November

Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisationen fordern einheitliches Nachhaltigkeitsrahmenkonzept

24.11.2015

Das Accounting Bodies Network (ABN), das vom vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) eingerichtet wurde, fordert vor dem Klimagipfel in Paris die Führer der Welt auf, sich auf eine Rahmenkonzept zu einigen, mit dem das globale Ziel einer nachhaltigen Zukunft unterstützt werden kann.

In dem offenen Brief, der gestern auf der Internseite von A4S veröffentlicht wurde, halten die Unterzeichner, zu denen auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gehört, fest, dass Rechnungsleger und Prüfer dabei helfen könne, die Klimawandel zu bekämpfen. Rechnungslegung sei ein zentraler Punkt bei der Entscheidungsfindung, und professionelle Rechnungsleger und Prüfer können reevante Analysen, Berichte und Güteaussagen liefern, die Unternehmen dabei helfen, Werte zu schaffen und zu wahren. Dadurch könne nachhaltiges Verhalten gefördert werden. Um dies aber tun zu können, sei es unabdingbar, dass die Führer der Welt sich auf ein gemeinsames Rahmenkonzept einigen. In dem offenen Brief heißt es deswegen:

Wir fordern die Regierungen dazu auf

  1. sich in Paris auf eine Vereinbarung zu einigen, die das klare Signal aussendet, dass die Regierungen handeln werden, um ein kohlenstoffarme und nachhaltige Zukunft zu erreichen und
  2. ein Rahmenkonzept einzurichten, mit dem notwendige Regierungsmaßnahmen festgehalten, Unsicherheiten beseitigt und Anleger, Unternehmen und andere in die Lage gesetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen, die dieses Ziel unterstützen.

Auf der Internetseite von A4S finden Sie den offenen Brief und eine entsprechende Presseerklärung.

Gemeinsame Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden, um die Anwendung der IFRS in China zu fördern

24.11.2015

Die IFRS-Stiftung und das chinesische Finanzministerium haben angekündigt, dass sie zusammenarbeiten wollen, um Möglichkeiten zu eruieren, wie die Anwendung der IFRS in China gefördert werden kann.

In einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht, werden die folgenden Kernpunkte festgehalten:

  • Die IFRS-Stiftung und das chinesische Finanzministerium werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten, um die Anwendung der IFRS in China zu fördern. Das Hauptaugenmerk soll auf international orientierten chinesischen Unternehmen liegen.
  • Beide Parteien unterstützen die Vision, dass die chineischen Rechnungslegungsstandards, die bereits zu einem großen Teil mit den IFRS konvergiert sind, dies einmal vollständig sein werden.
  • Beide Parteien werden eine weitere und tiefere Zusammenarbeit zwischen IASB und chinesischen Anwendern bei der künftigen Entwicklung von IFRS fördern.

Eine Presseerklärung zu Bekanntgabe der Vereinbarung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Übernahme der Änderungen an IAS 16 und IAS 41 in europäisches Recht

24.11.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen, mit denen fruchtragende Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht werden, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom 23. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 24. November 2015 wird Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) übernommen, die der IASB im Juni 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

24.11.2015

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 7. und 8. Dezember 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 7. Dezember 2015 (9:30h-17:30h)

  • Gemeinsames Forschungsprojekt von AASB und KASB zur Umsetzung der IFRS — Ermessensentscheidungen in Bezug auf Wahrscheinlichkeit: Korea und Australien
  • Angabeninitiative — Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
    • Vorläufige Sichtweisen der ASAF-Mitglieder in Bezug auf den Entwurf
    • ob und wie ASAF-Mitglieder beabsichtigen, in ihrer Region das Leitliniendokument umzusetzen
  • Rahmenkonzept — Ansatzkriterien im Rahmenkonzept
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses — mögliche Ansätze zur Adressierung des Problems der hybriden Pläne
  • Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung — Sichtweisen der ASAF-Mitglieder in Bezug auf die ersten Diskussionen des IASB bei den Sitzungen im Oktober 2015 und November 2015
  • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen
    • Erläuterung des Überlagerungsansatzes und Bitte um die Sichtweise der ASAF-Mitglieder zu diesem Ansatz
    • wie die ASAF-Mitglieder bei den Konsultationen zum Projekt mithelfen können


Dienstag, 8. Dezember 2015 (9:00h-15:00h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (BCUCC)
    • Papier des HKICPA dazu, wie BCUCC in Hongkong bilanziert worden sind, und Präsentation zur Sichtweise von Analgeanalysten in Hongkong, welche Informationen entscheidungsnützlich sind, wenn ein BCUCC eintritt
    • Sichtweise der ASAF-Mitglieder dazu, wie die Vorgängermethode angewendet werden sollte, wenn ein BCUCC eintritt
  • Rolle der Überprüfungen nach der Einführung — Sichtweise der ASAF-Mitglieder zum Prozess, seines Nutzens und möglicher Verbesserungen
  • Angabeninitiative — nächste Schritte
  • Equity-Methode — EFRAG bittet um die Sichtweise der ASAF-Mitglieder zum vorgeschlagenen Umfang des Projekts zur Equity-Methode
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda
    • Darstellung des Abschlusses
    • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

23.11.2015

Im Nachgang seiner Novembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wie bereits mehrfach erläutert können seit der Änderung der Darstellung im Juli Fortschritte in den einzelnen Projekten nicht mehr genau verfolgt werden - nur größere Fortschritte oder größere Verschiebungen können noch erkannt werden. Von diesen sind allerdings einige im aktuellen Arbeitsprogramm erkennbar geworden.

