DRSC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15
26.06.2015
Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)' genommen und spricht sich unterstützend für den Vorschlag aus.
Der Fachausschuss begrüßt die vorgeschlagene Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, soweit eine freiwillige vorzeitige Anwendung von IFRS 15 sowie die bisherigen Übergangserleichterungen weiterhin zulässig bleiben.
Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.