Konsultation des IVSC zu Empfehlungen aus der externen Überprüfung

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22.05.2015

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht, mit der um Rückmeldungen zu einer Reihe von Empfehlungen und Vorschlägen gebeten wird, die aus einer externen Überprüfung des IVSC resultieren. Eine der Empfehlungen hatte gelautet, dass der IVSC alle Arbeiten an seinen Finanzinstrumenteprojekten einstellen sollte, bis er sicherstellen kann, dass diese dem öffentlichen Interesse dienen und ein Bedürfnis des Markts erfüllen.

Im November 2014 hatten die Treuhänder des IVSC eine unabhängige Überprüfung ihrer Organisation in Auftrag gegeben. Zu diesem Zweck für eine externe Gruppe ins Leben gerufen, die ihren abschließenden Bericht im April 2015 vorlegte. Die Gruppe rief die Treuhänder dazu auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Strukturen und Kapazitäten der Organisation zu verbessern und ihre strategische Ausrichtung zu definieren. In Bezug auf Inhalte hatte die Gruppe festgehalten, dass insbesondere in Bezug auf die Bewertung von Finanzinstrumenten, Anwender und Regulierer zur Vorsicht gemahnt hätten. Dabei war nicht bestritten worden, dass ein Bedarf für Standards in diesem Bereich besteht, es wurde aber festgehalten, dass ein wohldurchdachter Ansatz in diesem Bereich unabdingbar sei. Deshalb sprach die Gruppe auch diese Empfehlung aus:

Empfehlung 4: Der IVSC sollte alle gegenwärtigen Vorschläge und Entwürfe in Bezug auf Finanzinstrumente zurücknehmen und zuerst daran arbeiten, die wesentlichen Betroffenen zusammenzubringen, um sich auf Lösungen zu einigen, die dem öffentlichen Interesse dienen und ein Bedürfnis des Marktes erfüllen.

Die Treuhänder des IVSC schlagen nun Folgendes vor:

  • Aufgabe der Arbeiten an allen laufenden Projekten zu Finanzinstrumenten sowie Rücknahme jeglicher bestehenden Vorschläge und Entwürfe;
  • Zusammenbringung aller Interessengruppen in Bezug auf Finanzinstrumente in einer Reihe von Gesprächsrunden, um breite Unterstützung für die Ausrichtung bei der Adressierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Standards zu Finanzinstrumenten und möglichen Lösungen zu suchen; und
  • Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten zusammen mit einem detaillierten Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieser Initiative, das die Rückmeldungen widerspiegelt, die die Interessengruppen bei den geplanten Gesprächsrunden geäußert haben.

Der IVSC erwägt auch, eine permanente Arbeitsgruppe für Finanzinstrumente zusätzlich zu den von der zur Überprüfung eingesetzten externen Gruppe empfohlenen permanenten Arbeitsgruppen zu Immobilienbewertung und Unternehmensbewertung einzurichten.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen und Fragen des IVSC, die auch strukturelle Änderungen und die Entwicklung eines verlässlichen Konsultationsprozesses ähnlich wie bei IASB oder FASB beinhalten, werden bis zum 1. September 2015 erbeten. Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

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