November

IFAC-Studie verknüpft Rechnungslegung mit Wohlstand und besserem Lebensstandard

13.11.2015

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Studie veröffentlicht, die in seinem Auftrag vom Centre for Economics and Business Research durchgeführt wurde und die zeigt, dass Regionen der Welt, in denen der Anteil von Rechnungslegern und Prüfern an der arbeitenden Bevölkerung höher ist als anderswo, auch eine höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aufweisen.

Die Studie weist nach, dass der Berufsstand der Rechnungsleger eng mit dem nationalen wirtschaftlichen Wachstum und verbesserten Lebensstandards in Zusammenhang steht. Es wird geschätzt, dass er 575 Milliarden US-Dollar jährlich zur Weltwirtschaft beiträgt. IFAC kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Professionelle Rechnungsleger tragen zu besseren Informationen, Berichten, Bewertungen und Entscheidungen bei. Wenn Rechtskreise über ein verlässliches System verfügen, mit dem Geldströme in der Regierung, innerhalb von Unternehmen und zwischen Organisationen verfolgt werden können, erhöhen sich Transparenz und Rechenschaft und werden Organisationen und die Wirtschaft gestärkt.

Zugang zur englischsprachigen Studie Nexus 2: The Accountancy Profession – A Global Value Add haben Sie auf der Internetseite des IFAC.

Fachausschüsse des DRSC werden sich auf gemeinsamer Sitzung mit Lage- und Zwischenberichterstattung befassen

13.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass sich die beiden Fachausschüsse (HGB- und IFRS-Fachausschuss) auf ihrer nächsten gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember 2015 den Themen Lage- und Zwischenberichterstattung widmen werden.

Das Thema Zwischenberichterstattung hat auch vor dem Hintergrund des Beschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse vom 12. November 2015, im Prime Standard gelistete Unternehmen künftig zur Erstellung von Quartalsmitteilungen zu verpflichten, zusätzliche Relevanz bekomme.

Auf der Internetseite des DRSC steht Ihnen eine entsprechende Presseerklärung zur Verfügung.

Siebte Jahrestagung der AOSSG

13.11.2015

Die siebte Jahrestagung der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) wird am 25. und 26. November 2015 in Seoul stattfinden. Es wird die Teilnahme der Standardsetzer aus 20 Mitgliedsländern sowie von Vertretern des IASB und der IFRS-Stiftung erwartet.

Die Teilnehmer werden verschiedene Themen im Zusammenhang mit Projekten erörtern, die sich derzeit auf der Agenda des IASB befinden. Zu den Projekten gehören das Rahmenkonzept, die Angabeninitiative, Erlöserfassung, preisregulierte Geschäftsvorfälle und die Agendakonsultation. Die Vertreter des IASB werden außerdem über jüngste IFRS-Fortschritte und strategische Entwicklungen berichten.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung befinden sich auch einige Themen, die in den Mitgliedsländern aufgekommen sind:

  • Australien und Korea werden über vorläufige Erkenntnisse eines Forschungsprojekts berichten, in dessen Rahmen untersucht wird, wie kultureller Hintergrund und Übersetzung die Interpretation des Aspekts der Wahrscheinlichkeit in den IFRS beeinflussen.
  • Japan und Pakistan werden über den aktuellen Stand der IFRS-Übernahme berichten.
  • Malaysia, Thailand und Sri Lanka werden Themen aus der Umsetzung der IFRS aufgreifen.

Detaillierte Informationen zur Sitzung einschließlich einer genauen Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung (bitte gehen Sie dort auf den Punkt "Activities", danach zu "2015 Annual AOSSG Meeting").

EFRAG unterstützt Schlussfolgerungen in DI/2015/2

13.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Entwurf DI/2015/2 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die im Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Leitlinien, da sie dabei helfen werden, Abweichungen in der Praxis zu verringern. EFRAG ist überzeugt, dass die Schlussfolgerungen des Committee mit den zugrunde liegenden Prinzipien von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse im Einklang stehen.

Der Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Kommentare werden bis zum 13. Januar 2016 erbeten.

