November

Kanadische Initiative für einheitliche IFRS-Übernahmezeitpunkte

03.11.2015

Da unterschiedliche Übernahmezeitpunkte für IFRS das Ziel untergraben, eine einheitliche Anwendung der Standards in unterschiedlichen Rechtskreisen zu haben, hat der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) eine Initiative ins Leben gerufen, mit der das Ziel verfolgt wird, einheitliche IFRS-Übernahmezeitpunkte zu etablieren.

Im Oktober 2015 haben sich die AcSB-Vorsitzende Linda Mezon und verschiedene Boardmitglieder des AcSB mit Roger Marshall, Vorsitzender des britischen Standardsetzers und EFRAG-Interimspräsident, und dem Präsidenten des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, der ebenfalls EFRAG-Mitglied ist, getroffen. Sie tauschten sich über internationale Übernahmeprozesse aus, die je nach Länge zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkraftretens führen können. Eine englischsprachige Zusammenfassung des Treffens steht auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung.

Öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des APAReG - Ergebnisse

03.11.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 2. November 2015 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) abgehalten. Dabei haben sich mehrere Sachverständige für eine größere Unabhängigkeit der von der Bundesregierung geplanten Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgesprochen.

Auf der Internetseite des Bundestags steht einen Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung zum im Juli 2015 veröffentlichten Regierungsentwurf des APAReG zur Verfügung. Bitte wählen Sie dazu auf dieser Seite den Eintrag "hib Nr. 563, Mo., 02. November 2015, Mehr Unabhängigkeit für die Aufsicht" an.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

03.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2015.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu deren Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen zur möglichen Verbesserung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation
  • Anstoß einer Umfrage, um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen neuen Definitionen im IASB-Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung von unterschiedlichen Personen ähnlich interpretiert werden
In der Septemberausgabe des EFRAG Update waren bereits folgende Entwicklungen vom 1. Oktober mit abgedeckt worden:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

'Was für eine Art von Rechnungslegungsstandards sollte der IASB schreiben?'

02.11.2015

Der IASB stellt einen Artikel zur Verfügung, den IASB-Mitglied Mary Tokar im Journal of Accounting and Management Information Systems (JAMIS) veröffentlicht hat. Thema des Artikels ist eine permanente Herausforderung von Standardsetzern: Welche Art von Standards sollen sie schreiben?

In ihrem Artikel unterteilt Tokar die Frage in verschiedene Unterfragen:

  • Wie spezifisch und präskriptiv sollten Standards sein?
  • Welchen Einfluss sollten Kostenerwägungen auf die Vorschriften haben?
  • Welche Balance sollte der Standardsetzer zwischen der Vergleichbarkeit und der sinnvollen Kommunikation über die Strategie und das Geschäftsmodell eines Unternehmens finden?
  • Was sind vernünftige Erwartungen hinsichtlich der Verwendung von Ermessen?
  • Welches Zusammenhänge bestehen zwischen Arten von Rechnungslegungsstandards und Ausbildung - in Bezug auf Fähigkeiten und Kenntnisse - von Rechnungslegern?

Tokar verwendet in erster Linie Erlöserfassung und IFRS 15, um ihr Thema zu illustrieren. Dabei geht sie insbesondere auf Vergleichbarkeit gegenüber Kommunikation und die Rolle des Geschäftsmodells, die Rolle von Ermessen in der Finanzberichterstattung allgemein, gegenseitige Erwartungen und die Bedeutung von Rückmeldungen ein. Sie kommt zu dem Schluss, dass es keine einfache Antwort auf all die Fragen gibt, die sich stellen, hält aber fest:

Das Ziel der IFRS ist es, Adressaten von Abschlüssen entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreiche, müssen sie ein Kommunikationswerkzeug darstellen und keine Übung im Einhalten von Vorschriften. Standards zu setzen, die dieses Ziel unterstützen, erfordert das Mitwirken vieler Teilnehmer ebenso wie die Interpretation und die Anwendung der Standards, nachdem sie herausgegeben wurden. Anwendung von Ermessen ohne Hintergedanken, das Streben, der Zielsetzung des Standards gerecht zu werden, und das Hinterfragen eingefahrener Praxis sind alle Teil dieses Ziels.

Zugang zum Papier haben Sie auf der Internetseite von JAMIS (bitte beachten Sie, dass sie die Download-Funktion ganz rechts nutzen müssen, sonst können Sie nicht auf den Volltext zugreifen). Der Artikel von Tokar basiert auf einem Vortrag, den sie im Juni an der Universität Bukarest gehalten hat. Das Manuskript des Vortrags steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Veranstaltung zur Agendasetzung und der Finanzberichterstattung der Zukunft in Kopenhagen

02.11.2015

Der Dänische Wirtschaftsverband und der dänische Standardsetzer FSR laden zu einer Veranstaltung zu Zukunftsaspekten in der Finanzberichterstattung am 25. November 2015 ein. Vertreter von IASB, EFRAG und FEE werden zu den Vortragenden gehören.

Folgende Themen sollen erörtert werden: IASB-Agendakonsultation 2015, Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung durch die Treuhänder, die Konsultation von EFRAG zu proaktiven Projekten in Europa und das FEE-Papier zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung.

Eine offizielle Einladung mit weiterführenden Informationen ist auf der Internetseite des FSR verfügbar.

Stellungnahme des IDW zur öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf des APAReG

02.11.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) durch. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat vorbereitend dazu Stellung genommen.

Das IDW möchte in der öffentlichen Anhörung konkrete Vorschläge darstellen zur Unabhängigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle und zum Verhältnis von Qualitätskontrollen und Inspektionen.  Der Regierungsentwurf des APAReG war im Juli 2015 veröffentlicht worden; das IDW hatte im September eine Stellungnahme zum Entwurf veröffentlicht. in dem jetzt zur Verfügung gestellten weiteren Schreiben wird noch einmal präzisiert, welche bereits vorgebrachten Punkten besonders erörterungsbedürftig erscheinen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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