IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Interpretationsentwurf zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen

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21.10.2015

Das IFRS Interpretations Committee des IASB hat einen Interpretationsentwurf 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' herausgegeben. Stellungnahmen werden bis zum 19. Januar 2016 erbeten.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee hat Abweichungen in der Praxis in Bezug auf den verwendeten Wechselkurs bei der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung nach IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse in Fällen festgestellt, in denen eine Gegenleistung erhalten und gezahlt wird, bevor der zugehörige Vermögenswert, der Aufwand oder der Ertrag erfasst wird. Daher hat sich das Committee entschlossen, eine Interpretation zu entwickeln.

 

Vorgeschlagene Leitlinien

Anwendungsbereich

Mit der Interpretation sollen Transaktionen in fremder Währung adressiert werden, für die Folgendes gilt:

  • es gibt Gegenleistungen, die in fremder Währung bezeichnet oder bepreist sind;
  • das Unternehmen setzt vor der Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, des Aufwands oder des Ertrags einen Vermögenswert aus der Vorauszahlung oder eine Schuld aus aufgeschobenem Ertrag in Bezug auf diese Gegenleistung an; und
  • der Vermögenswert aus der Vorauszahlung oder der Schuld aus aufgeschobenem Ertrag ist nicht monetär.

Schlussfolgerung

Das Interpretations Committee ist zu folgendem Schluss gelangt:

  • Der Zeitpunkt der Transaktion für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses ist der frühere der folgenden beiden Zeitpunkte: (a) erstmalige Erfassung des nicht monetären Vermögenswerts aus der Vorauszahlung oder der nicht monetären Schuld aus aufgeschobenem Ertrag oder (b) Erfassung des Vermögenswerts, des Aufwands oder des Ertrags im Abschluss.
  • Wenn die Transaktion in mehreren Stufen erfolgt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Stufe bestimmt.
  • Wenn es mehr als einen Transaktionszeitpunkt gibt, wird der Wechselkurs für den jeweiligen Zeitpunkt auf die Umrechnung für den entsprechenden Teil der Transaktion angewendet.

Übergang

Bei erstmaliger Anwendung wäre die Interpretation durch betroffene Unternehmen wie folgt anzuwenden:

  • rückwirkend im Einklang mit IAS 8 oder
  • prospektiv auf alle Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge in fremder Währung, die in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen, bei deren erster Erfassung zu oder nach Beginn der ersten Berichtsperiode, in der ein Unternehmen die Interpretation erstmalig anwendet, oder zu Beginn der früheren Berichtsperiode, die als Vergleichsinformation dargestellt wird.

 

Kommentierungsfrist und weiterführende Informationen

Stellungnahmen zum Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen werden bis zum 19. Januar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus:

 

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