Mai

Studie des CFA-Instituts zur Rolle der Gesamtergebnisrechnung

18.05.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Studie veröffentlicht, die den Titel trägt 'Analyse von Bankerfolgen: Die Rolle der Gesamtergebnisrechnung'. In der Studie wird argumentiert, dass die Informationen, die im sonstigen Gesamtergebnis enthalten sind, ein integraler Bestandteil der Leistungsberichterstattung sind und dass es notwendig ist, die Aufmerksamkeit der Anleger stärker auf Posten der Gesamtergebnisrechnung zu lenken.

In dem Bericht werden bestehende wissenschaftliche Forschungsergebnisse untersucht und die Daten von 44 globalen, überwiegend international tätigen, komplexen Banken über acht Jahre hinweg (2006–2013) analysiert. Obwohl der Schwerpunkt der Studie auf Banken liegt, sind die Ergebnisse allgemeiner anwendbar, weil die Frage, was Leistung ausmacht, hoch relevant ist und auch eine der zentralen Fragen sein wird, die im demnächst erwarteten Entwurf zum Rahmenkonzeptprojekt enthalten sein wird.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Informationen aus dem sonstigen  Gesamtergebnis von wirtschaftlich relevantem Gehalt sind und dass Verluste im sonstigen Gesamtergebnis häufiger sind als Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung. Deshalb schlagen die Autoren (unter denen sich ein Treuhänder, ein Mitglied des IFRS-Beirats und ein Mitglied des IFRS Interpretations Committee befinden) die folgenden Maßnahmen vor, die Anleger in die Lage setzen und sie ermutigen, das sonstige Gesamtergebnis in ihre Bewertungen und Leistungsbeurteilungen mit einfließen zu lassen:

  • Verbesserung des Ausweises und der Angabe von Ausweiszeilen des sonstigen Gesamtergebnisses durch Ersteller und Standardsetzer,
  • Erläuterung des Zwecks des sonstigen Gesamtergebnisses im Rahmenkonzept und Aufnahme verbesserter Darstellungsprinzipien in das geplante Projekt zur Erfolgsberichterstattung und
  • Aufnahme granularer Informationen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die elektronischen Datenbanken von Datenaggregatoren, um den Zugriff auf diese durch Anleger zu erleichtern.

Die Studie steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

15.05.2015

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 21. April 2015 eine Sitzung in London abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Angabeninitiative des IASB einschließlich IFRS-Taxonomie — Die Mitglieder der Beratungsgruppe wurden über folgende Aspekte informiert: (1) die bedeutenden Auswirkungen der kommenden Veröffentlichung auf die IFRS-Taxonomie, (2) die Versuche zum Konsultationsprozess der IFRS-Taxonomie und (3) die im Juni zu erwartetende Veröffentlichung der Rechtskreisprofile zur IFRS-Taxonomie.
  • Aktuelle Infirmationen der Regulierer — ESMA, SEC, ASIC und das chinesische Finanzministerium informierten die Mitglieder der Beratungsgruppe über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die IFRS-Taxonomie.
  • IFRS-Taxonomie-Fahrplan und -Strategie — Die Mitglieder wurden über geplante Aktivitäten für die nächsten sechs Monnate informiert und äußerten ihre Meinung über beste ausgeübte Praxis und Aktivitäten zur Unterstützung von Regulierern.
  • Unternehmensspezifische Angaben — Die Beratungsgruppe erörterte geplante Maßnahmen zur Überprüfung der IFRS-Taxonomie, Dokumentierung durch und Leitlinien für Ersteller, Aspekte in Bezug auf die Verknüpfung von unternehmensspezifischen Angaben mit der IFRS-Taxonomie, das Navigieren durch die IFRS-Taxonomie und ein Papier zu unternehmensspezifischen Angaben, das die Sichtweise des Stabs in Bezug auf mögliche Verbesserungen enthielt.
  • Ermutigung der Regulierer, neueste  Versionen der Taxonomie zu verwenden — In Einzelgruppensitzungen wurde erörtert, was Regulierer ggf. abhält regelmäßig die neuesten Versionen der Taxonomie zu übernehmen und wie dem entgegengewirkt werden kann.

