Endgültige EFRAG Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/5

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06.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)' veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/5 adressiert der IASB zwei Sachverhalte, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden:

  • die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und
  • die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Erstattungsrecht eines Arbeitgebers beeinflusst und daher im Einklang mit IFRIC 14 den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt.

In der endgültigen Stellungnahme unterstützt EFRAG die Vorschläge im Entwurf, weist aber darauf hin, dass die Unterstützung der modifizierten rückwirkenden Anwendung im Wesentlichen aus Kosten-Nutzen-Erwägungen erfolgt.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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