März

DRSC veröffentlicht zwei Entwürfe Deutscher Rechnungslegungs Standards

12.03.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 30 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' und E-DRS 31 'Konzerneigenkapital' veröffentlicht. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen werden bis zum 22. Mai 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung von E-DRS 30 verfolgt das DRSC das Ziel, die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB, welche die Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode, die Behandlung ggf. bestehender Anteile anderer Gesellschafter sowie die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss regeln, zu konkretisieren. Dabei werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet. Der Aufbau des Standards orientiert sich unmittelbar an der Struktur der handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem praktischen Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses. Der Standard Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) wird nach seiner Verabschiedung den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss ersetzen. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

E-DRS 31 ist die überarbeitete Fassung von E-DRS 29. Der neue Entwurf fokussiert stärker auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Hans Hoogervorst spricht über Pensionsbilanzierung

12.03.2015

In einer Rede bei der Konferenz der britischen Vereinigung der Pensionsfonds (National Association of Pension Funds, NAPF) sagte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, dass realistische Zahlen zu Pensionsverpflichtungen zwar keine schöne Lektüre seien, sie aber zu informierten Anlageentscheidungen führen würden.

In seiner Rede ging Hoogervorst auf drei Aspekte der Pensionsbilanzierung näher ein. Er widmete sich zuerst der Frage, ob der IASB sich in seinen Standards zu sehr auf beizulegenden Zeitwerte stützen würde und ob diese zu zu viel Marktvolatilität führen würde, was nicht der langfristigen Perspektive langfristiger Anlagestrategien entspräche. Hoogervorst gestand ein, dass "kurzfristiges Denken an den Finanzmärkten weit verbeitet ist", aber er fügte auch hinzu, dass "die Märkte die Dinge sehr falsch sehen können". Er ermutigte langfristige Anleger, sich nicht von kurzfristigen Marktvolatilitäten und Anlagemoden abhalten zu lassen, sondern die beizulegenden Zeitwerte als ein Mittel zu nutzen, um fortwährend zu überprüfen, ob Marktveränderungen die Möglichkeiten beeinträchtigen können, die Ziele einer langfristigen Anlagestrategie zu erreichen.

Ähnlich argumentierte Hoogervorst dann auch in Bezug auf jüngere Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Im Rahmen der Neuveröffentlichung von IAS 19 im Jahr 2011 hat der IASB den sogenannten Korridoransatz zum 1. Januar 2013 gestrichen, mit dem der Ansatz von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aufgeschoben werden konnte. Hoogervorst betonte, dass als Ergebnis in der Bilanz dargestellte Pensionsverpflichtungen und -vermögen jetzt die tatsächliche Finanzierungssituation widerspiegelten. Er führte aus, dass Anleger dies allgemein als eine Verbesserung ansähen.

Schließlich sprach Hoogervorst noch an, dass sich Pensionspläne derzeit sehr stark änderten und dass immer mehr hybride Modelle aufkämen. Während diese Modelle sich für Unternehmen möglicherweise besser rechneten, würde ihre Bilanzierung komplizierter. Der binäre Ansatz in IAS 19 (leistungsorientiert oder beitragsorientiert) sei auf  "diese neue, unendlich wandelbare Pensionslandschaft" schwer anzuwenden. Deshalb, so Hoogervorst, habe der IASB ein Forschungsprojekt zur Pensionsbilanzierung aufgenommen, dessen Ziel es sei, einen Ansatz für die Bilanzierung zu finden, der auf alle Arten von Plänen angewendet werden könne.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Neuer Leitfaden zur Berichterstattung im Bereich soziales Unternehmertum und Behinderung

12.03.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Fundación ONCE, die führende Organisation des Europäischen Netzwerks für unternehmerische Sozialveranwortung und Behinderung, haben gemeinsam 'Behinderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung' herausgegeben. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, ihren Einsatz für die Respektierung und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu kommunizieren.

Der Leitfaden zielt darauf ab, Unternehmen verstehen zu helfen, welche Tätigkeiten Auswirkungen (sowohl positive als auch negative) auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben können und GRI-Angaben als Grundlage für die Berichterstattung über diese Auswirkungen genutzt werden können. Er soll Unternehmen auch zeigen, welchen Wert Transparenz über Behinderung haben kann, indem behindertengerechte Arbeitsplätze geschaffen werden, und wie der Umgang mit dem Thema Behinderung auch geschäftsfördernd wirken kann, indem neue Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsumgebungen entwickelt werden. Dem Leitfaden beigefügt sind Fallstudien aus Unternehmen weltweit, die sich der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Rechte von Menschen mit Behinderung bewusst sind und Transparenz zu diesem Thema nutzen, um diese zu vebressern.

Angaben hinsichtlich unternehmerischer Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) werden zunehmend von Regierungen und Börsen weltweit gefordert, beispielsweise auch durch die neue EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (der Leitfaden wurde vom Europäischen Sozialfonds der EU mitfinanziert). Entsprechend enthält der Leitfaden auch einen Abschnitt mit zusätzlichen Ressourcen zur CSR- und Menschenrechtsberichterstattung.

