Überarbeiteter IDW-Standard zu Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätzen für die Abschlussprüfung

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03.06.2015

Das Insitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW PS 201' überarbeitet, um der Problematik zu begegnen, dass gegen Jahresende veröffentlichte endgültige IDW-Verlautbarungen bisher bereits in der unmittelbar anstehenden Prüfungssaison anzuwenden waren bzw. zur Anwendung empfohlen wurden.

IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung und IDW Prüfungsstandards sollen jetzt ab dem in der Stellungnahme bzw. dem Standard geregelten Anwendungszeitpunkt gelten. Eine frühere Anwendung der Stellungnahme bzw. des Standards ist zulässig, sofern die darin enthaltenen Regelungen vollständig beachtet werden. Die in einem IDW Rechnungslegungshinweis oder IDW Prüfungshinweis enthaltenen Empfehlungen gelten ab dem in dem Hinweis geregelten Anwendungszeitpunkt.

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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