DRSC-Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept

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24.11.2015

Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat heute seine Stellungnahmen beim IASB zu dessen Entwürfen zum Rahmenkonzept (ED/2015/3 und ED/2015/4) eingereicht. Zugleich hat das DRSC gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren jüngster Ausgabe der Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts begrüßt der IFRS-Fachausschuss des DRSC die Fortschritte des IASB in bestimmten Teilbereichen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Gleichwohl wird in den Vordergrund gestellt, dass aus Sicht des Fachausschusses zu wichtigen Fragestellungen keine erkennbaren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere zu konzeptionellen Fragen der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie der Ergebnisrechnung. Zudem bestehen Bedenken, dass die überarbeiteten Vorgaben im IASB-Entwurf an vielen Stellen konzeptionell zu vage sind und somit für die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts nur bedingt tauglich erscheinen.

Die Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept unterstützt der Fachausschuss grundsätzlich. Die Aktualisierung dürfe aber nicht bestehende IFRS-Regelungen überschreiben. Vor diesem Hintergrund wird Klarstellungsbedarf eingefordert, da aus Sicht des IFRS-FA bestimmte Aktualisierungen eine unmittelbare Auswirkung auf die IFRS-Bilanzierung darstellen. Mit dem Verweis auf notwendigen Klarstellungsbedarf werden vom IFRS-FA keine Aussagen getroffen, ob die vom IASB vorgeschlagene 18-monatige Übergangsfrist zum Inkrafttreten der Aktualisierung angemessen ist.

In seiner Stellungnahme gegenüber EFRAG betont der Fachausschuss, dass die Ausprägung des Geschäftsmodells für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe sowie für die Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis eine gewisse Bedeutung haben kann. Gleichwohl wird der EFRAG-Vorschlag abgelehnt, dass die Identifizierung von vier Geschäftsmodellen das einzige Kriterium für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden darstellt bzw. die maßgebliche Vorgabe zur Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis bildet.

Alle Stellungnahmen sowie erläuternde Einträge:

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