ESMA hält Rahmenkonzept ohne Leitlinien zu Eigen- und Fremdkapital für unvollständig

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18.11.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zu den IASB-Entwürfen ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' und ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' Stellung genommen.

In der Stellungnahme unterstützt ESMA die Bemühungen des IASB und stimmt den meisten der Vorschläge in den Entwürfen zu. Allerdings "bedauert ESMA, dass der Entwurf keine Leitlinien zu wesentlichen Sachverhalten in der Finanzberichterstattung enthält, was das Rahmenkonzept unvollständig lässt". Die beiden Punkte, die ESMA besonders hervorhebt, sind die folgenden:

  • Der Entwurf enthalte keine ausreichenden Leitlinien zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital. ESMA stimmt der Überlegung zu, dass die Definition einer Schuld genutzt werden sollte, um zwischen Eigen- und Fremdkapital zu unterscheiden, hegt aber Bedenken, dass der IASB dem Sachverhalt bis jetzt ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt habe. Es äußert auch Sorge, dass die Behandlung dieses Problems in einem separaten Projekt zu späteren Änderungen an der Definition einer Schuld führen könne.
  • ESMA ist besorgt, weil im Entwurf kein Versuch unternommen wird, Leistung zu definieren. Laut ESMA wird dies dazu führen, dass das Rahmenkonzept weder eine klare Grundlage dafür bieten wird, zwischen Posten zu unterschieden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden sollten, noch ein Prinzip dazu enthalten wird, um festzustellen, ob und wenn Recycling sachgerecht ist.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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