März

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

31.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Papier 'Klassifizierung von Ansprüchen' veröffentlicht.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2014

31.03.2015

Insgesamt siehr die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine verbesserte Transparenz in den europäischen IFRS-Abschlüssen, man ist aber der Meinung, dass mehr Informationen zur Stundungspraxis und zu Werthaltigkeitsprüfungen notwendig sind.

Der Bericht enthält Daten aus der Überprüfung von etwa einem Viertel der Zwischen- oder Jahresabschlüsse der 6400 Emittenten, die an regulierten Märkten in der EU gelistet sind. Die durchsetzenden Behörden ergriffen als Ergebnis der Überprüfung Maßnahmen gegen 306 (22%) der Emittenten, was umgerechnet etwa 5% aller Emittenten entspricht, die an europäischen regulierten Märkten notiert sind. Der Bericht umfasst außerdem quantitative und qualitative Ergebnisse der Überprüfung von Zwischen- und Jahresabschlüssen 2013 von 176 Emittenten in der EU, die der Einhaltung der IFRS galten, die als gemeinsame Prüfungsschwerpunkte ausgemacht worden waren. Obwohl die Gesamtbeurteilung Verbesserungen bei der Qualität der IFRS-Anwendung zeigt, hat ESAM Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zurverfügungstellung von Informationen zur Stundungspraxis im Abschluss sowie eine Mangel bei der Angabe von wesentlichen Annahmen bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen für nichtfinanzielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ausgemacht.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts, der auf den Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen aufbaut, die ESMA 2014 herausgegeben hat, hat ESMA auch eine Tabelle erarbeitet, der entnommen werden kann, welche Rechtskreise in der EU diese Leitlinien einhalten, nicht einhalten oder einzuhalten beabsichtigen (mit Angabe der Gründe).

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

IASB-Vorsitzender spricht über alternative Profitkennzahlen

31.03.2015

Bei einer Rede, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst in Seoul hielt, mahnte er an, dass bei der Verwendung alternativer Profitkennzahlen "größere Disziplin" erforderlich sei.

Hoogervorst streifte in seiner Rede mehrere Themen - unter anderem auch die Angabeninitiative und die IFRS-Taxonomie -, aber der Schwerpunkt seiner Ausführungen waren alternative Profitkennzahlen und ihr Zusammenspiel mit den IFRS.

In der Rede gab Hoogervorst frei zu, dass alternative Profitkennzahlen sehr hilfreich sein können, da die IFRS nicht auf einzelne Sektoren abzielen, sondern sektorübergreifende Vergleichbarkeit herstellen wollen. Daher seien sie zwangsweise vergleichsweise allgemein gehalten, und alternative Profitkennzahlen könnten genutzt werden, um zusätzliche, genauer zugeschnittene Informationen dazu zur Verfügung zu stellen, wie ein Unternehmen geführt wird. Aber Hoogervorst warnte, dass alternative Profitkennzahlen nicht vorurteilsfrei seien; selbst scheinbar allgemein verbreitete Maßzahlen wie beispielsweise EBITDA würden oft in noch weiter "angepassten" oder "normalisierten" Versionen dargestellt. Darüber hinaus würde alternative Profitkennzahlen oft auf eine die IFRS-Zahlen dominierende Art und Weise ausgewiesen. Hoogervorst hielt fest:

Obwohl der IASB keinerlei Absicht hegt, die Verwendung alternativer Profitkennzahlen auszumerzen, sind wir der Meinung, dass es Anlegern nützen würde, wenn bei der Angabe dieser Kennzahlen im Abschluss größere Disziplin herrschen würde. Deshalb nimmt sich der IASB dieses Themas derzeit im Rahmen seiner Angabeninitiative an. Unser Ausgangspunkt für diese Arbeit ist die Überzeugung, dass die IFRS-Zahlen als die primären Leistungskennzahlen dienen sollten, mit denen Unternehmen ihre finanzielle Lage und Leistung beschreiben. Wir geben uns äußerste Mühe, um sicherzustellen, dass die IFRS-Zahlen neutral, vergleichbar und überprüfbar sind.  IFRS-Abschlüsse bieten Informationen, denen die Märkte trauen können. Von diesem Ausgangspunkt aus haben wir kein Problem damit, wenn Unternehmen zusätzliche, nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen zur Verfügung stellen, um die IFRS-Daten im Abschluss anzureichern. Aber einige grundlegende Regeln sollten respektiert werden.

