November

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Klarstellungen an IFRS 15

11.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

EFRAG hält fest, dass man zwar die Konvergenz von IFRS 15 mit dem entsprechenden Standard des FASB unterstützt und die Vorschläge im Entwurf vom 30. Juli 2015 gutheißt, gleichzeitig stimmt EFRAG aber der Schlussfolgerung des IASB zu, bestimmte Sachverhalte nicht klarzustellen, bei denen der FASB entschieden hat, weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB zum jetzigen Zeitpunkt nur diejenigen Sachverhalte klarstellen sollte, die für ein sachgerechtes Verständnis von IFRS 15 absolut unabdingbar sind.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

10.11.2015

Am 19. November 2015 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Auf der Tagesordnung stehen das Rahmenkonzept und die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14. Bei Bedarf soll auch über Wesentlichkeit gesprochen werden.

Newsletter zum vorgeschlagenen IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

10.11.2015

Der IASB hat am 28. Oktober 2015 den Entwurf eines vorgeschlagenen Leitliniendokuments ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

Mit dem Leitliniendokument soll das Konzept der Wesentlichkeit erläutert und illustriert werden, um Erstellern bei der Anwendung des Konzepts zu helfen. Der Entwurf kann bis zum 26. Februar 2016 kommentiert werden. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt, in dem die vom Interpretations Committee unterbreiteten Vorschläge näher erläutert werden.

EFRAG "nicht in der Lage", Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 auszuweiten

10.11.2015

Im September 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert und empfahl die Übernahme, stellte aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück.

In der Übernahmeempfehlung hatte EFRAG sich verpflichtet, weiterhin über die Fortschritte des IASB bei der Adressierung der Bedenken in Bezug auf die Versicherungsbranche zu informieren. Der Entwurf eines Schreiben an die EU-Kommission wurde jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt. Darin hält EFRAG fest, dass der IASB entschieden habe, einen Aufschub- und einen Überlagerungsansatz zwecks Adressierung des Problems noch im Dezember dieses Jahres herauszugeben. Dennoch heißt es in dem Schreiben:

Der IASB mach bei Optionen Fortschritt, die die Sachverhalte adressieren, denen sich die Versicherungsbranche gegenüber sieht. Dennoch sind wir, zum Zeitpunkt des Datums dieses Schreibens, nicht in der Lage, unserer Empfehlung zu ändern, dass "alle Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab 2018 ihre Finanzinstrumente nach IFRS 9 bilanzieren müssen und dass es Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab demselben Zeitpunkt gestattet ist, dies nach IFRS 9 zu tun".

EFRAG erläutert, dass endgültige Entscheidungen im zugehörigen Projekt erst frühestens in sechs bis neun Monaten gefällt werden und dass Unsicherheit besteht, ob der IASB eine sachgerechte Lösung zur Verfügung stellen wird, wenn er diese endgültigen Entscheidungen fällt:

EFRAG kommt, auf sehr vorläufiger Grundlage, zu dem Schluss, dass die Änderungen an IFRS 4, wenn sie auf Grundlage der bisherigen vorläufigen Entscheidungen des IASB finalisiert werden, EFRAG nicht in die Lage setzen werden, die Bedenken, die in die Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 aufgenommen wurden, aufzugeben.

Zugang zum englischsprachigen Entwurf des Schreibens haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Kommentare werden bis zum 20. November 2015 erbeten, da beabsichtigt ist, das Schreiben in der Sitzung des EFRAG Boards am 24. November 2015 zu finalisieren.

DRSC reagiert auf die Agendakonsultation

10.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat verschiedene Reaktionen im Zusammenhang mit der Agendakonsultation des IASB veröffentlicht: Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Fragebogenaktion des DRSC, Antwort auf den Stellungnahmeentwurf von EFRAG (nebst Entwurf der Antwort an den IASB) und Antwort auf EFRAGs eigene Agendakonsultation.

Das DRSC hatte im September einen kurzen Fragebogen veröffentlicht, um die Meinung der Öffentlichkeit zur geplanten Agendasetzung des IASB bis 2020 einzuholen. Insgesamt gingen 30 Rückmeldungen ein, eine für die Kürze der Zeit eine beachtliche Rücklaufquote. Der IFRS-Fachausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Stellungnahmen befasst und diese bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme an den IASB berücksichtigt. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen und der Bericht über die Entscheidungen des Fachausschusses kann hier heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme gegenüber dem IASB selbst ist derzeit nur als Entwurf verfügbar. Sie ist dem Kommentar gegenüber der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Entwurf einer Stellungnahme zur Agendakonsultation 2015 des IASB als Anhang beigefügt. In der Antwort auf den EFRAG-Stellungnahmeentwurf geht das DRSC unter anderem auf die Rolle der Überprüfungen von Standards nach deren Einführung sowie auf die Priorisierung der IASB-Forschungsprojekte ein. Sie können sich das Schreiben an EFRAG hier herunterladen.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs hatte EFRAG auch eine eigene Konsultation ins Leben gerufen, um zu eruieren, welche der proaktiven Projekte von EFRAG nach Meinung der Anwender für Europa die wichtigsten sind. In seiner Stellungnahme zu dieser Konsultation kritisiert der IFRS-Fachausschuss des DRSC unter anderem die fehlende Transparenz bei der Identifikation der Themen, die EFRAG derzeit proaktiv behandelt, und regt die Implementierung eines entsprechenden Prozesses an. Das Schreiben steht Ihnen hier zu Verfügung.

