IASB-Vorsitzender spricht über historische Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert

  • IASB - Rede Image

29.06.2015

Bei der IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in Paris stattfindet, sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die Frage, wie Vermögenswerte und Schulden bewertet werden sollten - ein Thema, das er "eines der schwierigsten Themen in der Rechnungslegung" nannte.

Hoogervorst verwies darauf, dass der kürzlich veröffentlichte Entwurf mit Vorschlägen für Themengebiete, auf denen der IASB eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, auch ein Kapitel zu Bewertung enthält, das der Beschreibung verschiedener Bewertungsmaßstäbe, der Informationen, die sie bieten, und ihrer Vor- und Nachteile gewidmet. In diesem Kapitel hat der IASB die verschiedenen Bewertungsgrundlagen zwei Hauptkategorien zu gewiesen: historische Anschaffungskosten und Gegenwartswert. Hoogervorst wies in seiner Rede jedoch darauf hin, dass "die Zweiteilung zwischen historischen Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert nicht so krass ist, wie man erwarten würde". Er nannte vier Aspekte, bei denen die angenommene Stabilität der historischen Anschaffungskosten und die oft zitierte Anfälligkeit der Gegenwartswerte gar nicht so weit auseinander liegen. Er verwies auf folgende Tatsachen:

  • Bei vielen Geschäftsvorfällen beginnen und enden die historischen Anschaffungskosten mit beizulegenden Zeitwerten (oder Werten, die diesen sehr nahe kommen);
  • trotz ihres Namens werden auch historische Anschaffungskosten angepasst (Abschreibung);
  • die vermeintliche Stabilität der historischen Anschaffungskosten kann sehr irreführend sein; und
  • die Stabilität der historischen Anschaffungskosten kann von heftigen Abbrüchen unterbrochen werden.

Er fasste diese Ausführungen wie folgt zusammen:

Es lässt sich also schlussfolgern, dass die historischen Anschaffungskosten zu einem gewissen Grad auf beizulegenden Zeitwerten basieren; es bedarf eines gewissen Maßes an Gegenwartswerten, um sie relevant zu halten; sie sind nicht frei von subjektiven Aktualisierungserfordernissen; und sie sind nicht unbedingt stabil. Darüber hinaus sind auch historische Anschaffungskosten missbrauchsanfällig. Kurz gesagt, alle Anfälligkeiten, die der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nachgesagt werden, gelten auch für hostirische Anschaffungskosten.

Hoogervorst verwies jedoch darauf, dass deshalb historische Anschaffungskosten nicht einfach aufgegeben und durch den beizulegenden Zeitwert komplett ersetzt werden könnten. In etwas, was er als "wirklich sehr grobe Züge" bezeichnete, kam er zu folgenden Schlussfolgerungen, wann welche Bewertungsmethode einzusetzen sein könnte:

  • Wenn das Wesen eines Geschäftsvorfall ist, Vermögenswerte im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten einzusetzen, um Güter oder Dienstleistungen zu erzeugen bzw. zu erbringen, deutet dies generell in die Richtung historischer Anschaffungskosten.
  • Wenn das Wesen eines Geschäftsvorfalls ist, Vermögenswerte oder Schulden an einem aktiven Markt zu handeln, deutet dies generell in die Richtung von Gegenwartswerten.
  • Wenn die Eigenschaften eines Vermögenswerts oder einer Schuld bedeuten, dass dieser/diese hochsensibel auf Marktfaktoren oder andere Risiken, die diesem Wert eigen sind, reagieren, deutet dies generell in die Richtung von Gegenwartswerten.

Er hielt natürlich auch fest, dass zusätzlich weitere Faktoren zu berücksichtigen sind wie beispielsweise die Kosten für die Durchführung der Bewertung, der Grad der Bewertungsunsicherheit, die getreue Darstellung und die Vermeidung von Bewertungsanomalien. Er ermutigte seine Zuhörer, zum Entwurf des IASB Stellung zu nehmen.

Das Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.