ASBJ veröffentlicht 'Japanische modifizierte internationale Standards'

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30.06.2015

Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) hat "Japan’s Modified International Standards (JMIS): Accounting Standards Comprising IFRSs and the ASBJ Modifications" herausgegeben. JMIS sind Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, mit bestimmten 'Streichungen oder Änderungen' wo diese für notwendig gehalten werden.

Die jetzt veröffentlichte Liste der JMIS enthält Verlautbarungen, die vom IASB bis zum 31. Dezember 2012 herausgegeben wurden. Während des Übernahmeprozesses wurde entschieden, dass einige Standards im Hinblick auf die Leitlinien zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und die Leitlinien zum sonstigen Gesamtergebnis geändert werden sollten. Deshalb wurden heute auch die ersten beiden sog. ASBJ Modification Accounting Standards herausgegeben, deren Anwendung im Rahmen der JMIS-Anwendung verpflichtend ist:

  • ASBJ Modification Accounting Standard No. 1 Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten enthält Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures.
  • ASBJ Modification Accounting Standard No. 2 Bilanzierung des sonstigen Gesamtergebnisses enthält Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente (2010), IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer.

Zur Beziehung zu den IFRS wie vom IASB herausgegeben heißt es im Vorwort:

Der IFRS-Übernahmeprozess ist eine Bemühung, um die IFRS-Anwendung in Japan mit dem schlussendlichen Ziel fördern, einen einzigen Satz hochwertiger globaler Standards zu erreichen. Begrenzte ‘Streichungen oder Änderungen’ an den vom IASB herausgegebenen Standards, die heute gemacht werden, können im Rahmen künftiger Erörterungen in Japan oder beim IASB aufgelöst werden. Daher sollten sie als vorübergehende Behandlung angesehen werden, und der ASBJ wird auch weiterhin seine Meinung zu diesen Vorschriften kundtun.

Unternehmen können die JMIS auf Konzernabschlüsse anwenden, die Berichtsperioden gelten, am oder nach dem 31. März 2016 enden. Der Übernahmeprozess für Verlautbarungen, die der IASB bis zum 31. Dezember 2013 herausgegeben hat, wurde bereits aufgenommen und soll in Kürze abgeschlossen werden. Danach soll der Übernahmeprozess für Verlautbarungen aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember 2013 vom IASB herausgegeben wurden.

Zu Referenzzwecken hat das ASBJ alle einschlägigen Dokumente ins Englische übersetzt. Die Presserklärung auf der Internetseite des ASBJ bietet Zugang zum Vorwort, der heute verabschiedeten Anwendung der JMIS und den beiden Änderungsstandards.

Die JMIS stellen neben den designierte IFRS (IFRS wie vom IASB herausgegeben), den japanischen Rechnungslegungsstandards und US-GAAP den vierten Satz von Rechnungslegungsstandards für Konzernabschlüsse in Japan dar. Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) führt derzeit eine Konsultation zur Änderung der entsprechenden Kabinettsverordnung durch, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der JMIS zu schaffen. Die Konsultation läuft noch bis zum 30. Juli 2015. Weiterführende Informationen (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

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