Sie können sich den Leitfaden direkt von der Internetseite von GRI herunterladen. Er ist in englischer und spanischer Sprache verfügbar.

XBRL-IFRS-Taxonomie 2015 verfügbar

11.03.2015

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2015 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2015 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2015 herausgegeben wurden, und dem IFRS für KMU wie am 9. Juli 2009 herausgegeben und enthält die XBRL-Etiketten für sämtliche IFRS-Angabevorschriften. Die seit der Veröffentlichung der Taxonomie 2014 herausgegeben Ergänzungen vom Mai 2014 und November 2014 wurden in die Taxonomie 2015 integriert.Darüber hinaus wurde die vorgeschlagene Ergänzung der Taxonomie vom Dezember 2014 finalisiert - die endgültigen Änderungen wurden ebenfalls mit aufgenommen.

Die IFRS-Taxonomiedateien können Sie zusammen mit Begleitmaterialien hier von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen. Eine Presseerklärung zur Veröffentlichung finden Sie hier.

AOSSG-Studie zeigt, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von islamischen Finanzinstituten verbessert werden muss

11.03.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat die Ergebnisse einer Studie zu den Rechnungslegungsstandards, die islamische Finanzinstitute (IFI) in ihrem Rechtskreis zu befolgen haben, sowie zu deren Befolgung veröffentlicht.

Die Studie deckt die Abschlüsse von 132 führenden IFI aus 31 Rechtskreisen ab. Zusätzlich zur Identifizierung der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und dem Grad ihrer Befolgung galt die Studie auch der bilanziellen Behandlung ausgewählter Finanztransaktionen, bei denen die Erfahrung gezeigt hat, dass bedeutende Unterschiede zwischen IFRS-Vorschriften und den Rechnungslegungsstandards bestehen, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden. Dies waren die folgenden Bereiche:

  • Bilanzierung durch den Leasinggeber von Idschara mit einer Vereinbarung über die Übertragung der Eigentümerschaft;
  • Klassifizierung von Anlagekonten von Kunden; und
  • Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen.

Von den Instituten in der Stichprobe wenden mehr IFI IFRS an als die Standards der AAOIFI: 46% gaben die Befolgung der IFRS oder der IFRS wie zur Anwendung in einem bestimmten Rechtskreis (zum Beispiel der EU) übernommen an, während nur 18% die Standards der AAOIFI anwenden. Ein großer Teil der untersuchten IFI (34% der Stichprobe) wenden ein lokales Rechnungslegungsrahmenkonzept an.

Unabhängig von den angewendeten Standards fanden die Autoren der Studie aber auch abweichende bilanzielle Behandlung in den drei untersuchten Bereichen; Idschara, Anlagekonten von Kunden und Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen. Gründe für diese Abweichungen sind unterschiedliche Interpretationen der Vorschriften und/oder Vorschriften von lokalen Marktregulierern oder Zentralbanken, die Vorschriften außer Kraft setzen, die von den Rechnungslegungsstandardsetzern erlassen werden.

Als Gesamtergebnis der Studie halten die Autoren fest, dass die AOSSG sich stärker mit Regulierern und Zentralbanken ins Benehmen setzen muss, um die Anwendung der IFRS und ihre einheitliche Auslegung zu fördern.

Zugang zur Studie haben Sie auf der Internetseite der AOSSG. Sie bietet eine allgemeine Analyse der angewendeten Standards und die bilanzielle Behandlung in den genauer untersuchten Bereichen für die Gesamtstichprobe sowie eine Auflistung der Ergebnisse getrennt nach einzelnen Rechtskreisen. Abgedeckte Rechtskreise sind: Ägypten, Albanien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien, Brunei, Großbritannien, Indien, Indonesien, der Iran, der Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kuwait, der Libanon, Malaysia, Mauritius, Oman, Pakistan, die Philippinen, Saudi-Arabien, die Schweiz, Sri Lanka, Südafrika, der Sudan, Thailand, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Vereinigten Staaten von Amerika.

A4S veröffentlicht vier Leitfäden für Rechnungslegung und Finanzwesen

10.03.2015

Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat vier Leitfäden herausgegeben, die Verantwortlichen in der Rechnungslegung und im Finanzwesen zeigen sollen, wie man Probleme bei der Integrierung von Nachhaltigkeitsaspekten in Unternehmensprozesse und -entscheidungen adressieren kann.