Des Weiteren wurden XII-Aktivitäten, Technologiefragen und mögliche Bereiche, in denen die Taxonomie überprüft werden sollte, erörtert.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Studie des CFA-Instituts zu Anlegersichtweisen in Bezug auf die Komplexität in der Finanzberichterstattung

14.05.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht veröffentlicht, der den Titel trägt 'Komplexität in der Finanzberichterstattung adressieren: Die Sichtweise der Anleger' und in dem die Ergebnisse einer Befragung der Mitglieder des Instituts widergespiegelt werden. In der Studie wird untersucht, was nach Meinung der Anleger unvermeidliche (transaktionsbegründete) und vermeidbare (bilanzierungstechnische) Quellen von Komplexität sind und wie die gegenwärtigen verschiedenen Initiativen der Standardsetzer neu ausgerichtet werden sollten, um vermeidbare Komplexität zu verringern und Transparenz zu erhöhen.

In dem Papier wird argumentiert, dass der Schwerpunkt des gegenwärtigen Dialogs größtenteils auf den Bedenken der Ersteller im Hinblick auf Finanzberichterstattungskomplexität und den damit verbundenen Kosten liegt. Die Sichtweise der Anleger würde in der Debatte fehlen.

Schwerpunkt der Untersuchung ist das Thema gestufte Berichterstattung und die Vereinfachung, die kleinen bzw. nicht börsennotierten Unternehmen gewährt werden (sollen). Die Ergebnisse der Befragung von 170 Mitgliedern des Instituts führen zu folgenden Ergebnisses:

  • 82% der Befragten glauben, dass die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierten Unternehmen zu Vergleichbarkeitsproblemen für diejenigen Anleger führt, die sowohl in börsennotierte wie auch in nicht börsennotierte Unternehmen investieren.
  • 65% sagen, die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierte Unternehmen führt zum Verlust von Informationen, die nützlich für ihre Analysen sind.
  • 73% sind der Meinung, dass die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierte Unternehmen Komplexität erhöht und nicht verringert.

Unter den Aspekten der gestuften Berichterstattung, die darauf abzielen, Komplexität für nicht börsennotierten Unternehmen zu verringern, könnten nach Meinung der Anleger die folgenden dazu führen, dass vermeidbare Komplexität erhöht und nicht verringert wird:

  • verzögerte Erfassung von Geschäftsvorfällen und Ereignissen;
  • stärkere Verwendung von kostenbasierten anstelle von marktbasierten Bewertungen;
  • stärkere Gewinnglättung im Gegensatz zur Erfassung marktbedingter und wirtschaftlicher Ereignisse;
  • Ersetzung von Ausweis im Hauptteil der Bilanz durch Angaben; geringere Aufsplittung von Informationen; weniger Vorträge, Überleitungen, Tabellen und Grafiken;
  • größere Wahlmöglichkeiten und potenziell geringere Vergleichbarkeit von Abschlüssen;
  • verringerte Angabevorschriften.

Die Balance zwischen dem Bedürfnis der Unternehmen, ihre Einhaltungskosten zu senken, und der Anleger, wertvolle, entscheidungsnützliche Informationen zu erhalten, war auch Teil der Erörterungen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU (ein überarbeitete Standard wird im zweiten Quartal 2015 erwartet) und wird auch im IASB-Projekt zu Angabeprinzipien im Rahmen der Angabeninitiative erörtert.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung:

Positionierung der deutschen Politik zur Kapitalmarktunion

13.05.2015

Bundestag und Bundesrat haben unabhängig voneinander zum Grünbuch der EU-Kommission zur Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion genommen. Tenor war in beiden Fällen, dass man keinen zwingenden Bedarf für die Kapitalmarktunion sehe, dass die Banken die Finanzierungswünsche umfänglich abdecken und dass HGB-Abschlüsse bereits heute anerkannt werden und nicht diskriminiert werden sollten.

Der Bundestag hält in einem Entschließungsantrag, der mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gebilligt wurde, fest, dass sich das Drei-Säulen-Modell der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft bewährt habe und kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sich im Wesentlichen über ihre Hausbank finanzieren. Expressis verbis spricht sich der Bundestag auch gegen eine Diskriminierung von HGB-Abschlüssen aus.

Wir halten insbesondere an der bewährten Rechnungslegung für den deutschen Mittelstand nach dem Handelsgesetzbuch fest und lehnen für kleine und mittlere Unternehmen eine Bilanzierungspflicht nach den International Financial Reporting Standards oder nach einem neu zu schaffenden dritten vermittelnden Standard ab.

