FEE spricht sich für "proportionale Anwendung der IFRS auf alle an paneuropäischen Finanzierungs- und Handelsplattformen notierten Unternehmen" aus

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21.05.2015

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission genommen, die der Schaffung einer Kapitalmarktunion gilt. Darin geht FEE besonders auf die Frage ein, ob es sinnvoll wäre, einen gemeinsamen EU-Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln. FEE ist der Meinung, dass "die Verwendung eines gemeinsamen Rechnungslegungsrahmenkonzepts einen bedeutenden Wert für KMU haben würde, die Zugang zu paneuropäischen Finanzierungs- und Handelsplattformen gewinnen wollen", und hält fest, dass "das gegenwärtige Flickwerk von Rechnungslegungsrahmenkonzepten auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie nicht die Grundlage für ein solches gemeinsames Rahmenkonzept sein könne".

FEE argumentiert, dass das Fehlen eines gemeinsamen Rahmenkonzepts die Vergleichbarkeit von Abschlüssen reduziert und dadurch potenzielle Investoren (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) dabei behindert, Entscheidungen in Bezug auf grenzüberschreitende Anlagen zu fällen. Deshalb braucht die EU laut FEE ein hochwertiges Berichterstattungsrahmenkonzept, dass von den Anlegern in der EU und aus Drittländern verstanden werden kann. FEE spricht sich dabei für eine proportionale Anwendung der IFRS durch alle Unternehmen, die an paneuropäischen Handelsplattformen notiert sind und grenzübergreifende Kapitalanlagen anstreben, aus. Dies soll dann auch die separaten Abschlüsse der börsennotierten Unternehmen und die Einzelabschlüsse von Unternehmen mit einbeziehen, die keinen Konzernabschluss erstellen müssen.

Im Rahmen seiner Erwägungen hat FEE vier Möglichkeiten untersucht:

    1. proportionale Anwendung der IFRS durch alle Unternehmen, die an paneuropäischen Handelsplattformen notiert sind und grenzübergreifende Kapitalanlagen anstreben;
    2. Beibehaltung des Status quo (kein gemeinsames Rahmenkonzept);
    3. Entwicklung eines EU-spezifischen gemeinsamen Rechnungslegungsstandards; und
    4. Verwendung des IFRS für KMU.

FEE kam zu folgenden Beurteilungen:  2. wäre keine Option, da damit potenzielle Investoren dabei behindert würden, Entscheidungen in Bezug auf grenzüberschreitende Anlagen zu fällen; 3. würde zu lange dauern und könnte auch zur Aufnahme zu vieler Wahlrechte für Mitgliedstaaten führen, außerdem würde der europäische Markt isoliert; bei 4. gilt, dass im IFRS für KMU wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser nicht für börsennotierte Unternehmen geeignet ist, außerdem weicht er in einigen wesentlichen Aspekten von den vollen IFRS ab. Deshalb ist FEE der Meinung, dass 1. die beste Möglichkeit sei. In der Stellungnahme heißt es dazu:

Wir stellen uns vor, dass dies durch fortgesetzte Vereinfachung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den IFRS erreicht werden kann sowie durch reduzierte Angaben als Ergebnis des Abschlusses der Angabeninitiative des IASB. [...] Es sollte allerdings festgehalten werden, dass nicht klar ist, ob der Nutzen eines solchen Rahmenkonzepts die Kosten für KMU überwiegen würde. Deshalb sollte eine gründliche Auswirkungsanalyse durchgeführt werden.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von FEE.

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