DRSC veröffentlicht Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards

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13.05.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 32 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 17. Juli 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) verfolgt das DRSC das Ziel, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.

Den Ausgangspunkt der Erarbeitung des Standards bildete eine kritische und umfassende Durchsicht der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu konkretisierenden Anforderungen an immaterielle Vermögensgegenstände. Insbesondere die Änderung des Aktivierungsverbots von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in ein Aktivierungswahlrecht führt zu einem weiteren Bedarf an Konkretisierungen.

Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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