Die grundlegenden Regeln, auf die Hoogervorst Bezug nahm, waren die Tatsache, dass alternative Profitkennzahlen nicht irreführende Informationen darstellen sollten, und die Aufforderung, alternative Profitkennzahlen im Abschluss nicht prominenter auszuweisen als IFRS-Zahlen. Er betonte auch, dass sich der IASB bewusst ist, dass dies ein Bereich ist, in dem weitere Maßnahmen notwendig sind. Er sagte: "Wir stehen der Idee offen gegenüber, dass man aus der Verwendung alternativer Profitkennzahlen lernen kann.  Wenn die Verwendung solcher Kennzahlen weit verbreitet ist und viele Unternehmen systematisch die IFRS-Zahlen anpassen, kann das auf ein Vakuum in den IFRS hinweisen, das wir uns ansehen müssen." Er wies allerdings auch darauf hin, dass der IASB schon aktiv geworden sei. Hoogervorst nannte die Änderungen an IAS 1 2014 im Rahmen der Angabeninitiative als Beispiel und hob hervor, dass im Teilprojekt zu Angabeprinzipien Ende 2015 ein Diskussionspapier veröffentlicht werden soll.

Sie können sich den vollständigen Text von Hoogervorsts Rede in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

31.03.2015

Diese Ausgabe trägt den Titel „Fortschritte hin zu einem finalen Rechnungslegungsstandard“ und bietet eine Zusammenfassung der Boardsitzungen vom 23. September, 23. Oktober und 19. November 2014 sowie 19. Februar 2015.

Sie hat die jüngsten Entscheidungen des IASB zum vereinfachten Ansatz (PAA), den Übergangsbestimmungen sowie den Diskussionen im Zusammenhang mit den überschussberechtigten Verträgen zum Gegenstand.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

Japan schließt die Übernahme von IFRS 9 ohne Änderungen ab

30.03.2015

Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind. Die Übernahme von IFRS 9 'Finanzinstrumente' in Japan ist damit komplett, ohne dass iregndwelche Änderungen vorgenomen wurden.

Zu den seit der letzten 'Designierung', die alle IASB-Verlautbarungen bis einschließlich 30. Juni 2014 betraf, neu zugelassenen IFRS zählen:

  • IFRS 9 Finanzistrumente (Juli 2014);
  • Equity-Methode im separaten Abschluss (August 2014);
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 (September 2014);
  • Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (September 2014);
  • Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Dezember 2014); und
  • Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) (Dezember 2014).

Eine Presseerklärung zur 'Designierung' (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

SEC-Kommissarin erörtert globale Rechnungslegungsstandards

27.03.2015

Kara Stein, Kommissarin der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sprach bei einer Frühstücksrunde der Brooklyn Law School in New York über die Zukunft der IFRS in den Vereinigten Staaten. In Worten, die sie ausdrücklich als ihre eigenen hervorhob, nannte Stein die Vision eines einzigen Satzes hochwertiger, international anerkannter Rechnungslegungsstandards eine "vereinfachende Verlockung".

Stein sprach allgemein über die internationale Zusammenarbeit im Nachgang der Finanzmarktkrise und rief zu weltweiter Kooperation bei der Zusammentragung von Daten und Angaben auf. Als einem von mehreren Themen wendete sie sich der Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zu. Sie strich heraus, dass weder US-GAAP noch IFRS die perfekte Lösung bieten wurden, auch wenn der Bedarf nach global verlässlichen, einheitlichen und vergleichbaren Daten bestehen. Sie gab die These aus: "Wir sollten noch einmal neu darüber nachdenken, was für ein Rechnungslegungssystem wir in der Zukunft haben wollen."

Stein gestand ein, dass es schwer sei, der Attraktivität eines einzigen Satzes international anerkannter hochwertiger Rechnungslegungsstandards zu widersprechen; gleichzeitig machte sie bei dieser Vision aber auch "eine Myriade von Unzulänglichkeiten" aus. Sie hielt fest:

Ich bin nicht überzeugt, dass es notwendig ist, US-GAAP zugunsten der IFRS aufzugeben. Damit will ich nicht sagen, dass US-GAAP perfekt ist. Aber die IFRS sind es auch nicht. Ich bin auch nicht überzeugt, dass es den Anlegern oder den Erstellern nutzt, Abschlüsse nach zwei verschiedenen Sätzen von Rechnungslegungsstandards zur Verfügung zu stellen. Komplexität nimmt sowohl in der Geschäftstätigkeit als auch in den Produkten zu; es scheint, dass die Darstellung von Informationen nach zwei miteinander im Konflikt stehenden Sätzen von Rechnungslegungsstandards nicht wirklich beim Verständnis helfen wird.

Um es offen zu sagen, die Debatte um zwei miteinander im Konflikt stehenden Standards muss sich vorwärts bewegen. Keins der Systeme war während der Finanzmarktkrise ideal, und keines von ihnen erfüllt die Bedürfnisse von Investoren in dieser Nachkrisenwelt, die technologisch zerrissen und dennoch datenbestimmt ist. In der Praxis und in der Realität kann es Unterschiede zwischen Rechnungslegungsstandards in einzelnen Rechtskreisen aus rechtlichen und kulturellen Gründen geben. Ebenso kann die Sichtweise eine unterschiedliche sein. Behalten Sie in Erinnerung, dass die IFRS weltweit nicht einheitlich umgesetzt werden.

