IASB gibt finalisierte Änderungen am IFRS für KMU heraus

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21.05.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Die Änderungen sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards, der ursprünglich 2009 herausgegeben wurde. Die Änderungen betreffen 21 der 35 Abschnitte (Folgeänderungen nicht mitgezählt) sowie das Glossar, wobei die meisten Änderungen allerdings geringfügig sind. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Am 9. Juli 2009 hatte der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.

Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hatte der IASB beschlossen, den IFRS für KMU lediglich etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hatte zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.

 

Der Überprüfungszyklus 2012-2014

Entsprechend seiner erklärten Absicht, den IFRS für KMU alle drei Jahre zu überprüfen, hatte der IASB mit seiner ersten Überprüfung 2012 begonnen. Die Prüfung wurde mit der Veröffentlichung einer Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information, RfI) eingeleitet, um Sichtweisen von den Adressaten dazu einholen, welche Themenfelder der IASB für eine Änderung in Betracht ziehen sollte. Gleichzeitig holte sich der Board Rat bei seiner Gruppe zur Einführung des KMU-Standards (SME Implementation Group, SMEIG). Der Board beriet die Stellungnahmen auf seinen Sitzungen vom März bis Juni 2013. Bei der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kam der Board zu dem Schluss, keine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Fassung vorzuschlagen, da der Standard immer noch vergleichsweise neu und von vielen Unternehmen gerade erst eingeführt worden ist. Dementsprechend schlägt der IASB in einem im Oktober 2013 veröffentlichten Entwurf vorgeschlagener Änderungen lediglich begrenzte Änderungen an der 2009er Fassung des IFRS für KMU vor.

 

Ein Überblick über die Änderungen am IFRS für KMU

Die weit überwiegende Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen betrifft Klarstellungen am derzeitigen Text, weshalb sie in der Regel nicht zu Änderungen in der Bilanzierung bestimmter Geschäftsvorfälle oder Ereignisse führen werden. Eine tabellarische Übersicht der Abschnitte, bei denen Änderungen vorgeschlagen werden, finden Sie nachfolgend (ohne Auflistung der daraus resultierenden Folgeänderungen).

Drei Änderungen haben jedoch größere Auswirkungen:

  • Der Standard gewährt nun die Wahlmöglichkeit, das Neubewertungsmodell in Bezug auf Sachanlagen zu verwenden. Dass diese Wahlmöglichkeit nicht zur Verfügung stand, war als das größte für sich genommene Hindernis für die Übernahme des IFRS für KMU in einigen Rechtskreisen identifiziert worden, in denen KMU normalerweise ihre Sachanlagen neubewerten oder in denen ihnen dies sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Die Kernprinzipien für den Ansatz und die Bewertung von latenten Ertragsteuern wurden an die gegenwärtigen Vorschriften in IAS 12 Ertragsteuern angepasst. Bei der Entwicklung des IFRS für KMU hatte der IASB die erwartete Finalisierung seiner vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 vorweggenommen; diese wurden allerdings nie finalisiert.
  • Die Kernprinzipien für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung wurde an IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen angepasst, um sicherzustellen, dass der IFRS für KMU für diese Aktivitäten dieselben Erleichterungen gewährt wie die vollen IFRS.

 

