DPR-Prüfungsschwerpunkte 2016

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19.11.2015

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2016 bekanntgegeben.

Neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten, die die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) bereits Ende Oktober 2015 bekanntgegeben hat, stellen die folgenden beiden Punkte nationale Prüfungsschwerpunkte dar:

  • Erfassung und Erläuterung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht
    • Ertragsrealisierung (Übergang Chancen und Risiken / Erfassung von Erlösen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads)
    • Offenlegung der Rechnungslegungsmethoden IAS 18/IAS 11
    • Angaben zu möglichen Auswirkungen aus dem Übergang auf IFRS 15
    • Offenlegung Abhängigkeit von Großkunden (§ 315 Abs. 1 HGB, IFRS 8.34 sowie DRS 20.65ff./146ff.)
    • Prognose der Umsatzerlöse im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 1 S. 5 HGB (v.a. wesentliche Annahmen (DRS 20.120) sowie mögliche Entwicklungen und Ereignisse mit positiven/negativen Auswirkungen auf die Prognose (DRS 20.11)
  • Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen
    • Bedingte Kaufpreiszahlungen (Zugangs- und Folgebewertung, Vereinbarung mit Mitarbeitern und verkaufenden Anteilseignern als Gegenleistung für Unternehmenserwerb vs. separate Transaktion)
    • Unternehmenserwerbe unter Marktwert (Immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der PPA, Offenlegung Höhe und Gründe für Erfassung eines Gewinns)

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

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