FASB vor der Veröffentlichung von endgültigen Standards zu Leasingverhältnisen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

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12.11.2015

Bei seiner Sitzung am 11. November 2015 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB seine Erörterungen zu Leasingverhältnissen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten abgeschlossen und für die Veröffentlichung von endgültigen Standards gestimmt. Der Stab des FASB wird jetzt Abstimmungsvorlagen der Standards erarbeiten und zwecks schriftlicher Abstimmung den Boardmitgliedern zukommen lassen.

Die Kernpunkte der jetzt gefällten letzten Entscheidungen sind die folgenden:

Leasingverhältnisse

Klassifizierungskriterien

Nach den gegenwärtigen Vorschriften unter US-GAAP hat ein Unternehmen die Klassifizierungskriterien für Leasingverhältnisse in Bezug auf (1) die Leasingdauer im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Leasinggegenstands (75%-Test) und (2) den Barwert der Mindestleasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes (90%-Test) nicht zu beurteilen, wenn der Beginn des Leasingverhältnisses innerhalb des letzten Viertels der geschätzten Gesamtnutzungsdauer des Leasinggegenstands liegt. In einer früheren Sitzung war der FASB vorläufig übereingekommen, dass nach den neuen Leasingvorschriften, die Klassifizierung von Leasingverhältnissen auf Grundlage von Kriterien erfolgen soll, die denen in IAS 17 Leasingverhältnisse entsprechen, wo keine derartige Ausnahme vorgesehen ist.

Beim FASB sind Rückmeldungen eingegangen, dass die Konsequenz aus der Nichtbeibehaltung dieser Ausnahme sein könnte, dass Leasingverhältnisse, die gegen Ende der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts beginnen und die als Mietleasingverhältnis zu klassifizieren wären, jetzt als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert werden. Als Reaktion auf diese Bedenken hat der FASB vorläufig entscheiden, dass der endgültige Standard eine Ausnahme von dem Klassifizierungskriterium "Hauptteil der verbleibenden Nutzungsdauer des Leasinggegenstands" für Leasingverhältnisse enthalten soll, die gegen Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands beginnen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE) tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2020 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Eine vorzeitige Anwendung wäre für alle Unternehmen gestattet. Die vorzeitige Anwendung ist nicht an eine Bedingung geknüpft, andere Standards des FASB ebenfalls vorzeitig anzuwenden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB.

Klassifizierung und Bewertung

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für PBE tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen.

Eine vorzeitige Anwendung wäre allen Unternehmen gestattet, allerdings nur in Bezug auf die folgenden Änderungen an ASC 825:

  • Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden, werden Änderungen im beizulegenden Zeitwert, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Unternehmens entstehen, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
  • Die Vorschriften in Bezug auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird für Unternehmen, die keine PBE sind, gestrichen.

Unternehmen, die keine PBE sind, können alle Vorschriften des endgültigen Standards vorzeitig anwenden, sobald dieser für PBE in Kraft tritt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB. Im Februar 2015 hatten wir Ihnen einen Heads Up-Newsletter zur Verfügung gestellt, in dem die wesentlichen Unterschiede zwischen dem FASB-Ansatz und dem Ansatz in IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert wird.

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