Abschnitt Änderungen
1 — Definition eines KMU Klarstellung im Hinblick auf öffentliche Rechenschaft und Klarstellung im Hinblick auf die Anwendung der IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens hinzugefügt
2 — Konzepte und grundlegende Prinzipien Leitlinien zur Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' aufgenommen
4 — Vermögensaufstellung (Bilanz) Vorschrift in Bezug auf den separaten Ausweis von zu Anlagezwecken gehaltenen Immobilien, die zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung und Wertminderung bewertet werden, in der Bilanz hinzugefügt und Befreiung von der Vorschrift, bestimmte Vergleichsinformationen angeben zu müssen, aufgenommen
5 — Gesamtergebnis- und Gewinn- und Verlustrechnung Klarstellung im Hinblick auf aufgegebene Geschäftsbereiche hinzugefügt und Angleichung an Änderungen von IAS 1 hinsichtlich Umgliederungen bewirkt
6 — Eigenkapitalveränderungsrechnung und Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen Angleichung an die an IAS 1 vorgenommenen Änderungen zum sonstigen Ergebnis bewirkt
9 — Konzern- und separate Abschlüsse Klarstellungen zur Konsolidierung, Leitlinien zur Behandlung unterschiedlicher Berichtsstichtage, Klarstellungen zur Veräußerung von Tochterunternehmen, Option zu Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich beherrschten im separaten Abschluss nach der Equity-Methode und geänderte Definition füe 'kombinierte Abschlüsse' aufgenommen
11 — Einfache Finanzinstrumente Mehrere Klarstellungen und Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, Anlagen in Beteiligungstiteln zum beizulegenden Zeitwert bewerten zu müssen, aufgenommen
12 — Anderweitige Finanzinstrumentesachverhalte Klarstellungen zum Anwendungsbereich dieses Abschnitts und zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aufgenommen
17 — Sachanlagen Anpassung an die Änderungen, die an IAS 16 hinsichtlich Ersatzteilen etc. vorgenommen wurden, und Aufnahme der Wahlmöglichkeit, das Neubewertungsmodell in Bezug auf Sachanlagen zu verwenden
18 — Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts Geänderte Vorschrift, dass die Nutzungsdauer von immateriellem Vermögen zehn Jahre nicht übersteigen soll, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen können
19 — Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Mehrere kleinere, klarstellende Änderungen, weitere Leitlinien sowie Aufnahme einer Ausnahme in Bezug auf 'unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, immaterielle Vermögenswerte im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses separat auszuweisen
20 — Leasingverhältnisse Klarstellungen aufgenommen, welche Vereinbarungen (k)ein Leasingverhältnis begründen
22 — Eigen- und Fremdkapital Einige Leitlinien, Ausnahmen sowie eine Anpassung an die vollen IFRS hinsichtlich IFRIC 19 und IAS 32 aufgenommen
26 — Anteilsbasierte Vergütung Mehrere Klarstellungen hinzugefügt und Anwendungsbereich an IFRS 2 angeglichen
27 — Wertminderungen von Vermögenswerten Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen hinzugefügt
28 — Leistungen an Arbeitnehmer Klarstellung aufgenommen und Angabeerfordernisse zur Bilanzierungsweise von Abfindungsleistungen abgeschafft
29 — Ertragsteuern Anpassung an die Kernprinzipien von IAS 12 hinsichtlich Ansatz und Bewertung von latenten Steuern und Aufnahme einer Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Mühen' hinsichtlich der Vorschrift, Steueransprüche und -schulden miteinander saldieren zu müssen
30 — Fremdwährungsumrechnung Anwendungsbereich klargestellt
33 — Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Definition eines/r 'nahe stehenden Unternehmens/Person' an IAS 24 angeglichen
34 — Spezielle Tätigkeiten Bestimmte Angabebefreiungen für biologische Vermögenswerte aufgenommen sowie die Kernprinzipien für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung an IFRS 6 angepasst
35 — Übergang auf den IFRS für KMU Bestimmte Änderungen an IFRS 1 eingefügt und Formulierung vereinfacht
Glossar Einige Definitionen geändert und fünf neue Begriffe aufgenommen

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied vertritt eine abweichende Meinung hinsichtlich der Entscheidung des Boards, eine Ausnahme in Bezug auf 'unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwendungen' im Zusammenhang mit unbaren Ausschüttungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, aufzunehmen (Ausnahme dem Abschnitt 22 — Eigen- und Fremdkapital hinzugefügt). Dieses Boardmitglied hegt Bedenken, dass die Ausnahme in Bezug auf unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwendungen Adressaten von Abschlüsse um relevante Informationen über den Wert der an die Eigentümer ausgeschütteten Vermögenswerte bringt. Obwohl der IFRS für KMU eine Reihe von Ausnahmen dieser Art beinhalte, ist dieses Boardmitglied der Meinung, dass dies Ausnahmen nur gewährt werden sollten, wenn die Kosten und Mühen eindeutig den Nutzen dieser Informationen für die Adressaten überwiegt.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Unternehmen, die unter Anwendung des IFRS für KMU Bericht erstatten, haben diese Änderungen ab Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Der IASB weist darauf hin, dass eine komplett überarbeitete Version des IFRS für KMU in den nächsten Monaten herausgegeben werden wird.

 

Zugehörige Themen

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