischer Sprache auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung. Zur Einführung in das Rahmenkonzept gibt es am 22. und 24. September 2015 ein Internetseminar.

Der CDSB und der IIRC haben eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit veröffentlicht. Beide Organisationen sind der Meinung, dass Klimawandel und der Schutz natürlichen Kapitals Kernthemen für Unternehmen sind und dass relevante Angaben dazu wertvolle Einblicke in die Leistung eines Unternehmens im Rahmen der gängigen Berichterstattung geben können. CDSB und IIRC erkennen an, dass sich ihre Rollen ergänzen und dass Abhängigkeiten von und Auswirkungen auf natürliches Kapital ein integraler  Bestandteil der integrierten Berichterstattung sind und eine wesentliche Säule dieser darstellt. Eine Presseerklärung zur gemeinsamen Erklärung finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

15.06.2015

Der EFRAG-Board wird am 24. Juni 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Herausragende Themen auf der Tagesordnung sind die Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs zum Rahmenkonzeptentwurf des IASB und die Frage, ob man die Empfehlung aufrecht erhalten will, einen Aufschub von IFRS 9 für Versicherer zu gewähren.

Genauere Informationen, die vollständige Tagesordnung, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ESMA veröffentlicht Jahresbericht 2014 und verkündet Strategie für 2016-2020

15.06.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ihren Jahresbericht 2014 vorgelegt, in dem die Erfolge des dritten Jahres des Bestehens von ESMA dargelegt werden. Gleichzeitig sieht ESMA jetzt die Gründungsjahre als abgeschlossen an, und will sich mit einer geänderten Strategie eine neue Richtung und neue Prioritäten geben.

Die drei Ziele von ESMA, die in der neuen Strategie genannt werden, sind Anlegerschutz, geordnete Märkte und Finanzstabilität. Diese will ESMA erreichen, indem man sich verstärkt auf vier Aktivitäten konzentriert:

  • Beurteilung der Risiken für Anleger und in Bezug auf die Finanzstabilität und Ausbau entsprechender Kapazitäten;
  • Förderung der Konvergenz im Aufsichtsbereich mit vorerst besonderem Fokus auf bestimmten Bereichen, die gemeinsam mit den nationalen Durchsetzungsbehörden erarbeitet und nach einem strengen jährlichen Arbeitsprogramm abgearbeitet werden sollen;
  • Stärkung der direkten Aufsicht über bestimmte Finanzunternehmen, wobei der risikobasierte Ansatz geschärft werden soll, um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen;
  • Fertigstellung eines einzigen Regelwerks für die Finanzmärkte der EU, wobei im Vergleich zu den ersten Jahren geringere Ressourcen benötigt werden werden.

Die beiden Dokumente - Jahresbericht 2014 und Strategie 2016-2020 stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Tagesordnung für die Junisitzung des IASB

12.06.2015

Der IASB wird vom 22. bis 25. Juni 2015 in seinen Räumen in London tagen. Ein Teil der Sitzung wird gemeinsam mit dem FASB stattfinden, um Erlöserfassung zu erörtern. Außerdem wird der IASB die Themen Versicherungsverträge, IFRS-Umsetzungsfragen, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital, die Angabeninititiative, Bilanzierung nach der Equity-Methode, dynamisches Risikomanagement, Rückstellungen und Eventualschulden (IAS 37), Forschungsprojekte, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung und Erlöserfassung erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 12. Juni 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

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