FASB vor der Veröffentlichung von endgültigen Standards zu Leasingverhältnisen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

12.11.2015

Bei seiner Sitzung am 11. November 2015 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB seine Erörterungen zu Leasingverhältnissen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten abgeschlossen und für die Veröffentlichung von endgültigen Standards gestimmt. Der Stab des FASB wird jetzt Abstimmungsvorlagen der Standards erarbeiten und zwecks schriftlicher Abstimmung den Boardmitgliedern zukommen lassen.

Die Kernpunkte der jetzt gefällten letzten Entscheidungen sind die folgenden:

Leasingverhältnisse

Klassifizierungskriterien

Nach den gegenwärtigen Vorschriften unter US-GAAP hat ein Unternehmen die Klassifizierungskriterien für Leasingverhältnisse in Bezug auf (1) die Leasingdauer im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Leasinggegenstands (75%-Test) und (2) den Barwert der Mindestleasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes (90%-Test) nicht zu beurteilen, wenn der Beginn des Leasingverhältnisses innerhalb des letzten Viertels der geschätzten Gesamtnutzungsdauer des Leasinggegenstands liegt. In einer früheren Sitzung war der FASB vorläufig übereingekommen, dass nach den neuen Leasingvorschriften, die Klassifizierung von Leasingverhältnissen auf Grundlage von Kriterien erfolgen soll, die denen in IAS 17 Leasingverhältnisse entsprechen, wo keine derartige Ausnahme vorgesehen ist.

Beim FASB sind Rückmeldungen eingegangen, dass die Konsequenz aus der Nichtbeibehaltung dieser Ausnahme sein könnte, dass Leasingverhältnisse, die gegen Ende der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts beginnen und die als Mietleasingverhältnis zu klassifizieren wären, jetzt als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert werden. Als Reaktion auf diese Bedenken hat der FASB vorläufig entscheiden, dass der endgültige Standard eine Ausnahme von dem Klassifizierungskriterium "Hauptteil der verbleibenden Nutzungsdauer des Leasinggegenstands" für Leasingverhältnisse enthalten soll, die gegen Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands beginnen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE) tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2020 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Eine vorzeitige Anwendung wäre für alle Unternehmen gestattet. Die vorzeitige Anwendung ist nicht an eine Bedingung geknüpft, andere Standards des FASB ebenfalls vorzeitig anzuwenden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB.

Klassifizierung und Bewertung

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für PBE tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen.

Eine vorzeitige Anwendung wäre allen Unternehmen gestattet, allerdings nur in Bezug auf die folgenden Änderungen an ASC 825:

  • Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden, werden Änderungen im beizulegenden Zeitwert, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Unternehmens entstehen, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
  • Die Vorschriften in Bezug auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird für Unternehmen, die keine PBE sind, gestrichen.

Unternehmen, die keine PBE sind, können alle Vorschriften des endgültigen Standards vorzeitig anwenden, sobald dieser für PBE in Kraft tritt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB. Im Februar 2015 hatten wir Ihnen einen Heads Up-Newsletter zur Verfügung gestellt, in dem die wesentlichen Unterschiede zwischen dem FASB-Ansatz und dem Ansatz in IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert wird.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

12.11.2015

Der IASB wird am 18. und 19. November 2015 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Besprochen werden bei dieser Sitzung die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung, Versicherungsverträge, das Forschungsprojekt zu anteilsbasierter Vergütung und IFRS-Umsetzungsfragen. Die Zusammenfassungen finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften - wir werden sie nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

ASBJ setzt Diskussionspapierreihe fort

12.11.2015

Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) hat die zweite Ausgabe einer neuen Reihe von kurzen Diskussionspapieren veröffentlicht, die darauf abzielt, die internationale Diskussion rund um die Finanzberichterstattung zu fördern. Die zweite Ausgabe trägt den Titel 'Ansatzkriterien im Rahmenkonzept.

