Juni

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC ist der Meinung, die Aufforderung des früheren SEC-Vorsitzenden, die IFRS zu begraben, sei voreilig gewesen

08.06.2015

Bei einer Finanzberichterstattungskonferenz in Kalifornien, bestätigte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) , dass die SEC nicht beabsichtigt, das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger, global akzeptierter Rechnungslegungsstandards zu begraben.

Wie schon in einer Rede letzten Monat in New York hielt Schnurr fest, dass seine Untersuchungen bis heute ergeben hätten, dass es im Grunde keinerlei Unterstützung dafür gibt, dass die SEC die verpflichtende IFRS-Anwendung für alle bei ihr registrierten Unternehmen vorschreibt, dass es wenig Unterstützung dafür gibt, dass die SEC eine Option zulässt, nach der bei ihr registrierte Unternehmen auch Abschlüsse einreichen können, die nach IFRS erstellt sind, aber dass es weiterhin Unterstützung für das Ziel eines einzigen hochwertigen, weltweit akzeptierten Satzes von Rechnungslegungsstandards gibt. Er hinterfragte daher die Ausführungen des früheren SEC-Vorsitzenden Christopher Cox, der bei derselben Konferenz letztes Jahr gesagt hatte: "Begraben will ich die IFRS, nicht sie preisen." Angesichts der fortgesetzten Unterstützung für Konvergenz äußerte Schnurr die Meinung, dass die wahren Fragen wären: Auf welchem Weg können wir dieses Ziel erreichen und wie kommen wir dahin? Er hielt fest:

Meiner Meinung nach sollten der FASB und der IASB in der nächsten Zeit daran festhalten, sich auf die Konvergenz der Standards zu konzentrieren. Die Boards sollten ihre Selbstverpflichtung erneuern, miteinander zusammenzuarbeiten und Standards zu entwickeln, mit denen die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden, wann immer die Bedürfnisse der Anwender dies erfordern und die Qualität der Finanzberichterstattung dadurch verbessert wird. Ich erkenne an, dass es den Boards nicht immer gelingen wird, Unterschiede im Rahmen des Standardsetzungsprozesses zu beseitigen - in erster Linie, weil sie unterschiedliche Anwenderkreise haben, die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Wenn jedoch Unterschiede zwischen Standrads entstehen, dann sollten die Boards die Umsetzung dieser Standards genau beobachten mit dem Ziel, aus dieser Umsetzung zu lernen und wieder miteinander mit dem Ziel zu arbeiten, sich schließlich auf den Standard zu einigen, der das beste Rechnungslegungsergebnis bewirkt.

Schnurr sprach auch über Erlöserfassung und die neuen konvergierten Standards, die im Mai 2014 herausgegeben worden waren. Dabei ging er auch auf die Arbeit der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ein, als deren Ergebnis der FASB im Mai 2014 Änderungen an seinem Standard vorgeschlagen hat und der IASB im dritten Quartal 2015 vorgeschlagene Änderungen herauszugegeben beabsichtigt:

Die Boards sollten die Lehren anwenden, die aus dem jüngsten Erlöserfassungsstandard gezogen werden können, und erkennen, dass obwohl die Worte dieselben sein mögen, Zusammenarbeit nach dem Standardsetzungsprozess und während der Umsetzung der Standards notwendig ist, um Konvergenz zu erzielen. [...] Während die Ansätze von FASB und IASB in Bezug auf die Klarstellung der Leitlinien leicht voneinander abweichen, bleiben die Boards wie ihre Diskussionen bei den gemeinsamen Diskussionen zeigen weiterhin der Überzeugung, dass sie einen konvergierten Ansatz haben.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede von Schnurr von der Internetseite der SEC herunterladen. Auf der Internetseite der Konferenz finden Sie weitere Tagunsunterlagen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

