EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zu Wesentlichkeit

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27.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Angaben hilfreich sein könnten, um eine gemeinsame Grundlage für das Anwenden von Ermessen bei der Entscheidung zu bieten, welche Informationen für Adressaten von Bedeutung sind. Gleichzeitig könnte so auch die Denkweise in Bezug auf Wesentlichkeit beeinflusst werden, weshalb EFRAG auch der Meinung ist, dass die Form des nicht verbindlichen Leitliniendokuments die richtige ist; es gehe halt im Wesentlichen um eine Geisteshaltung. Dennoch ist EFRAG der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Leitliniendokument prägnanter und praxisorientierter formuliert werden sollte, wobei es wichtig sei, den Schwerpunkt auf die Kernprozessschritte zu legen, um zu erläutern, wie im Zusammenhang mit Wesentlichkeitsüberlegungen Entscheidungen gefällt und Ermessen angewendet werden können.

Kommentare werden bis zum 15. Februar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

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