Der ASBJ versteht das Papier als Beitrag zur globalen Debatte über die Ansatzkriterien im Rahmenkonzept. In dem Papier untersucht der ASBJ die Notwendigkeit eine Wahrscheinlichkeitskriteriums. Der ASBJ kommt zu dem Schluss, dass eine belastbare Beschreibung eines solchen Kriteriums notwendig ist. Gleichzeitig sei aber der Einsatz des Kriteriums nicht immer notwendig. Der ASBJ äußert die folgende Überzeugung:

  • für den Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld, der bzw. die ein Recht oder eine Verpflichtung als Ergebnis eines Geschäftsvorfalls widerspiegelt, ist es nicht notwendig, ein Wahrscheinlichkeitskriterium anzuwenden;
  • für den Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld, der bzw. die ein Recht oder eine Verpflichtung als Ergebnis eines sonstigen Ereignisses widerspiegelt, ist es notwendig, ein Wahrscheinlichkeitskriterium anzuwenden.

Zugang zum englischsprachigen Diskussionspapier haben Sie auf der Internetseite des ASBJ. Das erste Papier der Serie, das den Titel trug 'Ist das sonstige Gesamtergebnis unnötig?', erschien im Mai 2014.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung setzt Erörterungen fort

11.11.2015

Die sechste Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) fand am 9. November 2015 statt.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Kundenoptionen auf zusätzliche Güter und Dienstleistungen
  • Aktivitäten vor Produktionsbeginn
  • Lizenzen - besondere Anwendungssachverhalte in Bezug auf Einschränkungen und Verlängerungen
  • Frage, ob Wettverträge mit vorher festgelegten Gewinnquoten in den Anwendungsbereich von Topic 606 fallen

Unsere US-Amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Snapshot erstellt, in dem sie die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst haben. Den Stand der Gesamterörterungen bis vor der Sitzung können Sie der Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere auf der Internetseite des IASB entnehmen (Stand des Dokuments 2. November 2015).

Internetpräsentation des IASB zum vorgeschlagenen IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

11.11.2015

Am 19. November 2015 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zu seinem Entwurf eines vorgeschlagenen Leitliniendokuments 'Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' an.

Der IASB hat am 28. Oktober 2015 den Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse herausgegeben. Die darin enthaltenen Leitlinien zielen darauf ab, Erläuterungen und Beispiele zur Verfügung zu stellen, um Erstellern dabei zu helfen, die Definition von Wesentlichkeit anzuwenden.

Die Internetpräsentation des Stabs des IASB, die auch einen Abschnitt mit Fragen und Antworten umfassen soll, beginnt um 10:00h Londoner Zeit und wird ca. 45 Minuten dauern. Die Sendung ist kostenfrei, erfordert aber eine Registrierung. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Interview mit dem stellvertretenden FASB-Vorsitzenden

11.11.2015

Financial Executives International (FEI) stellt die Aufzeichnung eines Interviews mit dem stellvertretenden FASB-Vorsitzenden James Kroeker zur Verfügung, in dem dieser hauptsächlich auf Vereinfachungen in der Rechnungslegung und auf die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eingeht.

Einleitend spricht Kroeker vor allem über die Vereinfachungsinitiative des FASB, die darauf abzielt, bestehende Standards daraufhin zu prüfen, ob die Vorschriften möglicherweise komplexer sind als die abgebildeten Geschäftsvorfälle. Dabei geht er auch auf verschiedene Beispiele ein. Er merkt allerdings an, dass diese Untersuchung nicht erst durchgeführt werden sollte, wenn ein Standard bereits veröffentlicht wurde. Vielmehr sollten Komplexitätserwägungen schon während der Entwicklung des Standards berücksichtigt werden und mit in die Kosten-Nutzen-Analyse einfließen.

Im zweiten Teil des Interviews geht Kroeker dann vertiefend auf Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital ein. Er hält fest, dass die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital auch in den Vereinigten Staaten ebenso wie in vielen anderen Rechtskreisen ein seit Jahren nicht befriedigend gelöste Problem ist. Derzeit sind unter US-GAAP Regelungen quasi auf Einzelinstrumentbasis enthalten. Zwecks sachgerechter Bilanzierung und Vereinfachung fordert Kroeker hier sehr viel grundlegendere Erwägungen und Entscheidungen in Sinne der Entwicklung von Prinzipien.

Zur Aufzeichnung des Interviews in englischer Sprache auf der Internetseite von FEI gelangen Sie hier.

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