IFRS-Stiftung veröffentlicht neue Analyse ihrer Länderprofile

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09.06.2015

Die IFRS-Stiftung hat eine neue Analyse ihrer bisher erarbeiteten 140 Länderprofile erstellt.

Unter der Überschrift "Was wir gelernt haben" finden sich dort folgende sechs Beobachtungen:

  • Fast alle Rechtskreise haben öffentlich Unterstützung für globale Rechnungslegungsstandards ausgesprochen.
  • Die entsprechend zuständigen Behörden in fast allen Rechtskreisen geben an, dass die IFRS diese globalen Rechnungslegungsstandards sein sollen.
  • In 116 der 140 untersuchten Rechtskreise sind die IFRS für alle oder die meisten inländischen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen (börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute) vorgeschrieben.
  • In etwa 60% der 116 Rechtskreise, in denen die IFRS für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben sind, ist die IFRS-Anwendung auch für nicht börsennotierte Finanzinstitute  und/oder große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben.
  • In etwa 90% der 116 Rechtskreise, in denen die IFRS für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben sind, ist die IFRS-Anwendung für viele nicht börsennotierte Unternehmen wenn nicht vorgeschrieben, dann doch gestattet.
  • In den meisten der verbleibenden 24 Rechtskreise, in denen die IFRS-Anwendung für alle oder die meisten börsennotierte Unternehmen nicht vorgeschrieben ist, ist diese zumindest doch für einige börsennotierte Unternehmen gestattet.

Die gesamte Analyse in englischer Sprache kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

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