Auch der Bundesrat kommt in einer Stellungnahme zum Grünbuch zu dem Schluss, dass der Bedarf an Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte bei KMU eher von untergeordneter Bedeutung sei. Sie lehnt dabei eine vereinheitlichte Rechnungslegung durch KMU zwar nicht ab, empfiehlt aber, die Verhältnismäßigeit im Auge zu behalten.

Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine einheitliche Rechnungslegung grenzüberschreitend für bessere Transparenz und damit für mehr Vertrauen sorgen kann. Auch dürfte die Anwendung der internationalen Rechnungslegungs vorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) für KMU zu aufwändig sein, so dass vereinfachte Standards sinnvoll sind. Der Bundesrat vermisst jedoch in der Konsultation einen Hinweis, in welchem Verhältnis der noch zu entwickelnde Standard zu dem bereits bestehenden, vom "International Accounting Standards Board" entwickelten Standard der "IFRS for SMEs" stehen soll. [...] Da nicht alle KMU auf Fremdfinanzierungen außerhalb des Bankensektors angewiesen sein werden, sollte zudem der noch zu entwickelnde Standard nicht verbindlich für alle KMU vorgeschrieben werden.

Beide politischen Organe positionieren sich damit ähnlich wir das DRSC Anfang des Monats. Nach Auffassung des IFRS-Fachausschusses des DRSC besteht der Bedarf deutscher KMU an grenzüberschreitenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht in dem Maße, wie er im Grünbuch beschrieben wird. Deutsche mittelständische Unternehmen präferierten mehrheitlich eine Finanzierung über inländische Banken. Sofern ein KMU-spezifischer Rechnungslegungsstandard auf EU-Ebene tatsächlich notwendig sein sollte, dürfe den Unternehmen jedoch nicht die derzeit bestehende Möglichkeit genommen bzw. beschränkt werden, Finanzmittel  - auch grenzüberschreitend – auf Basis von Abschlüssen nach nationalen Regeln aufzunehmen.

Zum Entschließungsantrag auf der Internetseite des Bundestags gelangen Sie hier. Den Beschluss des Bundesrats zum Grünbuch der EU-Kommission können Sie hier auf der Internetseite des Bundesrats einsehen.

DRSC veröffentlicht Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards

13.05.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 32 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 17. Juli 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) verfolgt das DRSC das Ziel, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.

Den Ausgangspunkt der Erarbeitung des Standards bildete eine kritische und umfassende Durchsicht der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu konkretisierenden Anforderungen an immaterielle Vermögensgegenstände. Insbesondere die Änderung des Aktivierungsverbots von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in ein Aktivierungswahlrecht führt zu einem weiteren Bedarf an Konkretisierungen.

Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

FASB schlägt erste Änderungen am Erlöserfassungsstandard vor

12.05.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat den Entwurf einer Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und zur Umsetzung des Erlöserfassungsstandards im Zusammenhang mit Lizenzen herausgegeben. Bei Finalisierung der Vorschläge würde dies zu ersten Änderungen an dem von IASB und FASB gemeinsam herausgegebenen Standard führen.

Die jetzt vom FASB vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG), die gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet wurde, um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bzw. dem US-amerikanischen Pendant ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Der IASB beabsichtigt, Ende des zweiten Quartals ebenfalls einen Entwurf mit Klarstellungen zu IFRS 15 herauszugeben; allerdings zeichnet sich ab, dass der IASB insgesamt sehr viel geringere Änderungen als der FASB vorschlagen wird.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 30. Juni 2015 erbeten. Sie steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen näher erläutert werden. Teil der Publikation ist auch eine Übersicht dazu, welche Entscheidungen des FASB nach derzeitigem Entscheidungsstand vom IASB unterstützt werden und welche nicht und wo sich Divergenz ergeben könnte (s. Anhang B des Newsletters). Sie können ihn sich hier herunterladen.

IFRS-Stiftung nimmt Stellung zum Grünbuch in Bezug auf eine Kapitalmarktunion

12.05.2015

Die IFRS-Stiftung hat ihre Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der EU-Komission eingereicht, die der Schaffung einer Kapitalmarktunion gilt. Ziel der Kapitalmarktunion soll sein, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erleichtern.

