IDW spricht sich gegen vorläufige Entscheidung des Interpretations Committee zu IFRS 5 aus

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21.11.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben an das IFRS Interpretations Committee gegen eine vorläufige Entscheidung in Bezug auf IFRS 5 und die Darstellung von unternehmensinternen Transaktionen ausgesprochen.

Das IDW hält fest, dass in IFRS 5.30 Angaben gefordert werden, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen) zu beurteilen. Das Interpretations Committee ist im September 2015 zu einer vorläufigen Agendaentscheidung gekommen, wonach eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich ist. Das IDW teilt diese Auffassung nicht und empfiehlt dem Board eine Klarstellung im Sinne von IDW RS HFA 2 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts.

Sie können sich das Schreiben an das Interpretations Committee direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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