März

Rotes Buch 2015 ist erschienen

05.03.2015

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2015 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält alle Verlautbarungen, die nach dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Daher enthält die neue Ausgabe folgende Veränderungen gegenüber dem Roten Buch 2014: IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, Jährliche Verbesserungen an den  IFRS Zyklus 2012-2014 sowie Änderungen an IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 1, IAS 16, IAS 27, IAS 28, IAS 38 und IAS 41.

eIFRS- und Vollabonnenten haben jetzt Zugriff auf die elektronischen Dateien über die eIFRS-Seite mit neuesten Veröffentlichungen. Alternativ kann das rote Buch auch über den Web Shop des IASB erworben werden. Der Preis für die Ausgabe 2015 beträgt £70 plus Portokosten; die üblichen Nachlässe werden gewährt.

Untersuchungen zur Berichterstattung über das Management von Humankapital

05.03.2015

Das in Großbritannien inkorporierte Institut für Personalentwicklung (Chartered Institute of Personnel Development, CIPD) hat einen Bericht zu Untersuchungen über die Meinungen von Anlegern zum Wert und zur Verfügbarkeit der Berichterstattung über das Management von Humankapital veröffentlicht. Dabei geht es auch um wahrgenommene Hindernisse und die Frage, ob eine vereinheitlichte Berichterstattung wesentlicher Informationen zum Management von Humankapital die integrierte Berichterstattung bereichern und verbessern kann.

Die Studie basiert auf 16 Interviews mit Anlegern, Wissenschaftlern und Standardsetzern. Humankapital ist in der Studie als die Summe der Kenntnisse, Fähigkeiten und der Kapazitäten für Weiterentwicklung und Innovationskraft der Mitarbeiter definiert; Management von Humankapital wird als gezielte Verwendung dieser Fähigkeiten und Kenntnisse angesehen; und die Berichterstattung über das Management von Humankapital bezieht sich auf quantitative und qualitative Angaben zu diesen Tätigkeiten.

Im Bericht wird hervorgehoben, dass einige Unternehmen bereits personenbezogene Daten in ihre Jahresberichte aufnehmen, allerdings würden nur sehr wenige Unternehmen eine Beziehung zwischen diesen Daten und der Wertschöpfung des Unternehmens herstellen. In den Interviews wurde betont, dass die Berichterstattung über das Management von Humankapital daher verbesserungsfähig sei und gefördert werden sollte.

Vor dem Hintergrund der Aussagen in den sind im Ergebnisbericht dann auch verscheidenen Vorschläge enthalten, wie die Berichterstattung über das Management von Humankapital verbessert werden kann. Dies würde gleichzeitig dazu führen, dass Anlageentscheidungen gezielt getroffen werden können, Investitionen in Mitarbeiter gerechtfertigt werden können, und dass Unternehmen nach außen zeigen können, dass sie mit einer langfristigen, nachhaltigen Perspektive geführt werden.

Die Empfehlungen gruppieren sich dabei in sechs Kategorien:

  • Was Anleger tun können,
  • Was Eigentümer von Vermögenswerten tun können,
  • Was Weichensteller tun können,
  • Was Weiterbildungsorganisationen tun können,
  • Was berichterstattende Unternehmen tun können, und
  • Was politische Entscheidungsträger und Regierungen tun können.

Es wird in der Studie festgehalten, dass die zunehmende Bedeutung der Berichterstattung über das Management von Humankapital und dessen Beziehung zur Wertschöpfung von Unternehmen auch im Rahmenkonzept des internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) unterstrichen wird und sich gerade das Format des integrierten Berichts für die Berichterstattung über diese komplizierten Beziehungen eigne.

Sie können sich den Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des CIPD herunterladen.

Zwei Papiere zu Bewertungsaspekten im Rahmenkonzept

05.03.2015

Für die nächste Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 26. und 27. März 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird, hat der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) zwei Papiere zu 'Identifizierung, Beschreibung und Klassifizierung von Bewertungsgrundlagen' und 'Rolle der "Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens" in der Rechnungslegungsstandardsetzung' eingereicht.

In dem ersten Papier gibt der ASBJ seiner Sichtweise zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB im Hinblick auf die Identifizierung, Beschreibung und Kategorisierung von Bewertungsgrundlagen Ausdruck. Der ASBJ ist der Meinung, dass die vorläufige Entscheidung des IASB, eine binäre Klassifizierung zu haben (historische Kosten und gegenwärtiger Wert) nicht ausreicht. Deshalb schlägt der ASBJ einen alternativen Ansatz vor, bei dem Bewertungsgrundlagen anhand von zwei Aspekten klassifiziert würden: (a) Ob die Eingabewerte für Bewertungen aktualisiert werden müssen (der ASBJ sieht hier drei Kategorien: vollständige Aktualisierung, Teilaktualisierung, festgeschriebene Werte) und (b) ob Annahmen von Marktteilnehmern oder unternehmensspezifische Annahmen bei der Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Schuld übernommen werden müssen.

