FMA und OePR legen Zuständigkeitsstreit bei

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19.06.2015

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR), die seit Anfang 2014 für die Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig sind, haben sich bei den offenen Fragen der Auslegung des Rechnungslegungskontrollgesetzes geeinigt.

Österreich hatte 2013 als letztes Land der Europäischen Union eine Prüfstelle für Rechnungslegung eingerichtet. Die Ausgestaltung der Prüfstelle orientierte sich am deutschen zweistufigen System von DPR und BaFin. In der Folge kam es allerdings zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden entsprechenden Gremien in Österreich. Im Zuge eines Mediationsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht hat man sich jetzt auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, in der beide Seiten sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit in der Kontrolle der Rechnungslegung von Emittenten, die an der Wiener Börse gelistet sind, bekennen. In der Presseerklärung heißt es:

Kern der gemeinsamen Vereinbarung ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der OePR als unabhängig prüfende Instanz auf erster Stufe, der behördlichen Funktion der FMA  und des von der FMA zu führenden hoheitlichens Verfahren auf zweiter Stufe. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und die Prüfbelastung für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten, wurde ein klares Prozedere für den gegenseitigen Informationsaustausch und die Einsicht in die erforderlichen Unterlagen vereinbart.

Zugang zur Presseerklärung haben Sie auf der Internetseite des FMA.

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