Bei den größeren Projekten werden im aktualisierten Arbeitsprogramm keine Änderungen ausgewiesen, was bedeutet, dass sich alle nächsten Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Oktober 2015 verschoben haben können.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich einige Änderungen ergeben:

Bei den Interpretationen werden in den Projekten zur Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern und zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen jetzt innerhalb von drei Monaten Entscheidungen zur weiteren Ausrichtung der Projekte erwartet (zuvor innerhalb von sechs Monaten).

Schließlich wurden die Informationen zu zwei Forschungsprojekten aktualisiert:

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 23. November 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

ACCA-Interview mit dem IASB-Vorsitzenden Hoogervorst

23.11.2015

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat die Aufzeichnung eines Interviews mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst zum Thema 'Bestandsaufnahme des IASB' zur Verfügung gestellt.

In dem Interview spricht Hoogervorst zunächst allgemein über die bisherigen Erfolge des IASB und geht dann auf vier Fragen näher ein:

  • War der private, gemeinnützige Status bisher ein Hindernis oder eine Hilfe?
  • Für wen sind die IFRS gedacht?
  • Wie hat der Konsultationsprozess des Boards Ihrer Meinung nach bisher funktioniert?
  • Was steht als nächstes auf dem programm des IASB?

Das englsichsprachige Interview läuft etwas über fünf Minuten. Es steht Ihnen hier auf der Internetseite von ACCA zur Verfügung.

Morgige Sitzung des EFRAG-Boards in Telefonkonferenz umgewandelt

23.11.2015

Angesichts der derzeitigen besonderen Lage in Brüssel wurde die morgige Sitzung des EFRAG-Boards abgesagt und durch eine Telefonkonferenz ersetzt, bei der Sachverhalte, die einer Entscheidung bedürfen, trotzdem behandelt werden können. Einer der geplanten Kernpunkte ist weiterhin das Schreiben an die EU-Kommission in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente'.

Weitere Informationen zur Telefonkonferenz (einschließlich eines aktualisierten Satzes von Arbeitspapieren) und die Möglichkeit zur Registrierung als Zuhörer finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Mitschrift von der Sitzung des IASB im November 2015

22.11.2015

Der IASB hat am 18. und 19. November 2015 in seinen Räumen in London getagt. Wir stellen Ihnen die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern zu allen Sitzungsteilen zur Verfügung.

Über folgende Verknüpfungen haben Sie direkten Zugang zu den einzelnen Mitschriften:

Mittwoch, 18. November 2015

Donnerstag, 19. November 2015

Zur Überblicksseite für die gesamte Sitzung mit allen Mitschriften gelangen Sie hier.

FEE fordert internationale Lösung für die unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen

21.11.2015

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat zum Entwurf eines Schreibens der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) an die EU-Kommission Stellung genommen, mit der EFRAG die Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' ergänzt hat.

Ebenso wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), über deren Stellungnahme wir gestern berichtet haben, spricht sich FEE gegen einen europäischen Alleingang ("carve-out") aus. EFRAG hatte am 10. November den Entwurf eines Schreibens an die EU-Kommission veröffentlicht, in der festgehalten wurde, dass man "nicht in der Lage" sei, die Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 auch auf Versicherungsunternehmen auszuweiten.

FEE weist darauf hin, dass das Problem nicht allein europäische Unternehmen betreffe, daher müsse nach einer internationalen Lösung gesucht werden, wie der IASB im Rahmen eines eng umrissenen Projekts ja auch versuche. In dem Schreiben weist FEE allerdings darauf hin, dass die vom IASB angestrebten Maßnahmen von unterschiedliche Güte seien. Der Aufschubansatz sei dem Überlagerungsansatz vorzuziehen, da letzterer zu komplex sei.

FEE weist allerdings auch darauf hin, dass der Aufschubansatz noch weiter untersucht werden müsse, da die gegenwärtige Vorschrift, einen Vorrangigkeitstest in Bezug auf Versicherungsaktivitäten auf Ebene der Berichtseinheit zu bestehen, bedeuten würde, dass einige Versicherer und allgemein die Versicherungsaktivitäten im Abschluss von Bankkonzernen nicht für die Anwendung des Ansatzes qualifizieren würden. FEE schlägt vor, eine Aufschublösung zu finden, die auch unterhalb der Ebene der Berichtseinheit angewendet werden kann, oder den Anwendungsbereich auszudehnen, in dem der Vorrangigkeitstest in seiner jetzigen Ausgestaltung noch einmal überprüft wird.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von FEE.

IDW spricht sich gegen vorläufige Entscheidung des Interpretations Committee zu IFRS 5 aus

21.11.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben an das IFRS Interpretations Committee gegen eine vorläufige Entscheidung in Bezug auf IFRS 5 und die Darstellung von unternehmensinternen Transaktionen ausgesprochen.

Das IDW hält fest, dass in IFRS 5.30 Angaben gefordert werden, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen) zu beurteilen. Das Interpretations Committee ist im September 2015 zu einer vorläufigen Agendaentscheidung gekommen, wonach eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich ist. Das IDW teilt diese Auffassung nicht und empfiehlt dem Board eine Klarstellung im Sinne von IDW RS HFA 2 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts.

Sie können sich das Schreiben an das Interpretations Committee direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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