IOSCO-Bericht zur Transparenz von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen

09.11.2015

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht herausgegeben, der eine Untersuchung der Praxis von Prüfungsgesellschaften hinsichtlich der Transparenz in ihrer eigenen Berichterstattung gegenüber Investoren und sonstigen Adressaten zum Thema hat.

Zentraler Punkt der Untersuchung ist die Transparenz hinsichtlich der Führungsstruktur der Gesellschaften und des Aufbaus des Qualitätskontrollsystems in Bezug auf die Prüfung von Abschlüssen.

Nach Schlussfolgerung des Berichts sollten Prüfungsgesellschaften in ihre Transparenzberichte Informationen mit folgenden Merkmalen aufnehmen:

  • klar, entscheidungsnützlich und ausreichend detailliert dargestellt, um für unterschiedliche Gruppen wahrscheinlicher Nutzer sinnvoll zu sein,
  • tatsachenbasiert und nicht möglicherweise irreführend,
  • unvoreingenommen und nicht marketing- oder verkaufsorientiert,
  • prägnant, unternehmensspezifisch und ohne Verwendung leerer Phrasen,
  • zeitnah, akkurat und vollständig,
  • ausgewogen in Bezug auf die Ergebnisse der Gesellschaft im Verhältnis zum betriebenen Aufwand,
  • ausreichend erklärt im Hinblick auf die Beschränkungen der Indikatoren zur Prüfungsqualität einschließlich des Hinweises, dass die Indikatoren nicht notwendigerweise über Prüfungsgesellschaften hinweg vergleichbar sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Bericht auf der Internetseite der IOSCO.

EFRAG finalisiert Konsultationsdokument zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

09.11.2015

Im Juli 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein 'Konsultationspapier' anstelle eines 'Stellungnahmeentwurfs' zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben, weil man noch nicht endgültig zu einer vorläufigen Sichtweise gelangt war. Die weiteren Erwägungen wurden jetzt abgeschlossen.

Die finalisierte vorläufige Sichtweise weicht nur geringfügig von der im Juli eingenommenen Haltung ab. Die Änderungen bertreffen verantwortliche Führung ("Stewardship") und die Adressaten von Mehrzweckabschlüssen. EFRAG hat ein Dokument erstellt, in dem die geänderte vorläufige Meinung erläutert wird. Dies können Sie sich von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Da EFRAG vier Monate seit der Veröffentlichung des ersten Konsultationspapiers brauchte, um die endgültige vorläufige Sichtweise zu finden, ist die verbleibende Kommentierungsfrist jetzt sehr kurz; Stellungnahmen werden bis zum 18. November 2015 erbeten. Zur Veröffentlichung des finalisierten Konsultationsdokuments hat EFRAG eine Presseerklärung herausgegeben.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

06.11.2015

Der IASB wird am 18. und 19. November 2015 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die wesentlichen Diskussionspunkte werden vermutlich die zu Versicherungen (Mittwoch 13:45h bis 17:00h), wo Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Ansatz der variablen Gebühren sowie drei eng umrissene Sachverhalte zu letzterem Ansatz erörtert werden sollen, sowie Geschäfts oder Firmenwerte und Wertminderung (Mittwoch 11:15h bis 12:45h) sein, wo die Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, im Mittelpunkt steht.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Endgültige EFRAG Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/5

06.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)' veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/5 adressiert der IASB zwei Sachverhalte, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden:

  • die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und
  • die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Erstattungsrecht eines Arbeitgebers beeinflusst und daher im Einklang mit IFRIC 14 den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt.

In der endgültigen Stellungnahme unterstützt EFRAG die Vorschläge im Entwurf, weist aber darauf hin, dass die Unterstützung der modifizierten rückwirkenden Anwendung im Wesentlichen aus Kosten-Nutzen-Erwägungen erfolgt.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Gemeinsame Veranstaltung von IASB und ICAS zur Zukunft der Finanzberichterstattung

06.11.2015

Der IASB und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) bieten am 1. Dezember 2015 eine gemeinsame Veranstaltung zur Zukunft der Finanzberichterstattung an.

Vertreter des IASB werden die Agendakonsultation und das Projekt zum Rahmenkonzept vorstellen; Vertreter des ICAS werden dann ihre Meinung zu diesen Projekten erläutern und die Ergebnisse einer gemeinsam mit EFRAG durchgeführten Untersuchung unter Anlegern zur Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung referieren.

Zu den Fragestellungen, denen während der Veranstaltung nachgegangen werden sollen, gehören die folgenden:

  • Hat der IASB die richtigen Sachverhalte für die Zukunft identifiziert?
  • Fehlt etwas auf der Agenda?
  • Hat der IASB eine ausgewogenen Balance zwischen grundlegenden Verbesserungen der IFRS und der Verfeinerung bestehender Standards, um deren Relevanz zu erhalten, gefunden?
  • Kann die Finanzberichterstattung unabhängig von umfassenderen Initiativen in der Unternehmensberichterstattung betrachtet werden?
  • Wie wird das überarbeitete Rahmenkonzept in Zukunft Änderungen beeinflussen?
  • Wie kann Forschung dazu beitragen, die Zukunft der Finanzberichterstattung zu bestimmen?

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des ICAS.

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