Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

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20.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen gestern herausgegebenen Entwurf veröffentlicht, mit dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 verschoben werden soll.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagene Verschiebung. Als Teil der Erwägungen im Zusammenhang mit der Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in Europa hatte EFRAG auch überlegt, ob ein Aufschub des Zeitpunkt des Inkrafttretens für die EU vorgeschlagen werden sollte, sich allerdings letztlich aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit dagegen entschieden. Da aber inzwischen auch der FASB vorgeschlagen hat, seinen Erlöserfassungsstandard aufzuschieben, stimmt EFRAG vom IASB vorgeschlagenen Verschiebung ebenfalls aus Gründen internationaler Vergleichbarkeit zu. Außerdem würden so auch einige Bedenken, die schon seinerzeit vorlagen, aber nicht als ausreichend für einen Aufschub galten, entkräftet. Die Übernahmeempfehlung von EFRAG gegenüber der EU-Kommission ist vom Aufschub nicht nachteilig betroffen - man hatte sich damals für die Formulierung "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" entschieden.

Sie können sich den englischsprachigen Stellungnahmeentwurf direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Kommentare werden bis zum 25. Juni 2015 erbeten.

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