EU-Kommission schließt öffentliche Konsultation zur IAS-Verordnung ab

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19.06.2015

Die EU-Kommission hat einen Bericht zur Evaluierung ihrer Verordnung in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die Evaluierung zielte darauf ab, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Zielsetzung der IAS-Verordnung noch relevant ist, und das Erfordernis etwaiger Verbesserungen bzw. Anpassungen zu eruieren.

Die wesentlichen Ergebnisse der im August 2014 angestoßenen Evaluierung zeigen, dass mit den IFRS erfolgreich eine gemeinsame Rechnungslegungssprache für die Kapitalmärkte geschaffen wurde. Die Ersteller verwiesen zum größten Teil auf positive Erfahrungen bei der Anwendung der IFRS und gaben an, dass in den meisten Fällen der Nutzen die Kosten übersteigt. Die Anleger sprachen sich auch mit großer Mehrheit für die IFRS aus, da mit ihnen die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessert wird. Darüber hinaus waren die meisten befragten der Meinung, dass der Prozess, durch den die IFRS Teil des EU-Rechts werden, gut funktioniert; die jüngste Reform der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wurde unterstützt.

Allerdings werden in dem Bericht auch Bereiche möglicher Verbesserungen identifiziert. Die Antwortenden waren der Meinung, dass die Zusammenarbeit im Übernahmeprozess verbessert werden kann, um so eine größere Zeitnähe zu schaffen und um eine ganzheitliche Beurteilung der Standards auch im Zusammenhang mit anderen Aspekten des EU-Rechts zu ermöglichen. Es wurde auch gesagt, dass zwar ein Übernahmeprozess weiter notwendig bleiben würde, um sicherzustellen, dass die vom IASB entwickelten Standards EU-Kriterien erfüllen und die europäische Wirtschaft fördern, allerdings seien Vereinfachungen der Prozesse denkbar.

Insgesamt kommt die EU-Kommission in ihrem Bericht zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die wesentlichen Ziele der IAS-Verordnung wurden erreicht.
  • Es gibt ausreichend Hinweise, dass der bestehende Anwendungsbereich und die den Mitgliedstaaten eingeräumten Optionen angemessen sind.
  • Die EU-Kommission unterstützt die IFRS als globale Standards und fordert die US-amerikanische SEC weiter auf, die IFRS für die Anwendung für ihre inländischen Unternehmen zu übernehmen.
  • Die Wirksamkeit und Effizienz der Verordnung hängen von der Qualität der Standards selbst ab, die deshalb weiterhin während der Entwicklung und Übernahme kritisch beurteilt werden sollten.
  • Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, die Durchsetzungsleitlinien von ESMA anzuwenden.

Folgende Informationen stehen Ihnen (zum Teil nur in englischer Sprache) auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

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