Im zweiten Papier unterstreicht der ASBJ seine Sichtweise, dass die Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens deutliche Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Standardsetzung haben und dass im Rahmenkonzept deshalb eine übergreifende Beschreibung enthalten sein sollte, die einheitlich während des Standardsetzungsprozesses angewendet werden sollte. Der ASBJ stimmt also der vorläufigen Entscheidung des IASB nicht zu, dass im demnächst erwarteten Entwurf möglicher Änderungen am Rahmenkonzept keine übergreifende Beschreibung enthalten sein soll, welchen Einfluss die Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf die Standardsetzung haben kann. In dem Papier identifiziert der ASBJ Fragen, die in diesen Zusammenhang zu stellen sind, und er schlägt Prinzipien für die Klassifizierung und Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vor.

Zugang zu beiden Papieren haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des ASBJ.

Zwei neue Publikationen von GRI

05.03.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat 'GRI und CDP verknüpfen - Wie stehen die G4-Leitlinien von GRI mit den Klimawandelfragen 2015 des CDP im Einklang?' und 'Wesentlichkeit definieren: Was zählt für Berichterstatter und Anleger' herausgegeben.

Die erste Publikation ähnelt dem Dokument zur Verknüpfung der G4-Leitlinien mit der neuen EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (von GRI im Februar 2015 herausgegeben) und der Tabelle zur Verknüpfung der verschiedenen Ansätze in der nichtfinanziellen Berichterstattung (vom CDSB im Februar 2015 herausgegeben). Die Leitlinien zeigen, wie die G4-Leitlinien von GRI mit den Klimawandelfragen 2015 des CDP im Einklang stehen, sodass die Duplizierung von Angabeerstellungen vermieden werden kann. Diese Harmonisierung wird Unternehmen dabei helfen, ihre Angabeerstellung zu verschlanken und die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von umweltbezogenen Daten verbessern. Sie können sich Linking GRI and CDP direkt von der Internetseite von GRI herunterladen.

Im zweiten Dokument werden die Ergebnisse von Untersuchungen zur Wahrnehmung von Wesentlichkeit durch Ersteller (wie in GRI-Berichten ersichtlich) mit der Wahrnehmung von Wesentlichkeit durch Anleger verglichen. Die Untersuchungen zeigen, dass insgesamt eine hohe Überschneidung zwischen den Themen besteht, die berichterstattende Unternehmen und Anleger für wesentlich halten. Die Ergebnisse unterstreichen auch den Wert, den eine Analyse der für wesentlich gehaltenen Sachverhalte sowohl für Ersteller als auch für Anleger haben. Sie können sich Defining materiality direkt von der Internetseite von GRI herunterladen.

Neue Informationen von EFRAG

05.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zum einen einen aktualisierten Bericht zum Status des Übernahmeprozesses und zum anderen das 'EFRAG Update' für den Monat Februar herausgegeben.

Der Statusbericht spiegelt wider, dass EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die am 18. Dezember 2014 herausgegebenen Änderungen an IAS 1 als Ergebnis der Angabeninitiative veröffentlicht hat. Außerdem haben sich zeitliche Verschiebungen bei der Übernahme der ebnfalls am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme ergeben.

Der neue EFRAG Update-Newsletter bietet noch einmal einen Überblick über EFRAGs Aktivitäten im Februar 2015. Höhepunkte waren dabei die Veröffentlichung einer endgültigen Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen, die aus dem Zyklus 2012-2014 der jährlichen Verbesserungen des IASB resultieren, und ein Schreiben an die EU-Kommission, in dem EFRAG empfiehlt, den Übernahmeprozess zu den Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auszusetzen, bis der IASB einen identifizierten Konflikt dieser Änderungen mit IAS 28 adressiert hat. Sie können sich die Februarausgabe des Newsletters hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Rahmenkonzept zur Berichterstattung nach den UN-Leitprinzipien

04.03.2015

Unterstützt von der Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten der Vereinten Nationen sind die ersten umfassenden Leitlinien für Unternehmen veröffentlicht worden, die über Menschenrechtssachverhalte im Einklang mit den UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGP) Bericht erstatten wollen. Das Rahmenkonzept wird Unternehmen helfen, die ihre Berichterstattung über Menschenrechte verbessern wollen, und bietet Leitlinien, wie Menschenrechtssachverhalte zu identifizieren sind, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden können.

Das Rahmenkonzept bietet einen bündigen und präzisen Katalog von Fragen nebst klaren Leitlinien dazu, wie diese Fragen mit relevanten und sinnvollen Informationen zur Zielsetzung, zu den Prozessen und zur Leistung im Bereich der Menschenrechte zu beantworten sind. Es ist dabei auch als Anreiz gedacht, sich in diesen Bereichen stetig zu verbessern.

