ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
25.11.2015
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 1, IAS 19, IAS 27, IAS 34, IAS 36, IFRS 5, IFRS 10 und IFRS 13 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der achtzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Februar 2014 bis Mai 2015 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
---|---|
IFRS 5 — Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
Darstellung von lizensierten Aktivitäten als aufgegebene Geschäftsbereiche |
IAS 34 — Zwischenberichterstattung |
Angaben im Zwischenbericht |
IAS 19 — Leistungen an Arbeitnehmer |
Angaben zu Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
IAS 34 — Zwischenberichterstattung |
Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung |
IFRS 10 — Konzernabschlüsse |
Kontrolle eines Unternehmens ohne Halten eines Eigenkapitalanteils |
IFRS 10 — Konzernabschlüsse |
De facto-Kontrolle |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten |
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten |
IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Krediten mit festen Zinsen |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten |
Buchwerte einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, die auf Werthaltigkeit geprüft werden soll |
IFRS 5 — Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
Darstellung und Ausweis von aufgegebenen Geschäftsbereichen im separaten Abschluss |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.