März

Internetseminar zur kürzlich veröffentlichten IFRS-Taxonomie 2015

25.03.2015

Das IFRS-Tanonomie-Team der IFRS-Stiftung bietet am 31. März 2015 ein Internetseminar an, um Fragen zu beantworten, die sich eventuell im Hinblick auf die kürzlich veröffentlichte IFRS-Taxonomie 2015 ergeben haben.

Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Die Taxonomie für 2015 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2015 herausgegeben wurden, und dem IFRS für KMU wie am 9. Juli 2009 herausgegeben und enthält die XBRL-Etiketten für sämtliche IFRS-Angabevorschriften.

Das Internetseminar wird am Dienstag, den 31. März 2015 zweimal angeboten - um 10:00h und um 15:00h britischer Sommerzeit (entspricht 11:00h und 16:00h deutscher Zeit).

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2

25.03.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/5 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung' eingereicht.

Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Initiative des Boards, die darauf abzielt, eine Reihe von Bereichen der Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung zu adressieren, die gegenwärtig für Probleme in der Praxis sorgen. Abgesehen von einigen Details unterstützen wir die Vorschläge des IASB.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden

24.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 veröffentlicht, die darauf abzielen, einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) möchte der IASB folgende Ziele erreichen:

  • Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen,
  • Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung  einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen und
  • Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die bestehenden Vorschriften in IAS 1 klarstellen, dass nur Rechte, die zum Bilanzstichtag vorliegen, zu berücksichtigen sind, wenn die sachgerechte Klassifizierung von Schulden bestimmt wird. Um jedoch weitere Abweichungen in der Praxis in der Zukunft zu vermeiden, empfiehlt EFRAG, dass zusätzliche Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die Situationen gelten, in denen die Rechte auf Aufschub einer Erfüllung einer Verpflichtung Bedingungen unterliegen, die nach dem Bilanzstichtag beurteilt werden, und Situationen, in denen die Tilgung von Schulden nach Ermessen der gegenparteil durch die Ausgabe von Anteilen erfolgen kann.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 3. Juni 2015 erbeten.

Tagesordnung für die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

23.03.2015

Für die anstehende vierte Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 30. März 2015 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die vierte Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Montag, 30. März 2015
(12:30h-19:30h Londoner Zeit, 7:30h-14:30h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Bemerkungen
  • Aktueller Stand des Projekts
  • Variable Nachlässe
  • Wesentliche Rechte
  • An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
  • Teilerfüllung von Leistungsverpflichtungen vor Identifizierung des Vertrags
  • Garantien
  • Bedeutende Finanzierungskomponenten
  • Ob Beiträge in den Anwendungsbereich fallen oder ausgeschlossen sind
  • Reihe von eindeutig abgrenzbaren Waren oder Dienstleistungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Besonders hinweisen möchten wir wie immer auf die Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere.

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' mit Thema Überleitung von Schulden

23.03.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert die Gastkommentatoren Nick Anderson, Gunnar Miller und Tanya Branwhite die vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen'.

In dem dreiseitigen Newsletter werden die "moderaten" Änderungen, die der IASB im Dezember 2014 als Ergebnis der Angabeninitiative vorgeschlagen hat, näher erläutert.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde Unternehmen vorgeschrieben, die Änderungen in den Schulden von einer Periode auf die nächste überzuleiten. In Kombination mit den bestehenden Informationen aus der Kapitalflussrechnung wird dies eine Überleitung der Nettoverschuldung ermöglichen.

Helping Investors Better Understand Cash Flow steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zum Bilanzierungsobjekt

21.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Oktober 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf das Bilanzierungsobjekt herausgegeben.