05.06.2015

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 11. Juni und Freitag, den 12. Juni 2015 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 11. June 2014 (15:00h-17:30h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Rahmenkonzept - Präsentation und Einzelgruppensitzungen

Freitag, 12. June 2014 (9:00h-16:45h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Rückstellungen und Eventualschulden - Präsentation und Einzelgruppensitzungen
  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung - Präsentation und Einzelgruppensitzungen
  • Angabeninitiative - Präsentation und Einzelgruppensitzungen
  • Überblick über die Arbeit des IFRS Interpretations Committe und Diskussion

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Diskussion zur Einführung der EPSAS

05.06.2015

Beim diesjährigen Bundeskongress Haushalt und Finanzen in Berlin wurde auch über die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) im Rahmen eines Fachforums erörtert. Schwerpunkt war der Notwendigkeit, eine deutsche Position zu finden.

Zu zwei der im Rahmen dieses Forums gehaltenen Vorträge stehen die Folien auf der Internetseite des Bundeskongresses Haushalt und Finanzen zur Verfügung:

Ergebnisse der 38. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.06.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 18. und 19. Mai 2015 in Berlin getagt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 38. Sitzung folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 19. Mai 2015 zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zu den Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative

05.06.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Februar 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative herausgegeben.

Am 18. Dezember 2014 hatte der IASB einen Entwurf veröffentlicht, der darauf abzielt, die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. EFRAG hatte daraufhin am 11. Februar 2015 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 11. Mai 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. In der Stellungnahme unterstützte EFRAG das Ziel, mehr Informationen zu den Änderungen in den Schulden von Periode zu Periode zur Verfügung zu stellen, zeigte sich aber unzufrieden mit dem verhackstückten Ansatz und sprach sich dagegen aus, Leitlinien zu veröffentlichen, bevor das Ziel hinter den Angaben eruiert wurde. EFRAG forderte eine prinzipienbasierte Zielsetzung für die Angaben und verlangte auch genügend Flexibilität, damit Unternehmen ein Ermessensspielraum bleibt. EFRAG lehnte die vorgeschlagenen Angabevorschriften in Bezug auf Beschränkungen im Hinblick auf die Verwendung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ab und ermutigte den IASB, die bestehenden Vorschriften des Standards klarzustellen, anstatt neue Angabevorschriften einzuführen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Leitfaden zur IFRS-Taxonomie für Regulierer

03.06.2015

Die IFRS-Stiftung hat eine Broschüre mit dem Titel 'Nutzung der IFRS-Taxonomie – Ein Leitfaden für Regulierer' herausgegeben. Diese soll Marktregulierern und anderen Organisationen bei der Übernahme und Nutzung der IFRS-Taxonomie im Zusammenhang mit einem elektronischen Einreichungssystem unterstützen.

Der Leitfaden erläutert folgende Aspekte:

    1. Erste Schritte
    2. Die Architektur der IFRS-Taxonomie
    3. Architekturoptionen für die Verwendung der IFRS-Taxonomie in einem Einreichungssystem
    4. Beste ausgeübte Praxis und Empfehlungen

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Leitfaden auf der Internetseite des IASB.

Öffentliche Diskussion des DRSC zu E-DRS 30 und E-DRS 31 abgesagt

03.06.2015

Das DRSC teilt mit, dass aus organisatorischen Gründen die öffentliche Diskussion zum E-DRS 30 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' und zum E-DRS 31 'Konzerneigenkapital', die am 10. Juni 2015 in Frankfurt stattfinden sollte, ausfallen muss.

Das DRSC wird in den nächsten Tagen mit den bereits für die Veranstaltung angemeldeten Teilnehmern in Kontakt treten, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Meinungen und Vorschläge dennoch zu äußern. Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IAS Plus erhält zwei neue Unterseiten in Englisch und Französisch

03.06.2015

Die Familie der IAS Plus-Seiten hat zwei neue Mitglieder: Centre for Financial Reporting und Centre de l’information financière. Sie setzen auf der IAS Plus-Plattform auf und sind inspiriert vom Erfolg der anderen Sprach- bzw. Landesversionen von IAS Plus. Die beiden neuen Unterseiten richten sich an Leser in Kanada und bieten teilweise die selben Nachrichten wie auf der globalen englischsprachigen Seite, ergänzen diese aber um lokale Nachrichten und Ressourcen. Inhaltlich sind die englische und die französische Version der Kanadaseite identisch.