Wir sollten nicht darüber streiten, wer der Gewinner im Kampf zwischen US-GAAP und IFRS ist; wir sollten vielmehr neu darüber nachdenken, was für eine Art von Rechnungslegungssystem wir zukünftig haben wollen. Es scheint eine  gute Zeit, unseren Ansatz global noch einmal neu zu bedenken, während die Technologie zunehmend unsere Welt verändert und die Finanzmarktkrise noch frisch in unserer Erinnerung ist.

Stein erkannte an, dass Konvergenz "Sinn ergibt", aber schlug vor, bei künftigen Überlegungen auch technologische Entwicklungen und die Globalisierung zu nutzen, "um Unterschiede zu minimieren und globale Investitionen und den Zugang zu Kapital zu maximieren".

Den vollständigen Text von Steins Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SEC.

Zweite Ausgabe der neuen IASB-Publikationsreihe für Investoren

27.03.2015

Der IASB hat die zweite Ausgabe seines 'The Essentials'-Newsletters herausgegeben, der darauf abzielt, Investoren besser über IFRS zu informieren und ihr Verständnis von IFRS-Abschlüssen zu verbessern.

Die Reihe wurde im jüngsten Investor Update vorgestellt, das vom IASB letzte Woche veröffentlicht wurde. The Essentialssollen auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden halten und zeigen, wie diese Änderungen sich auf die tägliche Arbeit von Investoren auswirken können. Dabei wird in jeder Ausgabe auf einen Rechnungslegungsstandard (oder einen Aspekt eines Standards) eingegangen. Die zweite Ausgabe in der Reihe ist der Darstellung des Abschlusses gewidmet und adressiert Prinzipien der Berichterstattung, die Berichterstattung über außerordentliche Posten und Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP.

Die zweite Ausgabe des Newsletters sowie ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7

26.03.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2014/6 'Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)' genommen. Der Fachausschuss merkt in seiner Stellungnahme an, dass wesentlicher Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Vorschläge des IASB notwendig sei.

Die im Dezember 2014 vom IASB vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere das Zusammenspiel der Vorschläge nach neuen Anhangangaben und bereits bestehenden, ähnlichen Anhangangaben für den IFRS-Abschluss wirft nach Meinung des Fachausschusses allerdings Verständnisfragen auf. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes für die Entwicklung von Anhangangaben. Zudem bestehen seitens des Fachausschusses Bedenken, dass die Vorschläge des IASB nicht die ursprünglichen Forderungen nach einer Überleitung der Nettoschuldenposition adressieren. Vor diesem Hintergrund lehnt der Ausschuss die Vorschläge im IASB-Entwurf in seiner Stellungnahme ab.

Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

26.03.2015

Im Nachgang seiner Märzsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wir haben eine Analyse der Änderungen erarbeitet, die auch Änderungen beinhaltet, die der IASB nachträglich am zuletzt veröffentlichten Arbeitsprogramm vorgenommen hat. Herausragende Änderungen betreffen eine Verschiebung im Projekt zum Rahmenkonzept, eine deutliche Verschiebung im Projekt zu Angabeprinzipien und ein neu aufgenommenes Projekt zur Klarstellung von IFRS 15.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 2. Quartal 2015*
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Auswertung der Stellungnahmen erneute Erörterungen

2. Quartal 2015*

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2015*
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 4. Quartal 2015*
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 2. Quartal 2015*
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 2. Quartal 2015*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers 2. Quartal 2015*

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 26. Februar 2015 ergeben. Die Änderungen wurden entweder nachträglich vom IASB vorgenommen oder sind Ergebnis der IASB-Sitzung vom März 2015.

Geringere Änderungen bei den Projekten mit begrenztem Umfang (Eröterungen werden weitergeführt oder wurden leicht verschoben) haben sich bei folgenden Projekten ergeben: IAS 1 — Klassifizierung von Schulden, IAS 12 — Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste und IFRS 13 – Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Darüber hinaus wurde ein Projekt Klarstellung von IFRS 15: Sachverhalte, die sich aus den Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung ergeben in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Bei den Forschungsprojekten werden die Erörterungen zum Thema Angabeninitiative - Überprüfung bestehender Angabevorschriften auch noch im zweiten Quartal 2015 fortgesetzt. Neue Forschungsprojekte zur Definition eines Geschäftsbetriebs und zum Geschäfts- oder Firmenwert wurden vorläufig ebenfalls (ohne nähere Angaben) in das Forschungsprogramm aufgenommen.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 24. März 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Ergebnisse der 36. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

25.03.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 5. und 6. März 2015 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 36. Sitzung folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 6. März 2015 zur Verfügung gestellt.

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