Mai

Dritte Ausgabe der neuen IASB-Publikationsreihe für Investoren

05.05.2015

Der IASB hat die dritte Ausgabe seines 'The Essentials'-Newsletters herausgegeben, der darauf abzielt, Investoren besser über IFRS zu informieren und ihr Verständnis von IFRS-Abschlüssen zu verbessern.

In dieser Ausgabe wird erläutert, wie Anleger den Anhang nutzen können, um die Abschlüsse von Banken unter IFRS und US-GAAP mit ihren unterschiedlichen Salsierungsvorschriften zu vergleichen.

Die dritte Ausgabe des Newsletters sowie ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

05.05.2015

Im Nachgang seiner Aprilsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Herausragende Änderungen betreffen die Klarstellung des geplanten Standards zu Leasingverhältnissen, eine Verschiebung bei den jährlichen Verbesserungen und die Bestätigung, dass eine neue Interpretation auf dem Weg ist.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 2. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Auswertung der Stellungnahmen erneute Erörterungen

2. Quartal 2015

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2015
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 4. Quartal 2015*
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 4. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 2. Quartal 2015
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 2. Quartal 2015
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers 2. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 24. März 2015 ergeben.

Geringere Änderungen bei den Projekten mit begrenztem Umfang und bei den Forschungsprojekten haben sich bei folgenden Projekten ergeben: Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2014-2016 (Entwurf jetzt im dritten Quartal 2015 erwartet), IFRS 2 - Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (erneute Erörterungen in das dritte Quartal 2015 verschoben), Angabeninitiative - Überprüfung bestehender Angabevorschriften (umbenannt in "Überprüfung von Angabeerfordernissen auf Standardebene" und erneute Diskussionen ins vierte Quartal 2015 verschoben) und Angabeninitiative - Wesentlichkeit (Entwurf eines Leitliniendokuments jetzt im dritten Quartal 2015 erwartet).

Darüber hinaus hat der IASB zwei neue Einträge in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Zum einen erörtert er derzeit Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2015 einen Entwurf dazu veröffentlichen; zum anderen geht er davon aus, im zweiten Quartal 2015 einen Entwurf einer Interpretation zu Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern zu veröffentlichen.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 5. Mai 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

05.05.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 12. Mai 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 21, IAS 16, IFRS 5, IAS 32, IFRS 13 und IFRS 10,
  • die Finalisierung einer vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 24 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 12 und IAS 23.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Jahresbericht 2014 der IFRS-Stiftung

05.05.2015

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2014 vorgelegt, der den Titel trägt 'Rechnungslegungsstandards für die Weltwirtschaft'.

Der Bericht 2014 ist um die neu definierte Mission der IFRS-Stiftung und des IASB herum aufgebaut und enthälte außerdem Berichte des Vorsitzenden des Überwachungsgremiums der IFRS-Stiftung, des Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des Vorsitzenden des IASB.

Im Bericht werden die strategischen Prioritäten des IASB für die Jahre 2015 bis 2017 dargelegt, die sich in vier Ziele unterteilen lassen:

  • Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger, global durchsetzbarer Rechnungslegungsstandards,
  • Verfolgung des Ziels der globalen Übernahme der IFRS,
  • Unterstützung der einheitlichen Anwendung und Umsetzung der IFRS und
  • Sicherstellung der weiteren Unabhängigkeit, Stabilität und Rechenschaft der IFRS-Stiftung.

Der vollständige Bericht, der auch den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in der EU dient

05.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 'Finanzinstrumente'. Die Übernahme von IFRS 9 war bislang aufgeschoben worden. Nach der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Standards im Juli 2014 jedoch hat die EU-Kommission EFRAG gebeten, eine Einschätzung des neuen Standards vorzunehmen.

In dem Entwurf einer Übernahmeempfehlung, die jetzt zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurde, heißt es, dass EFRAG zu folgendem Gesamtschluss gekommen ist:

IFRS 9 erfüllt die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, die erforderlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu unterstützen und die Beurteilung der verantwortlichen Unternehmensführung zu ermöglichen. Der Standard führt zu vorsichtiger Bilanzierung und widerspricht deshalb nicht dem Prinzip des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbilds. Wir sind auch zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 9 dem europäischen öffentlichen Interesse förderlich ist.

Bei der Beurteilung, ob IFRS 9 Finanzinstrumente dem öffentlichen Interesse in der EU dient, ist EFRAG zu folgenden Einzelbeurteilungen gekommen:

  • Mit Ausnahme der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, wo es nicht möglich ist, zu einer klaren Schlussfolgerung zu gelangen, ist IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 in allen anderen Bereichen.
  • Im Hinblick auf die Konvergenz mit US-GAAP, die nicht erzielt werden konnte, wird IFRS 9 zu einer höherwertigen Finanzberichterstattung als die entsprechenden Standards unter US-GAAP führen.
  • Es gibt bestimmte Vorschriften in IFRS 9, die möglicherweise Auswirkungen auf das Verhalten von Emittenten und Anlegern haben können.
  • Es gibt vernünftige Gründe anzunehmen, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, bis der künftige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Kraft tritt, dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich wäre.
  • Der europäische carve-out in Bezug auf Macro hedging in IAS 39 wird weiterhin für die Zwecke zur Verfügung stehen, für die er gedacht war.
  • Einmalkosten im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 9 werden wahrscheinlich für Ersteller und Adressaten bedeutend sein. Vermutlich werden nur Erstellern bedeutende fortlaufende Kosten entstehen. Sowohl Adressaten und Ersteller werden vermutlich aus IFRS 9 Nutzen ziehen. Insgesamt wird der Nutzen die Kosten voraussichtlich übersteigen.