Das Rahmenkonzept ist das erste von zwei Leitliniendokumenten zu den UNGP. Das zweite, das Anfang 2016 veröffentlicht werden soll, wird eine Rahmenkonzept zu Güteaussagen sein. Es wird Leitlinien für Prüfer bieten, die Güteaussagen zu den Informationen treffen wollen, die im Einklang mit dem Berichterstattungsrahmenkonzept zur Verfügung gestellt werden.

Sie können das jetzt veröffentlichte Rahmenkonzept zur Berichterstattung nach den UN-Leitprinzipien direkt von der neu eingerichteten Internetseite UNGP reporting herunterladen.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/5

04.03.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/4 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung' eingereicht.

Der Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen wurde am 25. November 2014 veröffentlicht und gilt der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt.

Das IDW begrüßt die Vorschläge. Dennoch seien zu einigen Stellen des Entwurfs noch Nachbesserungen empfehlenswert, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden bzw. Unklarheiten zu beseitigen. Dies gelte beispielsweise in Bezug auf die Übergangsregelungen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

'IFRS und globale Standards: Die kanadische Perspektive'

04.03.2015

Am 13. April 2015 bietet CPA Canada ein Internetseminar an, das die Arbeit des IASB zur Verankerung der IFRS als globale Standards und die Rolle, die Kanada bei der Entwicklung internationaler Standards spielen kann, zum Thema hat. Moderatorin der Sendung ist die Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers Linda Menzon; ihre Gäste werden der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und Boardmitglied Stephen Cooper sein.

In Kanada müssen alle öffentlich rechenschaftspflichtigen profitorientierten Unternehmen seit 2011 die vollen IFRS anwenden, wobei vorübergehend Ausnahmen für Investmentgesellschaften und Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen bestanden. Kanada ist seitdem eine aktive und wichtige Stimme in der Entwicklung der IFRS; der kanadische Standardsetzer AcSB ist Mitglied des ASAF.

Während der Sendung sollen folgende Themen diskutiert werden:

  • Komplexität der Rechnungslegungsstandards
  • Angabenüberlast
  • Globale Zeitpunkte des Inkrafttretens neuer Standards
  • Wesentliche Bedenken bei der Umsetzung der Leitlinien zu Erlöserfassung und Wertminderung
  • Jüngste Entwicklungen bei Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen und anderen Projekten

Die Teilnahme am Internetseminar ist kostenfrei, allerdings ist eine Registrierung erforderlich. Dabei werden Teilnehmer auch gebeten, ihre Fragen zu den oben genannten Themen (oder weiteren Themen) vorab einzureichen. Weitere Informationen zu der Sendung, die um 18:30h deutscher zeit ausgestrahlt wird, finden Sie hier.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

03.03.2015

Der EFRAG-Board wird am 11. März 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung sowie Sitzungsunterlagen für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend geben wir die vollständige Tagesordnung für den öffentlichen Teil Sitzung wieder:

Mittwoch, 11. März 2014 (11:15-15:35 Uhr)

  • Vorbereitung für die ASAF-Sitzung im März, insbesondere der Themen Erlöserfassung und Leasingverhältnisse
  • Leasingverhältnisse - Ergebnisse von Einbindungsveranstaltungen und Darstellung von Leasingschulden
  • IFRS 15 - Finanlisierung der Übernahmeempfehlung
  • IFRS 9 - Erwägungen im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Übernahmeempfehlung
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstige Themen

Die Tagungsunterlagen für die Sitzung können unmittelbar von der Internetseite von EFRAG abgerufen werden. Dort können Sie sich auch als Beobachter für die Sitzung registrieren lassen.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

03.03.2015

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 11. Februar 2015 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Konferenz zur Verfügung.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Entwurf von Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative
    Den Mitgliedern der Beratungsgruppe wurde der Entwurf ED/2014/6 vorgestellt, der am 18. Dezember 2014 herausgegeben wurde. Der Entwurf ist der erste Entwurf des IASB, der auch vorgeschlagene Änderungen an der IFRS-Taxonomie enthält, mit denen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen widergespiegelt würden.
  • Ansätze für ein Projekt zu Praxisergänzungen 2015/2016
    Der Stab stellte seine bisherigen Überlegungen und Untersuchungen in Bezug auf mögliche Ansätze für ein Projekt zu Praxisergänzungen 2015/2016 vor und erläuterte, dass er einen kombinierten Ansatz vorschlage. Dabei soll es zum einen um eine empirische Überprüfung zu den Angaben zu bestimmten Aktivitäten gehen und zum anderen um eine Überprüfung von Angaben in Standards, die der IASB 2015/2016 einer Überprüfung nach der Einführung unterziehen will. Die Beratungsgruppe stimmte dem Vorschlag des Stabs generell zu.
  • Bedingungen für die Nutzung der IFRS-Taxonomie
    Der Beratungsgruppe wurde eine Beschreibung von Änderungen an den Nutzungsbedingungen der IFRS-Taxonomie vorgestellt. Die Änderungen sollen etwa gleichzeitig mit der Veröffentlichung der IFRS-Taxonomie 2015 in Kraft treten.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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