Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zum Bilanzierungsobjekt

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21.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Oktober 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf das Bilanzierungsobjekt herausgegeben.

Am 16. September 2014 hatte der IASB einen Entwurf veröffentlicht, mit dem klargestellt werden sollte, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist. EFRAG hatte daraufhin am 29. Oktober 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 15. Januar 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. In der Stellungnahme brachte EFRAG Bedenken zum Ausdruck, da die Vorschläge des IASB nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen sei, könne der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. EFRAG empfahl daher

  • gegenwärtige Praxis in der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in diesen Fällen zu analysieren und sich noch einmal der Balance zwischen Relevanz und Verlässlichkeit anzunehmen und
  • in Erwägung zu ziehen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt stehen, zu einem vernünftigen Maß an Verlässlichkeit zu bringen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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