AOSSG-Studie zeigt, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von islamischen Finanzinstituten verbessert werden muss

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11.03.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat die Ergebnisse einer Studie zu den Rechnungslegungsstandards, die islamische Finanzinstitute (IFI) in ihrem Rechtskreis zu befolgen haben, sowie zu deren Befolgung veröffentlicht.

Die Studie deckt die Abschlüsse von 132 führenden IFI aus 31 Rechtskreisen ab. Zusätzlich zur Identifizierung der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und dem Grad ihrer Befolgung galt die Studie auch der bilanziellen Behandlung ausgewählter Finanztransaktionen, bei denen die Erfahrung gezeigt hat, dass bedeutende Unterschiede zwischen IFRS-Vorschriften und den Rechnungslegungsstandards bestehen, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden. Dies waren die folgenden Bereiche:

  • Bilanzierung durch den Leasinggeber von Idschara mit einer Vereinbarung über die Übertragung der Eigentümerschaft;
  • Klassifizierung von Anlagekonten von Kunden; und
  • Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen.

Von den Instituten in der Stichprobe wenden mehr IFI IFRS an als die Standards der AAOIFI: 46% gaben die Befolgung der IFRS oder der IFRS wie zur Anwendung in einem bestimmten Rechtskreis (zum Beispiel der EU) übernommen an, während nur 18% die Standards der AAOIFI anwenden. Ein großer Teil der untersuchten IFI (34% der Stichprobe) wenden ein lokales Rechnungslegungsrahmenkonzept an.

Unabhängig von den angewendeten Standards fanden die Autoren der Studie aber auch abweichende bilanzielle Behandlung in den drei untersuchten Bereichen; Idschara, Anlagekonten von Kunden und Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen. Gründe für diese Abweichungen sind unterschiedliche Interpretationen der Vorschriften und/oder Vorschriften von lokalen Marktregulierern oder Zentralbanken, die Vorschriften außer Kraft setzen, die von den Rechnungslegungsstandardsetzern erlassen werden.

Als Gesamtergebnis der Studie halten die Autoren fest, dass die AOSSG sich stärker mit Regulierern und Zentralbanken ins Benehmen setzen muss, um die Anwendung der IFRS und ihre einheitliche Auslegung zu fördern.

Zugang zur Studie haben Sie auf der Internetseite der AOSSG. Sie bietet eine allgemeine Analyse der angewendeten Standards und die bilanzielle Behandlung in den genauer untersuchten Bereichen für die Gesamtstichprobe sowie eine Auflistung der Ergebnisse getrennt nach einzelnen Rechtskreisen. Abgedeckte Rechtskreise sind: Ägypten, Albanien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien, Brunei, Großbritannien, Indien, Indonesien, der Iran, der Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kuwait, der Libanon, Malaysia, Mauritius, Oman, Pakistan, die Philippinen, Saudi-Arabien, die Schweiz, Sri Lanka, Südafrika, der Sudan, Thailand, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Vereinigten Staaten von Amerika.

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