Informationen zu IFRS-Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen
19.11.2015
Die IFRS-Stiftung ist gegenwärtig dabei, Informationen zu IFRS-Einreichungspflichten weltweit zusammenzutragen. Dabei werden auch die Vorschriften zu elektronischen Einreichungen und zur Übernahme der IFRS-Taxonomie gesammelt.
Bis jetzt hat die IFRS-Stiftung Informationen zu 19 Rechtskreisen zusammengetragen: Australien, China, Hongkong, Kanada, Lettland, Litauen, Macao, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Österreich, Ruanda, Saudi-Arabien, Slowenien, Südkorea, Taiwan, Türkei und Uganda.
Zugang zu allen Einreichungsprofilen haben sie auf der Internetseite der XBRL-Initiative des IFRS-Stiftung.