Britischer FRC glaubt, das Rahmenkonzept müsse das Konzept asymmetrischer Vorsicht anerkennen

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25.11.2015

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zum IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' Stellung genommen.

Der FRC fordert den IASB auf, sein vorgeschlagenes Rahmenkonzept noch einmal zu überdenken und dabei darauf zu achten, dass es die Bedeutung von verantwortlicher Unternehmensführung, Vorsicht und Verlässlichkeit angemessen widergespiegelt werden, die der FRC für unabdingbar in der Finanzberichterstattung hält. Der FRC betont, dass Vorsicht mehr ist, als einen umsichtigen Ansatz in Bezug auf die Bilanzierung zu wählen. Vielmehr erfordere Vorsicht eine größere Bereitschaft, Verluste zu erfassen als Gewinne:

Die Wiederaufnahme eines expliziten Verweises auf Vorsicht im Rahmenkonzept ist hoch willkommen. Die Behandlung im Entwurf jedoch — als unterstützendes Merkmal von Neutralität — ist absolut unangemessen. Die Essenz von Vorsicht ist etwas, das in der Grundlage für Schlussfolgerungen 'asymmetrische Vorsicht' genannt wird — eine niedrigere Schwelle für den Ansatz von Schulden und Verlusten als für Vermögenswerte und Gewinne — was im Haupttext des Entwurfs des Rahmenkonzepts selbst fehlt.

Der FRC fügt hinzu, dass der Ausdruck 'Neutralität', der im Rahmenkonzept verwendet wird, irreführend sein könnte. Er sollte gegebenenfalls durch den Ausdruck 'Unvoreingenommenheit' ersetzt werden.

Schließlich kommentiert der FRC, dass es "ausgesprochen merkwürdig" sei, dass der IASB anerkenne, dass das Konzept der asymmetrischen Vorsicht in bestehenden Standards angewendet werde (er nennt beispielsweise IFRS 15), dass es es aber in seinen Rahmenkonzeptentwurf nicht mit aufnehme.

Auf der Internetseite des FRC finden Sie die vollständige Stellungnahme und eine entsprechende Presseerklärung, beides in englischer Sprache.

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