Übernahme der Änderungen an IAS 16 und IAS 41 in europäisches Recht
24.11.2015
Die Europäische Union hat die Änderungen, mit denen fruchtragende Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht werden, für die Anwendung in Europa übernommen.
Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom 23. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 24. November 2015 wird Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) übernommen, die der IASB im Juni 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).
Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.