Auf den neuen Unterseiten finden Sie:

  • Nachrichten zur Finanzberichterstattung, die für kanadische Unternehmen relevant sind, sowie Zusammenfassungen, Analysen und Ressourcen zu allen Finanzberichterstattungsrahmenkonzepten, die in Kanada angewendet werden;
  • ein Publikationsarchiv mit Newslettern und Webcasts;
  • Hilfen zur Anwendung neuer oder komplexer Standards;
  • Kontaktinformationen von kanadischen IFRS-Experten.

Zugang zu den neuen Seiten in Englisch und Französisch ist für alle Leser ebenso wie bei den bisherigen IAS Plus-Seiten kostenfrei. Ein Wechsel zwischen allen Mitgliedern der IAS Plus-Familie ist in der rechten oberen Ecke aller Seiten über das Dropdown-Menü möglich.

Mit den beiden neuen Unterseiten bieten wir Ihnen jetzt folgende sechs IAS Plus-Seiten an:

  • IAS Plus (global, englisch) (www.iasplus.com) – eine umfassende Quelle zu IFRS und globaler Finanzberichterstattung einschließlich Informationen zur Übernahme und Anwendung der IFRS weltweit, zu anderen Berichterstattungsrahmenkonzepten und zu allgemeinen Berichterstattungsfragen
  • IAS Plus in deutscher Sprache (www.iasplus.de) – bietet den Inhalt der globalen IAS Plus-Seite in deutscher Sprache ergänzt um Informationen zur Finanzberichterstattung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Centre for Financial Reporting (http://www.cfr.deloitte.ca) – die neue Unterseite mit Fokus Kanada in englischer Sprache
  • Centre de l’information financière (http://www.cif.deloitte.ca) – die neue Unterseite mit Fokus Kanada in französischer Sprache
  • UK Accounting Plus (www.ukaccountingplus.com) – die neue Unterseite mit Fokus Großbritannien.
  • US GAAP Plus – die neue Unterseite mit Fokus Vereinigte Staaten.

Hinweis: US GAAP Plus wurde zum 1. Januar 2020 durch das Deloitte Accounting Research Tool (DART) ersetzt.

Überarbeiteter IDW-Standard zu Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätzen für die Abschlussprüfung

03.06.2015

Das Insitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW PS 201' überarbeitet, um der Problematik zu begegnen, dass gegen Jahresende veröffentlichte endgültige IDW-Verlautbarungen bisher bereits in der unmittelbar anstehenden Prüfungssaison anzuwenden waren bzw. zur Anwendung empfohlen wurden.

IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung und IDW Prüfungsstandards sollen jetzt ab dem in der Stellungnahme bzw. dem Standard geregelten Anwendungszeitpunkt gelten. Eine frühere Anwendung der Stellungnahme bzw. des Standards ist zulässig, sofern die darin enthaltenen Regelungen vollständig beachtet werden. Die in einem IDW Rechnungslegungshinweis oder IDW Prüfungshinweis enthaltenen Empfehlungen gelten ab dem in dem Hinweis geregelten Anwendungszeitpunkt.

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Zusammenfassung der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten

02.06.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) zur Verfügung, die am 22. April 2015 in London stattfand.

Zu der englischsprachigen Zusammenfassung auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier. Wir hatten Ihnen bereits im Mai einen Newsletter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt zugänglich gemacht, der eine deutschsprachige Zusammenfassung der Diskussionen bei der Sitzung bietet.

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