Im Zusammenhang mit der Schlussfolgerung, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, bis der künftige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Kraft tritt, dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich wäre, ist EFRAG zu dem vorläufigen Schluss gekommen, der EU-Kommission zu empfehlen, den IASB zu bitten, global eine Option zu erwägen, das Inkrafttreten von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aufzuschieben und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Versicherungsstandards in Einklang zu bringen. EFRAG betont, dass man bereit stehe, dem IASB dabei behilflich zu sein, den Anwendungsbereich einer solchen Option zu bestimmen. In der Einladung zur Stellungnahme lädt EFRAG ausdrücklich dazu ein, quantitative Belege zur Verfügung zu stellen, die die Beurteilung ergänzen können, auch Daten, die von Stellungnehmenden beigetragen werden können, die sich gegen eine Verschiebung aussprechen.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 30. Juni 2015 erbeten.

EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses in der EU im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung aktualisiert. Eine endgültige Übernahme des Standards wird derzeit im zweiten Halbjahr 2015 erwartet.

Entwürfe einer neuen und einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

05.05.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen" sowie den Entwurf einer überarbeiteten Stellungnahme "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Der Entwurf der neuen Stellungnahme beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 12.39 ff und IAS 12.44 ff im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, mit Zweigniederlassungen und mit Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen in IFRS-Konzernabschlüssen. Im Entwurf werden zunächst permanente und temporäre Differenzen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie deren steuerliche Wirkung und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Ansatz von Outside Basis Differences im IFRS-Konzernabschluss bzw für die Anhangangaben in einer Matrix dargestellt und in weiterer Folge näher erläutert. Er ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahme wurde aufgrund des obigen Entwurfs notwendig. So wurde mit Verweis auf Rz 21 des Entwurfs der neuen AFRAC-Stellungnahme beschlossen, die Rz 6 und 7 sowie den Teilbereich 6.3 "Temporäre Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen (siehe Rz 7)" und den letzten Satz der Rz 52 der Stellungnahme zu streichen. Des Weiteren erfolgte im Zuge der Änderungen eine Aktualisierung der anzuwendenden Standards. Der Entwurf ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Zu beiden Entwürfen wird um Stellungnhame bis zum 2. Juni 2015 gebeten.

EFRAG-Board wird den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften am 8. Mai erörtern

05.05.2015

Der EFRAG-Board wird am 8. Mai 2015 eine Telefonkonferenz abhalten, bei der der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für 'Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28)' erörtert werden soll.

Die Änderungen waren im Dezember 2014 vom IASB veröffentlicht worden; sie adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Nach derzeitigem Stand steht EFRAG der Übernahme der Änderungen positiv gegenüber.

Für die Telefonkonferenz wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt. Zugang zu allen Dokumenten und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 10. Juni

04.05.2015

Das DRSC lädt am Mittwoch, den 10. Juni 2015 ab 10 Uhr zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Die Tagesordnung enthält die folgenden Themen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss);
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital.

Die beiden Entwürfe des DRSC waren im März veröffentlicht worden.

Weitere Informationen zur öffentlichen Diskussion finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 3. Juni 2015 an.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im April 2015

02.05.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 14. bis 16. April 2015 in Toronto stattfand.

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

  • EU-Grünbuch zur Einrichtung einer Kapitalmarktunion. Die Europäische Kommission hat im Februar 2015 ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Wachstum in der EU durch die Einrichtung einer Kapitalmarktunion gefördert werden soll. Diese zielt darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Die Treuhänder diskutierten die Implikationen des Grünbuchs für die IFRS-Stiftung und den IASB, wobei man sich insbesondere mit den Überlegungen zur Schaffung eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen befasste. Die Treuhänder beschlossen, dass sich die IFRS-Stiftung zu dem Konsultationspapier äußern werde.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit. Die Treuhänder setzten ihre Erörterungen im Zusammenhang mit den weiteren Schritten zur Überprüfung der Organisation fort. Unter anderem wurde der Entwurf eines möglichen Konsultationsdokuments besprochen, dessen Veröffentlichung für Juni 2015 geplant ist.
  • Überprüfung des ASAF. Bei den Erörterungen ging es um die Rückmeldungen zur Fragebogenaktion. (Ein entsprechender Ergebnisbericht wurde mittlerweile von der IFRS-Stiftung veröffentlicht und kann hier abgerufen werden).
  • Vereinigte Staaten. Es wurden die jüngsten IFRS-Entwicklungen in den USA erörtert und über Gespräche berichtet, die Michel Prada und Yael Almog mit verschiedenen US-amerikanischen Institutionen (u.a. der SEC) geführt haben. Dabei ging es auch um die angedachte sog. "Vierte Alternative", die darin besteht, es US-amerikanischen Unternehmen zu gestatten, freiwillig ergänzende IFRS-Angaben zu leisten.
  • Weitere Themen. Die Treuhänder erhielten u.a. eine Präsentation der kanadischen IFRS-Perspektive und wurden über die Arbeiten des Human Capital Committee sowie des Audit and Finance Committee informiert.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