Die Leitfäden sind vom CFO-Netzwerk von A4S, das im Dezember 2013 ins Leben gerufen wurde, erarbeitet worden. Das Netzwerk verbindet Finanzvorstände großer europäischer Unternehmen, die danach streben, das Management von Umwelt- und Sozialaspekten in Geschäftsprozesse und -strategien einzubetten. Daher sind jedem Leitfaden auch Fallstudien von Mitgliedern des Netzwerks beigefügt, mit denen die praktische Anwendung der Ansätze und Methoden, die in den Leitfäden beschrieben werden, illustriert wird. Die folgenden vier Leitfäden stehen zur Verfügung:

  • Bilanzierung von natürlichem und sozialem Kapital. Dieser Leitfaden bietet eine Erläuterung der wesentlichen Begriffe im Zusammenhang mit der Bilanzierung von natürlichem und sozialem Kapital, eine Beschreibung des Nutzens der Ausweitung des Finanzberichterstattungsrahmens und eine Erklärung der Herausforderungen, die sich ergeben, wenn Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von natürlichem und sozialem Kapital in Finanzkennzahlen umgewandelt werden sollen.
  • Verbesserung der Beziehungen zu den Anlegern. Dieser Leitfaden soll dabei helfen, die Beziehungen zu den Anlegern und die Kommunikation ihnen gegenüber zu verbessern. Vorgestellte Ideen sind beispielweise, bei Nachhaltigkeitsinformationen von der traditionellen vierteljährlichen Berichterstattung über Finanzergebnisse abzuweichen, und stattdessen die Informationen in Anlegerpräsentationen zu integrieren.
  • Management künftiger Unsicherheiten. Dieser Leitfaden bietet eine Einführung in die Integrierung von Risiken, die sich aus übergreifenden Nachhaltigkeitstrends ergeben, in die unternehmerische Entscheidungsfindung und erläutert, wie der Unsicherheit begegnet werden kann, die mit den Auswirkungen dieser Risiken verbunden sind.
  • CAPEX. Dieser Leitfaden erläutert, wie Unternehmen ihre Beurteilungsprozesse im Zusammenhang mit Kapitalanlagen anpassen können, um Sozial und Umweltaspekte zu integrieren, sodass herkömmliche Kapitalanlageentscheidungen umfassender, kosteneffizienter und belastbarer werden.

Die vier Leitfäden können von der Internetseite von A4S heruntergeladen werden. Das CFO-Netzwerk beabsichtigt, noch weitere Fallbeispiele zu veröffentlichen und zusätzliche Leitfäden zu entwickeln, beispielsweise über die Berichterstattung über integriertes Management und über die Einbettung von Nachhaltigkeitsaspekten in Budgetierung und Vorhersagen.

Globaler Überblick über Angabevorschriften zur unternehmerischen Sozialverantwortung

10.03.2015

Die Initiative für verantwortliche Anlagetätigkeit (Initiative for Responsible Investment, IRI) hat einen Überblick über neuere Entwicklungen bei Regierungen und Börsen in Bezug auf Angabeerfordernisse hinsichtlich unternehmerischer Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) erstellt.

In dem Überblick sind Informationen zu 44 Rechtskreisen zusammengefasst. Es werden Entwicklungen von den achtziger und neunziger Jahren bis hin zu 2014 und 2015 abgedeckt. Zu den neueren genannten Entwicklungen gehören beispielweise die EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen, das Sukuk-Rahmenkonzept für nachhaltiges und verantwortliches Investieren der Wertpapieraufsicht von Malaysia und das Corporate Governance-Ratingsystem der Nigerianischen Börse, mit dessen Hilfe an der Börsen notierte Unternehmen anhand ihrer Unternehmensführung und ihrer Antikorruptionspolitik beurteilt werden.

IRI, ansässig am Hauser Institute for Civil Society der Kennedy School von Harvard, wurde gegründet, um institutionelle Unterstützung für fördernde Aktivitäten rund um verantwortliches Investieren zu bieten. Ein Schwerpunkt liegt darin, eine Forschungsgrundlage in diesem Bereich zu bieten. Zu diesem Zweck werden Forschungsvorhaben durchgeführt und Publikationen veröffentlicht, die der Metrik, der Theorie und der sich entwickelnden Praxis rund um verantwortliches Investieren gewidmet sind.

Der Überblick steht Ihnen auf der Internetseite von IRI zur Verfügung. Er baut auf einem dort ebenfalls verfügbaren Arbeitspapier auf, das detailliertere Beschreibungen der einzelenen Initiativen, einen umfassenden Abschnitt zu Ressourcen und eine Liste der wichtigsten Entwicklungen, die demnächst zu erwarten sind, bietet.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

07.03.2015

Der IASB wird vom 17. bis 19. März 2015 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Thema Erlöserfassung diskutiert werden. Der IASB erörtert außerdem Leasingverhältnisse, den aktuellen Stand der Forschungsprojekte, die Angabeninitiative, das Rahmenkonzept, die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, Macro Hedge Accounting und Versicherungsverträge.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 6. März 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Mitschnitt der 36. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

06.03.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 5. und 6. März 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 36. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

05.03.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2015 herausgegeben. Sie beinhalten eine Zurücknahme einer früheren Korrektur und beziehen sich ansonsten auf Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2015, das "Rote Buch" Ausgabe 2014 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2014.

Die Rücknahme einer früheren formalen Korrektur betrifft den folgenden Standard:

  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2014), das Grüne Buch (2014) und das Blaue Buch (2015) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

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