EFRAG "nicht in der Lage", Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 auszuweiten

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10.11.2015

Im September 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert und empfahl die Übernahme, stellte aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück.

In der Übernahmeempfehlung hatte EFRAG sich verpflichtet, weiterhin über die Fortschritte des IASB bei der Adressierung der Bedenken in Bezug auf die Versicherungsbranche zu informieren. Der Entwurf eines Schreiben an die EU-Kommission wurde jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt. Darin hält EFRAG fest, dass der IASB entschieden habe, einen Aufschub- und einen Überlagerungsansatz zwecks Adressierung des Problems noch im Dezember dieses Jahres herauszugeben. Dennoch heißt es in dem Schreiben:

Der IASB mach bei Optionen Fortschritt, die die Sachverhalte adressieren, denen sich die Versicherungsbranche gegenüber sieht. Dennoch sind wir, zum Zeitpunkt des Datums dieses Schreibens, nicht in der Lage, unserer Empfehlung zu ändern, dass "alle Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab 2018 ihre Finanzinstrumente nach IFRS 9 bilanzieren müssen und dass es Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab demselben Zeitpunkt gestattet ist, dies nach IFRS 9 zu tun".

EFRAG erläutert, dass endgültige Entscheidungen im zugehörigen Projekt erst frühestens in sechs bis neun Monaten gefällt werden und dass Unsicherheit besteht, ob der IASB eine sachgerechte Lösung zur Verfügung stellen wird, wenn er diese endgültigen Entscheidungen fällt:

EFRAG kommt, auf sehr vorläufiger Grundlage, zu dem Schluss, dass die Änderungen an IFRS 4, wenn sie auf Grundlage der bisherigen vorläufigen Entscheidungen des IASB finalisiert werden, EFRAG nicht in die Lage setzen werden, die Bedenken, die in die Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 aufgenommen wurden, aufzugeben.

Zugang zum englischsprachigen Entwurf des Schreibens haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Kommentare werden bis zum 20. November 2015 erbeten, da beabsichtigt ist, das Schreiben in der Sitzung des EFRAG Boards am 24. November 2015 zu finalisieren.

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