IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2014-2016)
19.11.2015
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an drei International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 17. Februar 2016 erbeten.
Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:
IFRS | Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung |
---|---|
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards |
Streichung der befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3–E7 von IFRS 1, weil sie jetzt ihren beabsichtigten Zweck erfüllt haben |
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen |
Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften im Standard mit Ausnahme derjenigen in den Paragraphen B10–B16 auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden sind, die als zu Veräußerungszwecken gehalten, als zu Ausschüttungszwecken gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind |
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einem Unternehmen gehalten wird, das eine Wagniskapitalgesellschaft oder ein anderes qualifizierendes Unternehmen ist, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, bei erstmaligem Ansatz für jede Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht |
Der Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 enthält keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die Änderungen. Der IASB wird diese im Rahmen der erneuten Erörterungen bestimmen.
Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:
- englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB
- Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des IASB
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IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen in deutscher Sprache
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IFRS in Focus-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen
- unsere IAS Plus-Projektseite Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2014-2016