In ihrer Stellungnahme, die einer ersten Reaktion vom Februar 2015 folgt, hält die IFRS-Stiftung fest: "Die Anwendung eines einzigen Satzes von Finanzberichterstattungsvorschriften ist für die Erzielung einer erfolgreichen Kapitalmarktunion wichtig. Die Einführung der IFRS in der EU hat all den Unternehmen Nutzen gebracht, deren Wertpapiere  zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, und die Stiftung ist der Meinung, dass dieser Nutzen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, die an einem MTF [multilateralen Handelssystem] notiert sind, entstehen wird."

Die IFRS-Stiftung verweist auch auf den IFRS für KMU, der insbesondere für nicht öffentlich rechenschaftspflictige Unternehmen und die Adressaten von deren Abschlüssen entwickelt worden sei. Durch die parallele Entwicklung der vollen IFRS und des IFRS für KMU verfüge der IASB über eine einmalige Erfahrung in der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die IFRS-Stiftung betont deshalb ihre Bereitschaft, bei der Erwägung der Auswirkungen der Kapitalmarktunion auf die Finanzberichterstattung mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

In einem der Stellungnahme beigefügten Papier, geht die IFRS-Stiftung detailliert der Frage nach, ob die Entwicklung eines gemeinsamen EU-Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen, die an einem MTF notiert sind, sinnvoll ist. Dabei hält die Stiftung Folgendes fest:

  • Es ist unabdingbar auch den globalen Kontext mit zu berücksichtigen, wenn EU-weite Vergleichbarkeit in den Finanzberichterstattungsstandards erarbeitet werden soll - dies sei von gegenseitigem Nutzen.
  • Unternehmen, die sich an öffentliche Märkte begeben, sind unabhängig von ihrer Größe öffentlich rechenschaftspflichtig.
  • Ein einziger Satz von Finanzberichterstattungsstandards für alle notierten Unternehmen ist sachgerecht.
  • Es gibt Umstände, unter denen es sachgerecht sein kann, für unterscheidliche Katergorien von Unternehmen unterschiedliche Finanzberichterstattungsvorschriften zu haben.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen die Stellungnahme der IFRS-Stiftung und das Begleitschreiben zur Verfügung. Das Grünbuch selbst finden Sie in deutscher Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission. Die Position der IFRS-Stiftung ähnelt der des DRSC, das Anfang Mai Stellung zum Grünbuch genommen hat.

Neue Berufungen in das IFRS Interpretations Committee

12.05.2015

Die IFRS-Stiftung hat zwei Berufungen in das IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben.

Jongsoo Han, Boardmitglied des koreanischen Standardsetzers KASB und Vizepräsident der koreanischen Wirtschaftsprüfervereinigung, und Robert Uhl, Leiter des IFRS Centre of Excellence in den Vereinigten Staaten und Mitglied im Global IFRS Leadership Team von Deloitte, sind beide für eine dreijährige Amtszeit berufen worden, die am 1. Juli 2015 beginnt. Uhl nimmt bereits kommissarisch den Rest der Amtszeit von Laurence Rivat wahr, die zum Mitglied des neuen EFRAG-Boards berufen wurde. Zusätzlich zu den Neuberufungen wurden John O’Grady und Sandra Peters für zweite Amtszeiten berufen, die auch im Juli 2015 beginnen.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

11.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen an Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28.

Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 19. Juni 2015 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative

11.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen' genommen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

In der endgültigen Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB äußert sich EFRAG wie folgt, nachdem man im Stellungnahmeentwurf noch zu keinem endgültigen Schluss gelangen konnte:

  • EFRAG unterstützt das Ziel, mehr Informationen zu den Änderungen in den Schulden von Periode zu Periode zur Verfügung zu stellen, ist aber unzufrieden mit dem verhackstückten Ansatz und spricht sich dagegen aus, Leitlinien zu veröffentlichen, bevor das Ziel hinter den Angaben eruiert wurde.
  • EFRAG fordert eine prinzipienbasierte Zielsetzung für die Angaben und verlangt auch genügend Flexibilität, damit Unternehmen ein Ermessensspielraum bleibt.
  • EFRAG lehnt die vorgeschlagenen Angabevorschriften in Bezug auf Beschränkungen im Hinblick auf die Verwendung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ab und ermutigt den IASB, die bestehenden Vorschriften des Standards klarzustellen, anstatt neue Angabevorschriften einzuführen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.