  • IFRS 15. Der Standard ist ein konvergierter Standard, und IASB und FASB haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Übergang auf den neuen Standard gebildet. Die Beratungsgruppe hat im Januar und April 2015 seine dritte und vierte Sitzung abgehalten. IASB und FASB haben bereits einzelne Sachverhalte erörtert, die sich aus der Arbeit der Beratungsgruppe ergeben haben. Bei deren Umsetzung sei zwar mit einer unterschiedlichen Vorgehensweise von FASB und IASB zu rechnen; dennoch werde es im Wesentlichen bei konvergierten Standards verbleiben.
  • Leasingverhältnisse. Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt. Es konnten viele konvergierte Entscheidungen gefällt werden (in jüngster Zeit insbesondere im Bereich der Anhangangaben), aber vor allem für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer bei derzeit als operative Leasingverhältnisse klassifizierten Verträgen konnte keine gemeinsame Lösung gefunden werden. Im Rahmen seiner März-Sitzung hatte der IASB festgestellt, dass sämtliche verpflichtenden und freiwilligen Schritte des Konsultationsprozesses abgeschlossen seien. Der neue Leasing-Standard soll noch 2015 herausgegeben werden.

 

Bericht über die Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Michel Prada berichtete über die Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) im April 2015. Eine separate Zusammenfassung von dieser Sitzung finden Sie hier.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Im Rahmen der Sitzung führten die Treuhänder auch eine regionale Einbindungsaktivität durch. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung zum Thema 'IFRS und globale Standards - eine kanadische Perspektive', die gemeinsam von der IFRS-Stiftung, dem Accounting Standards Board of Canada (AcSB), dem Aufsichtsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Oversight Council, AcSOC) und CPA Canada am 16. April 2015 in Toronto organisiert wurde. Über die dort gehaltene Rede von Hans Hoogervorst hatten wir bereits berichtet.

 

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom April 2015

01.05.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 14. April 2015 in Toronto getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Forschungsprojekte und Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB. U.a. ging es dabei um die folgenden Themen:

  • Versicherungsverträge: Trotz der allgemein breiten Unterstützung für die Vorschläge des IASB, verblieben nach wie vor wesentliche Unstimmigkeiten im Bereich der Erfolgsberichterstattung und Bedenken auf Grund der hohen Komplexität der Regelungen. Einige vorläufige Entscheidungen des IASB wurden in einem Projekt-Update im März 2015 zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung des fertigen Standards sei nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Da zwischen der Veröffentlichung und der Pflichtanwendung ungefähr drei Jahre liegen dürften, würde der neue Standard zu Versicherungsverträgen später als IFRS 9 Finanzinstrumente verpflichtend anzuwenden sein. Über vereinfachende Übergangsregeln bei der Erstanwendung würde weiter nachgedacht.
  • Leasingverhältnisse: Abgesehen von der Überprüfung der Einhaltung des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit des Projekts und der Ankündigung einer umfassenden Auswirkungsanalyse des neuen Standards wurde über vorläufige Entscheidungen des IASB im Zusammenhang mit Anhangangaben berichtet. Der fertige Standard solle noch im Jahr 2015 veröffentlicht werden.
  • Rahmenkonzeptprojekt: Da sich die abschließenden Überprüfungsarbeiten über einen längeren Zeitraum als erwartet erstreckt hätten, würde mit der Veröffentlichung des Entwurfs nun erst im zweiten Quartal 2015 gerechnet.
  • Macro Hedge Accounting: In den vergangenen sechs Monaten wurden unter Beteiligung von IASB-Mitgliedern über 50 Einbindungsveranstaltungen durchgeführt. Die Analyse der eingegangenen Stellungnahmen sei im 1. Quartal 2015 erfolgt, so dass noch im 2. Quartal 2015 mit dem Beginn der Diskussion im IASB zu rechnen sei.

Der DPOC wurde auch über Fortschritte bei der Angabeninitiative und preisregulierten Geschäftsvorfällen unterrichtet. Des Weiteren wurde der DPOC über die Fortschritte bei verschiedenen Forschungsprojekten auf der Agenda des IASB in Kenntnis gesetzt.

Weitere Berichte betrafen die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, verschiedene Projekte mit begrenztem Umfang und die XBRL-Taxonomie.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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