IOSCO-Bericht zur Transparenz von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen

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09.11.2015

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht herausgegeben, der eine Untersuchung der Praxis von Prüfungsgesellschaften hinsichtlich der Transparenz in ihrer eigenen Berichterstattung gegenüber Investoren und sonstigen Adressaten zum Thema hat.

Zentraler Punkt der Untersuchung ist die Transparenz hinsichtlich der Führungsstruktur der Gesellschaften und des Aufbaus des Qualitätskontrollsystems in Bezug auf die Prüfung von Abschlüssen.

Nach Schlussfolgerung des Berichts sollten Prüfungsgesellschaften in ihre Transparenzberichte Informationen mit folgenden Merkmalen aufnehmen:

  • klar, entscheidungsnützlich und ausreichend detailliert dargestellt, um für unterschiedliche Gruppen wahrscheinlicher Nutzer sinnvoll zu sein,
  • tatsachenbasiert und nicht möglicherweise irreführend,
  • unvoreingenommen und nicht marketing- oder verkaufsorientiert,
  • prägnant, unternehmensspezifisch und ohne Verwendung leerer Phrasen,
  • zeitnah, akkurat und vollständig,
  • ausgewogen in Bezug auf die Ergebnisse der Gesellschaft im Verhältnis zum betriebenen Aufwand,
  • ausreichend erklärt im Hinblick auf die Beschränkungen der Indikatoren zur Prüfungsqualität einschließlich des Hinweises, dass die Indikatoren nicht notwendigerweise über Prüfungsgesellschaften hinweg vergleichbar sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Bericht auf der Internetseite der IOSCO.

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