Zwei Papiere zu Bewertungsaspekten im Rahmenkonzept

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05.03.2015

Für die nächste Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 26. und 27. März 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird, hat der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) zwei Papiere zu 'Identifizierung, Beschreibung und Klassifizierung von Bewertungsgrundlagen' und 'Rolle der "Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens" in der Rechnungslegungsstandardsetzung' eingereicht.

In dem ersten Papier gibt der ASBJ seiner Sichtweise zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB im Hinblick auf die Identifizierung, Beschreibung und Kategorisierung von Bewertungsgrundlagen Ausdruck. Der ASBJ ist der Meinung, dass die vorläufige Entscheidung des IASB, eine binäre Klassifizierung zu haben (historische Kosten und gegenwärtiger Wert) nicht ausreicht. Deshalb schlägt der ASBJ einen alternativen Ansatz vor, bei dem Bewertungsgrundlagen anhand von zwei Aspekten klassifiziert würden: (a) Ob die Eingabewerte für Bewertungen aktualisiert werden müssen (der ASBJ sieht hier drei Kategorien: vollständige Aktualisierung, Teilaktualisierung, festgeschriebene Werte) und (b) ob Annahmen von Marktteilnehmern oder unternehmensspezifische Annahmen bei der Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Schuld übernommen werden müssen.

Im zweiten Papier unterstreicht der ASBJ seine Sichtweise, dass die Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens deutliche Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Standardsetzung haben und dass im Rahmenkonzept deshalb eine übergreifende Beschreibung enthalten sein sollte, die einheitlich während des Standardsetzungsprozesses angewendet werden sollte. Der ASBJ stimmt also der vorläufigen Entscheidung des IASB nicht zu, dass im demnächst erwarteten Entwurf möglicher Änderungen am Rahmenkonzept keine übergreifende Beschreibung enthalten sein soll, welchen Einfluss die Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf die Standardsetzung haben kann. In dem Papier identifiziert der ASBJ Fragen, die in diesen Zusammenhang zu stellen sind, und er schlägt Prinzipien für die Klassifizierung und Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vor.

Zugang zu beiden Papieren haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des ASBJ.

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