Am 16. September 2014 hatte der IASB einen Entwurf veröffentlicht, mit dem klargestellt werden sollte, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist. EFRAG hatte daraufhin am 29. Oktober 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 15. Januar 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. In der Stellungnahme brachte EFRAG Bedenken zum Ausdruck, da die Vorschläge des IASB nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen sei, könne der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. EFRAG empfahl daher

  • gegenwärtige Praxis in der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in diesen Fällen zu analysieren und sich noch einmal der Balance zwischen Relevanz und Verlässlichkeit anzunehmen und
  • in Erwägung zu ziehen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt stehen, zu einem vernünftigen Maß an Verlässlichkeit zu bringen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Strategischer Plan der AOSSG benennt Modifizierungen der IFRS als Bedrohung künftiger Aktivitäten der Gruppe

19.03.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) hat ihren strategischen Plan für 2015-2019 veröffentlicht. Darin werden auch Stärken und Schwächen sowie Möglichkeiten und Bedrohungen im Zusammenhang mit der künftigen Arbeit der AOSSG benannt.

Die Ziele der AOSSG sind nach ihrem Arbeitsabkommen:

  • Förderung der Übernahme der und die Konvergenz mit den IFRS durch die Rechtskreise in der Region;
  • Förderung der einheitlichen Anwendung der IFRS durch Rechtskreise in der Region;
  • Koordinierung der Meinungsäußerungen aus der Region zu fachlichen Aktivitäten des IASB und damit Beitrag zu einem einzigen satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards; und
  • Zusammenarbeit mit Regierungen und Regulierern sowie anderen regionalen und internationalen Organisationen, um die Qualität der Finanzberichterstattung in der Region zu verbessern.

Wie im strategischen Plan erläutert wird, kann sich die AOSSG beim Erreichen dieser Ziele auf große fachliche Kompetenz und gute Beziehungen zum IASB und anderen Organen der IFRS-Stiftung stützen. Bedrohlich für die künftige Arbeit der AOSSG sind allerdings eine schlechte Finanzierungslage und Rechtskreise, die die Ziele der AOSSG, die Übernahme der IFRS in der Region zu fördern und zu einem einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandard zu gelangen, durch Änderungen an den IFRS zu untergraben. Im strategischen Plan heißt es:

Die AOSSG nimmt die herausforderungen in manchen Rechtskreisen bei der Übernahme der oder dem Übergang auf die IFRS zu Kenntnis. Deshalb kann es eine Übernahme-/Übergangsmethode geben, die für alle Rechtskreise richtig ist. Die Mitglieder müssen jedoch die Ziele der AOSSG im Auge behalten, wenn sie ihre langfristigen IFRS-Übernahmepläne entwickeln und umsetzen und sollten, wenn möglich, davon Abstand nehmen, Änderungen an den IFRS vorzunehmen.

Leitfaden zu Finanzinstrumentestandards 2015 erscheint bald

19.03.2015

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass der Finanzinstrumenteleitfaden 2015 bald verfügbar sein wird. Der Leitfaden bietet - ausführlich annotiert und mit Querverweisen versehen - den vollständigen Text der Standards zu Finanzinstrumenten, die der IASB herausgegeben hat.

Der Leitfaden umfasst zwei Bände:

  • Band 1 ist ein Leitfaden zu IAS 39 und den anderen Finanzinstrumentestandards, da er davon ausgeht, dass neue Standards nicht vorzeitig angewendet werden.
  • Band 2 ist ein Leitfaden zu IFRS 9 und den anderen Finanzinstrumentestandards und geht von vorzeitiger Anwendung aus.

Er kann für £58 plus Versandkosten erworben werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie hier.

EU-Kommission entscheidet sich für EFRAG-Vorsitzenden

19.03.2015

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, Herrn Wolf Klinz als Präsidenten des neuen Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu nominieren.

Klinz ist ein ehemaliger Europaabgeordneter und war unter anderem Vorsitzender des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON). Er wird sein Amt als EFRAG-Vorsitzender antreten, wenn seine Nominierung dem Europaparlament und dem Rat unterbreitet wurde und nachdem die EFRAG-Vollversammlung ihn offiziell ernannt hat. Die Entscheidung wurde im Midday Express der EU-Kommission vom 19. März kommuniziert und auf der EFRAG-Seite der EU-Kommission dokumentiert.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

19.03.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 24. März 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 21, IAS 12, und IFRS 5,
  • die Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen zu IFRS 11, IFRS 10, IAS 12 und IAS 19 und
  • die Erwägung eines neuen Sachverhalts zu IFRIC 14.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

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